22-0293.1

Sichere Schulwege für Hamburg-Nord! Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Letzte Beratung: 18.12.2024 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität Ö 7.2

Sachverhalt

 

Trotz aller Aufklärungskampagnen wird nach wie vor rund ein Drittel aller Schulkinder von ihren Eltern zur Schule gefahren. Die vor Schultoren und Kindergärten parkenden oder rangierenden Autos sorgen immer wieder für gefährliche Situationen für Eltern, Kinder, die Menschen in der Nachbarschaft und das Schulpersonal zu den Bring- und Abholzeiten.

Regelmäßig wenden sich Eltern oder Menschen aus der Nachbarschaft mit konkreten Bitten an die Abgeordneten in Hamburg-Nord, endlich Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit aller vor den Schultoren zu stärken und damit besonders die Schulkinder nicht länger zu gefährden. Zuletzt gab es entsprechende Bitten von Eltern der Adolph-Schönfelder-Schule in Barmbek und der Grundschule Ballerstaedtweg in Ohlsdorf.

Wie wichtig das Thema Schulwegsicherheit in Hamburg ist, zeigt auch, dass sich die Bürgerschaft in ihrer Sitzung Anfang September damit befasst hat. Dort wurde ein Antrag von GRÜNEN und SPD beschlossen; sichere Schulwege für unsere Kinder. Gefordert wird dort, dass

-        Gefahrenstellen auf den meistfrequentierten Schulwegen identifiziert werden und geprüft wird, wie diese behoben werden können,

-        die Bedürfnisse von mobilitätseingeschränkten Schülerinnen und Schüler, dem Schulpersonal und der Nachbarschaft bei allen möglichen Lösungen mitgedacht werden sowie

-        verkehrliche Konzepte wie Schulstraßen, Hol- und Bringzonen, Einbahnstraßen, sowie weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit entwickelt, deren Umsetzbarkeit geprüft und diese nach Möglichkeit umgesetzt werden.

Es ist sehr zu begrüßen, dass Bezirke, Lokalpolitik, aber auch Schulen und alle sonst betroffenen Menschen bei den dort genannten Maßnahmen beteiligt werden sollen. Denn vor Ort gibt es das Praxiswissen und nur so kann eine gute Akzeptanz der entwickelten Maßnahmen gewährleistet werden. Dabei ist es unerlässlich, Nachbarschaft, Schülerschaft, Eltern, die Polizei und weitere Akteure in den Prozess mit einzubeziehen sowie die erweiterten Schulanlaufwege der Kinder, die bereits zur Fuß zur Schule gelangen.

Unstrittig ist, dass es an praktisch allen Schulen Verkehrsproblematiken gibt. An vielen wird seit langer Zeit daran gearbeitet, die Situation zu verbessern. Die neuen rechtlichen Möglichkeiten durch die Änderung der Straßenverkehrsordnung und der genannte Beschluss der Bürgerschaft sind eine gute Motivation, nun zügig mit der Umsetzung auch neuer Maßnahmen zu starten.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

Prozess der Auswahl von Schulen

  1. Die Bezirksversammlung begrüßt den Beschluss der Bürgerschaft, die Schulwegsicherheit insbesondere im nahen Umfeld der Schulstandorte zu verbessern. Sie bittet die zuständigen Landesbehörden, in Absprache mit dem Bezirksamt Hamburg-Nord und unter Beteiligung der Regionalausschüsse alle Schulleitungen, Eltern, die Nachbarschaft und die Schülerschaft sowie die Kammern im Bezirk zu kontaktieren und sie zu bitten, sich mit ihren spezifischen Mobilitätsproblematiken zeitnah an den jeweiligen Regionalausschuss zu wenden. Dort soll -ergänzt um Informationen aus dem Bezirksamt zu bereits bekannten Problemen und Aktivitäten an den Standorten- unter Einbeziehung der Kompetenz der Polizei die Situation bewertet und beraten werden, welche Lösungen denkbar sind. Bei weiterführenden Schulen soll auch die Schülerschaft, vertreten durch die Schülerkammer, in den Beratungsprozess mit einbezogen werden. Die Nachbarschaft sollen ebenfalls in den Prozess der Entscheidungsfindung eingebunden werden, da Verkehrssperrungen oder Umleitungen ihre Zufahrtsrechte zu Grundstücken beeintchtigen könnten.
  2. Die Regionalausschüsse können dann Schulen zur vertieften Betrachtung für zusätzliche Maßnahmen zur Verkehrssicherheit vorschlagen. Eine Priorität soll dabei auf Grundschulen liegen sowie auf denjenigen Schulen, die bereits im Kontakt mit dem Klimateam des Bezirksamts sind. Dort kann auf bereits vereinbarte Maßnahmen aufgesattelt werden.
  3. Als Arbeitsgrundlage erstellt das Bezirksamt eine Zusammenstellung aller Schulstandorte je Regionalbereich, ergänzt diese fortlaufend und gibt sie den Regionalausschüssen halbjährlich bekannt. Für ein Beispiel siehe [3].
  1. Da der Diskussions- und Beratungsprozess einige Zeit in Anspruch nehmen wird, gleichzeitig aber bereits Schulen bzw. Schulstandorte bekannt sind, wo sich die Elternschaft intensivr Verbesserungen der Verkehrssicherheit bemüht, soll an den folgenden Schulstandorten der Planungsprozess bereits begonnen werden:

a)      Adolph-Schönfelder-Schule, Standort Brucknerstraße (Barmbek)

Hier wird bereits seit 2019 über Verkehrssicherheit diskutiert, es gab bereits Kontakte zum Bezirksamt und erste kleinere Maßnahmen wurden umgesetzt. Auf diesen kann nun aufgebaut werden.

b)      Katholische Schule St. Antonius (hier v.a. Zugang Lattenkamp; Winterhude)

Trotz kleinerer Maßnahmen konnte die Situation nicht nachhaltig verbessert werden, so dass eine weitergehende Betrachtung und Prüfung zusätzlicher Maßnahmen notwendig ist.

c)       Grundschule Ballerstaedtweg (Ohlsdorf)

Eltern wandten sich an die Politik und schilderten schon in der Vergangenheit chaotische Zustände am Zugang zur Schule, der in einem reinen Wohnbereich liegt. Verschärft hat sich die Lage in jüngster Zeit durch eine veränderte Verkehrsführung im Umfeld, die mit dem Bau der U5 zusammenhängt [2].

Es sollte daher zunächst versucht werden, die Hochbahn als Urheberin der aktuellen Situation zu effektiven Maßnahmen auf Basis von Empfehlungen von Bezirksamt und Polizei zu bewegen. Sollte dies nicht erfolgreich sein, soll wie an den anderen beiden Schulen der Prozess zur Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit starten.

 

Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von Maßnahmen

  1. Bevor eine vollständige Straßensperrung umgesetzt wird, soll zunächst geprüft werden, ob Richtungsverkehr (Einbahnstraßenregelung) eine angemessene und weniger einschränkende Alternative bietet. Eine vollständige Sperrung soll nur erfolgen, wenn diese nachweislich keine Verlagerung des Verkehrs in benachbarte Straßen, Wohngebiete oder hinter die Schule verursacht. Dabei ist insbesondere auf die Rechtssicherheit der Maßnahmen sowie deren Auswirkungen auf das weitere Umfeld zu achten.

 

  1. Im Falle der Bereitschaft einer Schule soll die Anwendbarkeit verschiedener Maßnahmen wie

-        Hol- und Bringzonen in einiger Entfernung zum Schultor;

weiterer Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit gestartet werden, wie zum Beispiel die eindeutige Markierung der Parkplätze im Schulumfeld, insbesondere im direkten Umfeld von Zebrastreifen, eine Aufpflasterung vor Zebrastreifen zur Verlangsamung des Verkehrs sowie die Einrichtung und Durchsetzung von Halteverbotszonen geprüft werden

und / oder

-        Schulstraßen (temporäres Durchfahrtverbot für Kfz zu den Hauptzeiten von Schul-An- und Abmarsch).

Dabei ist insbesondere auf die Rechtssicherheit der Maßnahmen sowie deren Auswirkung auf das weitere Umfeld zu achten.

 

  1. Im Regionalausschuss wird unter Hinzubitten der Menschen aus der betroffenen Nachbarschaft, Schulleitung, Schülerschaft und Elternvertretung über das vorgeschlagene Paket von Maßnahmen diskutiert, bevor es anschließend umgesetzt wird. Bei der Prüfung der Maßnahmen ist ein Radius von mindestens 500 Metern um den Schulstandort zu beachten, um auch angrenzende Straßen einzubeziehen. Auf Grundlage dieser Prüfung sind konkrete Verbesserungsmaßnahmen zeitnah umzusetzen, um die Verkehrssicherheit nachhaltig zu gewährleisten.
  2. Nach angemessener Zeit, spätestens nach einem Jahr, werden die umgesetzten Maßnahmen evaluiert. Hierüber wird im Regionalausschuss berichtet. Im Rahmen der Evaluation wird auch abgefragt, wie sich der Anteil der Kinder, die mit dem Auto zur Schule gebracht werden, verändert hat und was Gründe sind, warum der Schulweg nicht zu Fuß zurückgelegt wird.
  3. r die Durchführung des Prozesses und die anschließende Umsetzung von Maßnahmen wird der Senat gebeten, finanzielle Unterstützung zu leisten.

 

r die GRÜNE Fraktion: Timo B. Kranz

r die SPD-Fraktion: Tina Winter

r die CDU-Fraktion: Martin Fischer

r die Fraktion DIE LINKE: Marco Hosemann

r die FDP-Fraktion Claus-Joachim Dickow

r die Volt-Fraktion: Antje Nettelbeck

 

Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag.

 

Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Die Polizei und die Schulen stehen in der Regel in engem Austausch gerade in Bezug auf mögliche verkehrliche Unzulänglichkeiten im unmittelbaren Schulumfeld. Zudem werden regelmäßig Aktionen zur Schulwegsicherung aus unterschiedlichen Gesichtspunkten unter Beteiligung der Polizei durchgeführt.

 

Im Rahmen der personellen Ressourcen werden die Bereiche vor Schulen insbesondere zu den

Zeiten des Schulanfangs und -endes prioritär regelmäßig durch die Polizei aufgesucht.

 

Den aufgezeigten Problematiken insbesondere im Zusammenhang mit dem Hol- und Bringverkehr vor den Schulen lässt sich mit straßenverkehrsbehördlichen und polizeilichen Mitteln in der Regel nur sehr eingeschränkt begegnen. Für eine nachhaltige Wirkung bedarf es planerischerund örtlicher gesamtverkehrlicher Betrachtungen durch den Straßenbaulastträger unter Einbeziehung weiterer Beteiligter (Schule, Elternrat, ÖPNV, etc.) und zudem eines starken

Engagements durch die Schulen und deren Gremien.

 

Die Polizei wird die vom Bezirksamt vorgebrachten Konzepte und Planungen im Rahmen der

polizeilichen Prioritätensetzung konstruktiv begleiten. Eine Kontaktierung aller Schulleitungen

sowie die Befragung zu spezifischen Mobilitätsproblematiken kann allerdings von der Polizei aus weder geleistet werden, noch liegt dies in ihrer Zuständigkeit.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Isabel Permien

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
12.12.2024
Ö 6.1
Anhänge

 

[1] Beschlossener Antrag der Bürgerschaftsfraktionen von GRÜNEN und SPD
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/88268/sichere_schulwege_fuer_unsere_kinder.pdf

[2] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1014318

[3] Die Datenauflistung kann beispielsweise in folgender einfacher Form erfolgen:

 

Stadtteil

Standort

Zugänge und umliegende Straßen

Vorhandene Maßnahmen

Gemeldete Probleme

Ohlsdorf

Grundschule Ballerstaedtweg

Ballerstaedtweg 1

benkamp 300

Tempo-30-Zone Ballerstaedtweg

Verkehrschaos durch U5-Baumaßnahmen

 

 

Lokalisation Beta
Barmbek-Nord Ohlsdorf Brucknerstraße

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