Die Tagesordnung wird bestätigt.
1) Schleichverkehr im Manstadtsweg
Eine Bürgerin trägt ihr Anliegen zum Schleichverkehr im Manstadtsweg anhand einer mitgebrachten Präsentation vor. Zusammenfassend geht es um die negativen Auswirkungen der seit März 2024 bestehenden U5-Baustelle, aufgrund derer Fahrzeuge aus Richtung Ohlsdorf nicht mehr von der Fuhlsbüttler Straße nach links in die Nordheimstraße abbiegen könnten. Die Präsentation sowie die ausführliche Schilderung des Anliegens sind in Allris unter der Sitzung vom 17.02.2025 als Anlage beigefügt.
Die Bürgerin berichtet abschließend, dass sie eine Unterschriftenaktion gestartet habe und Unterschriften der Anwohnenden des betroffenen Wohngebietes sammeln möchte und darüber hinaus einen Antrag an die Straßenverkehrsbehörde stellen möchte mit der Bitte, sich die Situation vor Ort anzusehen und eine Lösung zu finden. Als Lösung schlägt sie die Sperrung des Linksabbiegers vor. Ob und inwieweit diese Möglichkeit praktikabel wäre, müssten die Fachleute entscheiden. Abschließend betont sie nochmals, dass sich die Anwohnenden durch den Schleichverkehr und die damit verbundene Lärm- und Abgasbelastung massiv gefährdet fühlen würden. Insgesamt sei sowohl die Sicherheit als auch die Gesundheit der Betroffenen durch die U5-Baustelle gefährdet, weshalb ein behördliches Einschreiten als notwendig erachtet werde. Sie habe im Rahmen ihrer Petition bereits 17 Unterschriften gesammelt, was zeige, dass sie nicht die Einzige sei, die dieses Problem sehe.
Frau Dornia dankt der Bürgerin für die Schilderung ihres Anliegens. Sie habe selbst in der Nähe gewohnt, kenne die engen Straßen sehr gut und bestätigt die schwierige Situation aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auch am Wochenende. Da die Politik in der Vergangenheit immer wieder Anfragen zu diesem Anliegen erhalten habe, sei mit der Polizei Kontakt aufgenommen worden, um Möglichkeiten zu erfragen. Frau Dornia fragt Frau Hoppe, ob sie spontan etwas zu diesem Anliegen sagen könne.
Frau Hoppe erklärt, dass das zuständige Kommissariat PK 36 heute bei der Sitzung nicht anwesend, aber der richtige Ansprechpartner für diesen Bereich sei und sich auch mit den planenden Ingenieuren beschäftigen würde. Das Thema sei der Polizei aber generell nicht unbekannt, da es in der Vergangenheit bereits viele Beschwerden gegeben habe. Sie weist darauf hin, dass es derzeit nicht möglich sei, eine andere Lösung zu finden als die, die sich in der Praxis darstelle.
Die Bürgerin richtet die Frage an Frau Hoppe, ob es ein gangbarer Weg sei, Unterschriften von Betroffenen zu sammeln und fragt, welche Rolle eine solche Petition spielen würde und ob die Unterschriften mehr Gewicht hätten oder ob ein anderer Weg zielführender sei.
Frau Hoppe schlägt vor, sich möglichst direkt an die Hochbahn zu wenden, da diese federführend sei und auch Beschwerdewege habe.
Die Bürgerin berichtet, dass ihr vorgeschlagen worden sei, die Polizei anzurufen, fragt sich aber, wie oft sie die Polizei anrufen solle und ist der Meinung, dass dies das Problem nicht löse.
Herr Reiffert berichtet, dass man im Ausschuss gute Erfahrungen damit gemacht habe, Fachleute zu Rate zu ziehen, die sich sowohl fachlich als auch praktisch mit dem Thema befassen. Er schlägt daher vor, die Hochbahn zur nächsten Sitzung einzuladen, um die Problematik zu erörtern. Es sei klar, dass das Anliegen im Zusammenhang mit der Umleitungsproblematik stehe, dennoch halte er es für wichtig, das Thema in Ruhe zu diskutieren und im direkten Austausch mit den Fachleuten gleich über mögliche Lösungsansätze zu sprechen.
Auf die Frage der Bürgerin, ob sie eine Eingabe machen könne, erklärt Herr Reiffert, dass man unabhängig von der Einladung der Fachleute eine Eingabe machen könne. Die eingereichten Eingaben würden häufig im Ausschuss diskutiert, was zeige, wie groß das Problem wahrgenommen werde. Nachdem Herr Reiffert die Zustimmung aller anwesenden Fraktionen wahrnimmt, kündigt er an, die Einladung der Hochbahn für die Sitzung des Regionalausschusses am 24. März 2025 formell zu beschließen. Herr Reiffert formuliert folgenden Beschlusstext: „In der Sitzung sollen Fachleute, Ausschussmitglieder und Anwohnende gemeinsam über die Problematik des durch die U5-Baustelle induzierten deutlich verstärkten Kfz-Verkehrs im Bereich zwischen Fuhlsbüttler Straße, Nordheimstraße, Meister-Francke-Straße und Elligersweg mit seinen engen Straßen sowie eventuelle Lenkungs- und Lösungsmöglichkeiten beraten werden.“
Er lässt über den Antrag abstimmen, und der Ausschuss nimmt den Antrag einstimmig an. Er bittet die Bürgerin, mit Frau Kaur vom Ausschussdienst in Kontakt zu bleiben, damit sie rechtzeitig informiert werden könne, sobald die Teilnahme der eingeladenen Personen an der Ausschusssitzung feststehe.
2) Albers-Schönberg-Weg Halteverbot
Ein Bürger weist darauf hin, dass im Albers-Schönberg-Weg, konkret im Abschnitt zwischen Alte Wöhr und Neue Wöhr in der Grünanlage Fuhlsbüttler Straße, eigentlich ein absolutes Halteverbot bestehe, dieses aber ignoriert werde. Er bittet daher die Verwaltung, sich die Situation genauer anzusehen und eine dauerhafte Regelung zu schaffen.
Herr Bode sagt zu, die Bitte weiterzuleiten und die Rückmeldung in das Protokoll aufzunehmen.
Protokollnotiz: Der Zustand der in dem betreffenden Abschnitt eingebauten Eichenspaltpfähle wird durch die Wegeaufsicht überprüft, ggf. werden festgestellte Mängel beseitigt.
3) Taubenkot unter der Bahnbrücke Alte Wöhr
Der Bürger schildert auch die Problematik unter der Bahnbrücke Alte Wöhr, wo es seit Jahren das Problem mit Taubenkot gebe, wovon besonders die Fußgängerinnen und Fußgänger betroffen seien. Dies sei insbesondere bei schönem Wetter ein Ärgernis, wenn sich am Wochenende viele Fußgängerinnen und Fußgänger unter der Bahnbrücke aufhielten.
Herr Bode berichtet, dass diese Problematik bereits bekannt sei und im Ausschuss mehrfach diskutiert worden sei. Das Problem sei, dass die Brücke der Deutschen Bahn gehöre und diese die notwendigen Maßnahmen baulicher/gestalterischer Art durchführen müsste. Man habe schon mehrfach erfolglos versucht, die Deutsche Bahn zum Handeln zu bewegen. Er berichtet weiter von der Amtstierärztin aus dem Verbraucherschutzamt, die das Problem ebenfalls kenne. Man habe inzwischen einen Taubenschlag am Rübenkamp (nahe dem Bahnhof Barmbek) eingerichtet, in der Hoffnung, dass die Tauben vom Barmbeker Bahnhof und der Alten Wöhr in den neu errichteten Taubenschlag umziehen würden. Seit der Eröffnung des Taubenschlages sei er diesbezüglich nicht mehr über den aktuellen Stand informiert worden. Er verspricht, sich zu erkundigen, ob bereits Bemühungen zur Verbesserung der Situation unternommen wurden und gibt dies gerne zu Protokoll.
Protokollnotiz: Die räumliche Distanz der Bahnbrücke Alte Wöhr zum Taubenschlag lässt es unwahrscheinlich erscheinen, die Tiere aus dieser Entfernung in den Schlag umzulenken. Insofern wird es unumgänglich sein, dort abschließend zu vergrämen. In diesem Zusammenhang sollten regelmäßig Eier gegen Attrappen ausgetauscht werden, um die weitere Nachzucht zu verhindern. Aufgrund der großen Höhe wird dafür ein Hubwagen benötigt, so dass dies im Rahmen des Pilotprojektes nicht ohne weitere Unterstützung durchgeführt werden kann.
Die DB hat ihrerseits mitgeteilt, dass eine bauliche Vergrämung an der Bahnbrücke einen erheblichen Kostenaufwand bedeuten würde, für den aktuell keine Mittel zur Verfügung stehen. Darüber hinaus hat die Stadtreinigung mitgeteilt, dass dieser Bereich durch sie gereinigt würde.
Herr Reiffert berichtet, dass das gleiche Problem auch am Bahnhof Barmbek aufgetreten sei und man lange versucht habe, bis die zuständigen Stellen endlich ein Einsehen gehabt hätten.
Der Bürger erklärt, dass er den Eindruck habe, dass das Problem ohne bauliche Maßnahmen nicht dauerhaft in den Griff zu bekommen sei. Er selbst habe aber auch schon vermutet, dass ein Vorgehen wegen der Deutschen Bahn schwierig werden könnte.
Herr Reiffert regt alle anwesenden Fraktionen an, einen neuen Versuch zu starten und sich Gedanken zur Verbesserung der geschilderten Problematik des Taubenkotes zu machen.
Herr Bulawa erklärt, dass er selbst bei der Deutschen Bahn arbeite und fragt die Verwaltung, mit wem genau der Kontakt seitens der Deutschen Bahn hergestellt wurde. Er erklärt, dass die Deutsche Bahn verschiedene Tochtergesellschaften habe und schlägt vor, sich bei baulichen Anliegen konkret an die DB Station & Service oder die DB Regio zu wenden, da die Deutsche Bahn als Konzern bei diesem Anliegen nicht weiterhelfen könne. Ihm selbst sei jedoch kein konkreter Ansprechpartner für Tauben bekannt.
4) Behandlung des Themas Hochwasser Alte Wöhr im Regionalausschuss
Der Bürger trägt sein letztes Anliegen vor und berichtet, dass es Ende Juni letzten Jahres ein Starkregenereignis gegeben habe, das insbesondere an der gleichen Stelle (Alte Wöhr) zu einem Hochwasser geführt habe und er dies in den letzten 27 Jahren noch nie so schlimm erlebt habe. Er erklärt, dass dieses Thema, nachdem es im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität (KUM) behandelt wurde, an den Regionalausschuss verwiesen und dort behandelt werden sollte und fragt nun, ob dieses Thema mittlerweile schon im Regionalausschuss angekommen sei oder noch ausstehe.
Herr Reiffert weist darauf hin, dass das Thema Hochwasser vor 10 Tagen im KUM-Ausschuss angesprochen worden sei und er glaube, dass das Thema bereits in Bearbeitung sei. Die Problematik sei jedem bekannt, der in Barmbek unterwegs sei, und das Thema sei auch in den Medien dargestellt worden. Im Regionalausschuss sei das Thema nicht behandelt worden, aber im Bezirksamt sei es in Bearbeitung und er bittet Herrn Bode um eine Protokollnotiz, damit der Ausschuss über den Stand der Dinge informiert werde und ob es Aussicht auf Besserung gebe. Er habe die Kontaktdaten des Bürgers und werde sich melden, sobald er neue Informationen habe.
Protokollnotiz: Im KUM am 29.01.2025 ist das Thema in der Aktuellen Bürgerfragestunde behandelt worden. Der Sachstand wurde im Nachgang zur Sitzung wie folgt zu Protokoll gegeben: „Die Straßenentwässerung im Bereich Alte Wöhr basiert auf der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 11.11.2016, die im Zuge der Aufstellung des B-Planes Winterhude 42 /Barmbek 42 / Alsterdorf 42 erteilt wurde. Die Berechnung wurde für eine Bemessungsjährlichkeit von 30 Jahren aufgestellt. Demnach müsste das Entwässerungssystem ausreichend leistungsfähig sein. Kurzzeitige Überstauungen sind bei sehr seltenen Regenereignissen dennoch nicht auszuschließen. Ein Grund für die Überstauereignisse infolge sommerlicher Starkregen könnten Sandeinträge in den Rohrleitungen gewesen sein, die aus der noch nicht fertiggestellten Straßenerschließung Feldahornweg stammen. Die Rohrleitungen sind zwischenzeitlich gespült worden. Der Feldhornweg mit der dazugehörigen Straßenentwässerungsanlage wird bis Sommer 2025 ausgebaut.
Sollten Überstauereignisse weiterhin regelmäßig auftreten, könnten unzureichend dimensionierte Regenwassersiele (z.Zt. DN 250) von Hamburg Wasser verantwortlich sein. MR2 hat dazu eine entsprechende Anfrage bei Hamburg Wasser zur hydraulischen Überprüfung des dortigen Leitungsnetzes gestellt. Das Ergebnis steht noch aus.“
Eine weitere Behandlung im RegA ist bislang nicht vorgesehen.
Die Niederschrift vom 13.01.2025 wird einstimmig genehmigt.
Herr Reiffert ruft die Punkte 4.1 und 6.3 aufgrund der gleichen Thematik gemeinsam auf und erklärt, dass das Thema Umgestaltung des Louis-Braille-Platzes bereits am 13.01.2025 im Regionalausschuss diskutiert und dann an den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen wurde. Nun sei das Thema wieder im Regionalausschuss gelandet. Weiterhin bedankt sich Herr Reiffert für die schriftliche Vorlage des Antrages und fragt die antragstellenden Fraktionen, ob unter Punkt 1 des Petitums mit „LIG" der LSBG gemeint sei. Der LSBG habe die Ausführungen zur Planung gemacht und sei für die verkehrlichen Belange und nicht für die Grundstücksbelange zuständig.
Herr Artus gibt die Frage an die Verwaltung weiter und Frau Ernsing antwortet, dass im Petitum Punkt 1 „LIG" durch „LSBG" ersetzt werden müsste.
Frau Ernsing stellt sich als Leiterin des Amtes für Stadt- und Landschaftsplanung vor und erklärt, dass sie eigentlich für den Stadtentwicklungsausschuss zuständig sei und das Fachamt sich seit 2018 auch mit der Umgestaltung des Louis-Braille-Platzes beschäftigt habe. Im Rahmen der Planung habe es eine große Bürgerbeteiligung gegeben, weshalb das Thema in den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen worden sei. Dort sei der Sachstand vorgestellt und anschließend diskutiert worden. Die Verwaltung hat zwei Prüfaufträge erhalten, die Frau Germer heute vorstellen würde. Es sei deshalb nicht vorgesehen, die gesamte Planung vorzustellen.
Frau Germer führt in die Präsentation ein und stellt zunächst die Ergebnisse des ersten Prüfauftrages vor, bei dem es darum ging, den Kfz-Stellplatzverlust im öffentlichen Raum mit dem bestehenden Konzept nochmals zu überprüfen, diesen zu reduzieren, ggf. durch Verzicht auf einzelne Fahrradbügel. Ziel des Konzeptes sei es eigentlich gewesen, die Verkehrsfunktionen in direkter Zuordnung zur U-Bahn-Haltestelle Hamburger Straße anzuordnen. Anhand der Folie 2 der Präsentation erläutert Frau Germer, dass im Holsteinischen Kamp weitere Taxistellplätze vorgesehen seien, was auch mit den Taxiverbänden abgestimmt sei. Unter anderem seien auch zwei Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Personen vorgesehen, die ebenfalls zusätzlichen Platz zum Ein- und Aussteigen benötigten. Außerdem sei der heute schon bewirtschaftete Teil für öffentlich nutzbare Parkplätze vorgesehen, um die Apotheke und die Geschäfte gut anfahren zu können. Der Vorteil sei hier, dass man nicht den ganzen Tag parken könne, sondern nur für eine begrenzte Zeit. Frau Germer berichtet weiter, dass man nach der Erstverschickung vom PK die Aufforderung erhalten habe, auch eine Ladezone einzurichten. Dies würde in Zukunft dazu führen, dass statt der heute dort vorhandenen 5 Parkplätze nur noch 2 Parkplätze zur Verfügung stünden, da für die Ladezone 3 Parkplätze benötigt würden. Im Stadtentwicklungsausschuss wurde auch die Frage aufgeworfen, woher die ungleiche Bilanzierung komme. Die Einrichtung der Ladezone sei der Grund für den Wegfall von drei Stellplätzen und dies habe zu einer anderen Stellplatzbilanz in der Ausführungsplanung beigetragen. Abschließend weist sie darauf hin, dass im Holsteinischen Kamp eine Parkzone eingerichtet und zwei zusätzliche Parkplätze geschaffen werden könnten, was jedoch den Verlust von sieben Fahrradbügeln zur Folge hätte. Derzeit liege die Zustimmung des PK vor, die Antwort der Hochbahn stehe noch aus.
Im Rahmen des zweiten Prüfauftrages sei die Verwaltung gebeten worden, die Möglichkeit zu prüfen, durch eine entsprechende Beschilderung auf die benachbarten Parkmöglichkeiten hinzuweisen. Ein Hinweisschild im Rahmen des digitalen Navigationssystems sei möglich, wegweisende Verkehrsschilder müssten jedoch von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden und lägen somit nicht in der Zuständigkeit des Bezirkes.
Auf die Frage von Herrn Reiffert, ob es nicht ausgeschlossen sei, solche Schilder aufzustellen, dies aber im Einzelfall geprüft werden müsse, antwortet Frau Germer, dass das Bezirksamt für eine solche Anordnung nicht zuständig sei und die Anordnung der Verkehrsbehörde obliege, diese aber zunächst geprüft werden müsse.
Ein Bürger fragt nach der Gesamtzahl der derzeit vorhandenen Fahrradstellplätze.
Frau Germer antwortet, dass im Bestand 60 Fahrradbügel vorhanden seien, die sich aufteilen in Anlehnbügel, Lastenradbügel und Bike-Ride Boxen, die sich ebenfalls auf dem Platz befänden. Bügel für Lastenräder seien im Bestand nicht vorhanden, zwei seien aber geplant. Insgesamt seien 60 Fahrradbügel im Bestand vorhanden, 94 seien geplant, so dass eine Bilanz von 34 zusätzlichen Fahrradbügeln vorliege.
Ein weiterer Bürger fragt, was durch die vorgesehene Änderung der Planung zur Umgestaltung des Louis-Braille-Platzes verbessert werden solle. Er fragt kritisch, welchem städtebaulichen Konzept dies aus Sicht der Verwaltung und aus Sicht der Stadt- und Landschaftsplanung folgt.
Herr Artus antwortet, dass im Prüfungsrahmen berücksichtigt worden sei, dass die Prüfung innerhalb eines kurzen Zeitraumes erfolgen müsse, ohne eine zeitliche Verzögerung zu verursachen. Die Politik habe dann von der Verwaltung den Hinweis erhalten, dass alle Arbeiten, die sehr relevant seien, nicht mehr geprüft werden könnten, ohne den vorgegebenen Zeitrahmen zu sprengen. Aus diesem Grund habe man die Änderungswünsche nur oberflächlich einarbeiten können, ohne das Gesamtkonzept zu gefährden. Eine Überarbeitung der Planung sei innerhalb von 10 Tagen nur in diesem Umfang möglich gewesen. Die Bitte aus der Politik sei gewesen, zu prüfen, ob an einer Stelle noch zusätzliche Parkplätze geschaffen werden könnten, was für die anliegenden Geschäfte von Vorteil wäre. Außerdem könnten dann auch mobilitätseingeschränkte Personen die Geschäfte und die Apotheke auch mit dem Auto gut erreichen und man habe damit auch die Barrierefreiheit verbessern wollen. Die Rampe sei immer noch nicht barrierefrei und es seien keine Querungsmöglichkeiten geschaffen worden. Das sei insgesamt der Rahmen gewesen, in dem die antragstellenden Fraktionen im Stadtentwicklungsausschuss agiert hätten. Das sei der Grund, warum der Prüfrahmen letztendlich kleiner ausgefallen sei, als ursprünglich von der Politik erhofft.
Frau Ernsing ergänzt, dass es im Rahmen der Bürgerbeteiligung von allen Seiten das Ziel gewesen sei, die Brücke durch einen barrierefreien Übergang zu ersetzen, was auch unstrittig sei. Im Moment sei dies jedoch nicht möglich, da die Brücke bis zur Fertigstellung der U5 bestehen bleiben müsse. Im Moment würden keine grundsätzlichen Umbauten in den Straßen vorgenommen, da als nächster Schritt die Baustellen kämen. Frau Ernsing führt weiter aus, dass der Zeitdruck daher rühre, dass die Ausschreibungen abgeschlossen seien und man nicht mehr viel Zeit habe, Korrekturen vorzunehmen. Das Baufenster sei für den Sommer 2025 geplant und die Einrichtung von zwei weiteren Stellplätzen könne noch ohne großen Aufwand untergebracht werden. Vor dem Hintergrund, dass 94 Fahrradstellplätze geplant seien, sei es ggf. verkraftbar, wenn durch den Verlust von sieben Fahrradbügeln zwei zusätzliche Kfz-Stellplätze geschaffen würden. Es handele sich jedoch nicht um behindertengerechte Stellplätze. Die Einrichtung von Behindertenparkplätzen sei nicht möglich, da der Platz in der Unterführung dafür nicht breit genug sei, aber es seien zumindest barrierearme Parkplätze möglich.
Ein Bürger fragt kritisch nach, was Parkplätze mit Inklusion oder Behinderung zu tun hätten.
Herr Artus antwortet, greift das Stichwort des gleichberechtigten Zugangs auf und erklärt, dass allen Menschen ein uneingeschränkter Zugang ermöglicht werden müsse. Die Schaffung von zusätzlichen Plätzen hätte auf jeden Fall den Mehrwert, dass auch mobilitätseingeschränkte Personen, auch wenn sie nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind, einen erleichterten Zugang hätten.
Ein weiterer Bürger sagt, dass er, wenn er mobilitätseingeschränkt wäre, nicht weiter vom Zielort entfernt parken würde und fragt ebenfalls, was genau sich jetzt durch die Prüfung an der Planung geändert habe und bittet um eine konkrete Antwort auf diese Frage.
Frau Stubley erklärt, dass es in erster Linie um die Apotheke im Ort gehe, deren Zugang auch für mobilitätseingeschränkte Personen erleichtert werden solle und dies sei gewährleistet, wenn die Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit hätten, direkt vor der Apotheke zu parken.
Eine Bürgerin weist darauf hin, dass es vor den Geschäften bereits viele Abstellplätze gebe, die auch bewirtschaftet würden. Die Fahrradbügel seien aber ohnehin derzeit weiter entfernt. Sie könne daher nicht nachvollziehen, warum nun durch die Umgestaltung noch mehr Fahrradbügel wegfallen sollen, um neue Parkplätze direkt vor der Apotheke zu schaffen. Sie möchte wissen, ob die neu geplanten Parkplätze dann wenigstens bewirtschaftet würden. Ansonsten würden diese von den Anwohnern zugeparkt. Außerdem möchte sie wissen, ob man als Fußgänger die Straße noch gut überqueren könne, wenn die Parkreihe in Zukunft geschlossen werde.
Frau Germer antwortet, dass der Holsteinische Kamp keine stark befahrene Straße sei und sie sich nicht vorstellen könne, dass es beim Überqueren der Straße Probleme geben werde. Sie betont, dass unabhängig davon, ob man die Parkplätze wolle oder nicht, die Verwaltung von der Politik den Auftrag erhalten habe, die Schaffung neuer Parkplätze zu prüfen und man habe auch bereits die Zustimmung des PK erhalten. In vergleichbaren Situationen sei es so, dass die Parkplätze unter der Hochbahnbrücke immer untergeordnet seien. Hier habe man einen Abstand zwischen den Parkplätzen und den beiden Stützen der Hochbahnbrücke von 1,25 m, was mehr sei als in den Vergleichsfällen. Insgesamt sehe sie kein Gefährdungspotenzial und erwarte in Zukunft noch weniger Verkehr als heute.
Der Bürger sagt, dass es für ihn immer noch nicht nachvollziehbar sei, warum zwei Parkplätze gegen den Verlust von 14 Fahrradstellplätzen eingerichtet werden sollen, damit die Autos dort an einem Wochentag rund um die Uhr stehen können.
Frau Germer widerspricht dem Bürger und erklärt, dass es sich um ein zeitlich begrenztes Parken handele.
Der Bürger weist darauf hin, dass die 14 Fahrradabstellplätze, die wegfallen sollen, nicht irgendwo liegen, sondern direkt vor der U-Bahn-Station, wo die Leute mit dem Fahrrad hinfahren und dann mit der U-Bahn zur Arbeit fahren würden. Die Fahrradstellplätze in der Hamburger Straße, Dehnhaide seien seiner Meinung nach völlig am Bedarf vorbei geplant. Er plädiert für mehr Fahrradstellplätze, um den Umweltverbund zu gewährleisten und die 14 Stellplätze zu erhalten.
Frau Dornia dankt allen anwesenden Bürgerinnen und Bürgern für ihr Kommen und ergänzt, dass man gerade anhand der Verkehrsbilanz sehe, dass der Autoverkehr in Hamburg abgenommen habe und die Fahrradbügel nun intensiv genutzt würden. Sie appelliert nochmals, vor der Abstimmung über den vorliegenden Antrag die Planung zu überdenken, die die Schaffung von zwei zusätzlichen Parkplätzen gegen den Verlust von 7 Fahrradbügeln aufrechne, vor dem Hintergrund, dass diese zwei Parkplätze nur von Kurzzeitparkern und nicht von Anwohnenden genutzt würden.
Ein Bürger weist darauf hin, dass man aufgrund der geringen Kosten noch über die Reduzierung der Fahrradstellplätze diskutieren könne. Er fügt hinzu, dass im Großen und Ganzen doch eine Planung vorliege, die der Komplexität des Projektes etwas mehr Rechnung trage, was er positiv bewerte. Bezüglich der Behindertenparkplätze wünscht er sich für die Zukunft eine flexible Umsetzbarkeit im Rahmen der Planung.
Ein weiterer Bürger weist darauf hin, dass zugunsten einer Ladezone der Wegfall von drei Parkplätzen geplant sei, was er für großzügig halte und fragt daher, ob es nicht möglich sei, die Ladezone mit dem Wegfall von zwei Parkplätzen zu realisieren. Damit würde zumindest ein Parkplatz erhalten bleiben.
Frau Germer antwortet, dass sie dies heute noch einmal mit der Verkehrsplanerin besprochen habe und erklärt, dass bereits jetzt auf den drei Parkplätzen sehr eng geparkt werde. In Zukunft würden zwei Sprinter mehr Platz benötigen, die eine ganz andere Länge als ein normaler PKW hätten. Daher sei es nicht möglich, auf zwei PKW-Stellplätzen zwei Ladezonen für Sprinter einzurichten. Außerdem habe das Planungsteam seinerzeit die Anregung des PK, eine Ladezone für Anwohner einzurichten, sehr positiv bewertet.
Frau Jovanovic merkt an, dass die Diskussion im Ausschuss den Eindruck erwecke, dass es einen Mangel an Fahrradbügeln gebe, was nicht der Fall sei. Es seien bereits genügend Kapazitäten an Anlehnbügeln vorhanden und die vorhandenen seien ohnehin nicht immer zu 100% ausgelastet.
Ein Bürger äußert, dass das Argument der mobilitätseingeschränkten Menschen seiner Meinung nach instrumentalisiert werde. Die meisten dieser Menschen würden nie ein Auto fahren können. Parkplätze zu bauen, um Menschen mit Behinderung den Zugang zu erleichtern, sei die falsche Maßnahme.
Auf den Hinweis einer Bürgerin, dass sie auch Bürger kenne, die aufgrund ihrer Behinderung nicht zu Fuß gehen könnten und daher auf das Auto angewiesen seien, ergänzt der Bürger, dass dies aber nur sehr wenige seien. Außerdem fragt er, ob im Masterplan von einem Parkhaus die Rede sei. Er fragt daher, was es bringen würde, zwei zusätzliche Parkplätze zu schaffen.
Ein weiterer Bürger bittet die Beteiligten, bei der ursprünglichen Planung zu bleiben, da seiner Meinung nach diese Parkplätze diese Darstellung nicht wert seien. Er bittet die Verwaltung, die ursprüngliche Planung umzusetzen.
Herr Reiffert lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis
Der Antrag wird mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von Volt, LINKE und GRÜNE angenommen.
Herr Reiffert ruft die Punkte 5.1 und 7.4 aufgrund der gleichen Thematik gemeinsam auf und erteilt dem Bürger das Wort zur Vorstellung der Petition Jugendstilzaun in der Armgartstraße.
Der Bürger berichtet, dass er seit 2021 versuche, den restaurierungsbedürftigen Zaun in der Armgartstraße auf der Südseite des Mundsburger Kanals zwischen Papenhuder Straße und Kuhmühle zu erhalten und zeigt anhand seiner Präsentation entsprechende Bilder des Zauns. Er führt weiter aus, dass in der Hartwicusstraße gegenüber auf der Kanalseite ebenfalls ein alter Zaun mit einer Höhe von 80 cm stehe, der ebenfalls verrostet, aber erhaltenswert sei. Er habe seit 2021 versucht, verschiedene Fraktionsmitglieder anzuschreiben. Nun habe er sich an Herrn Gronau von der SPD-Fraktion gewandt und sei sehr dankbar, dass er Gehör gefunden habe. Er habe auch eine Petition gestartet, die mittlerweile 14.160 Menschen unterschrieben hätten. Diese Petition habe man am 16. Dezember dem Bezirksamt übergeben. Er bittet die Politik, an einem Strang zu ziehen, zumal man mit der Bürgerinitiative viele Menschen erreicht habe, die dahinter stünden. Er betont, wenn das Geld für die Restaurierung des Zaunes nicht vorhanden sei, könne man auch kreativ werden und über Crowdfunding Unterstützung bekommen. Dazu bräuchte man allerdings einen gemeinnützigen Verein, der Geld annehmen dürfe, was derzeit nicht der Fall sei. Es gäbe auch andere Finanzierungsideen, die aber immer genehmigungspflichtig seien.
Herr Bode erklärt, dass der Zaun in der Armgartstraße zunächst sehr abgenutzt aussehe, dies aber bislang nur ein optischer Mangel sei und der Zaun durchaus noch einige Jahre so stehen bleiben könne, da seine Grundsubstanz intakt und die Verkehrssicherheit des Zaunes gegeben sei. Dennoch sehe das Bezirksamt, dass hier mittelfristig innerhalb der nächsten 3 bis 5 Jahre Sanierungsarbeiten durchgeführt werden sollten, um die Grundsubstanz des Zaunes zu schützen. Die benachbarten Zäune, z.B. in der Hartwicusstraße, seien ebenfalls sanierungsbedürftig, jedoch sei der Handlungsbedarf dort größer als beim Zaun in der Armgartstraße. Gleiches gelte für den Zaun an der Mundsburger Brücke, der tatsächlich in einem schlechten Zustand sei. Ein Finanzierungsplan für alle sanierungsbedürftigen Zäune sei vom Bezirksamt bereits erstellt worden und es werde vorgeschlagen, die Sanierung in der in der Drucksache 22-0761 vorgeschlagenen Reihenfolge durchzuführen.Insgesamt werde die Sanierung des Zauns vom Bezirksamt als kurzfristig schwierig umsetzbar eingeschätzt.
Herr Reiffert nimmt Bezug auf die Drucksache 22-0761 und informiert über die vom Bezirksamt erstellte Kostenschätzung des Mittelbedarfs in den nächsten 5 Jahren für die Instandsetzung der 3 Zaunanlagen.
Herr Bode ergänzt, dass diese Drucksache auch mit dem Denkmalschutzamt abgestimmt worden sei, das der in der Drucksache dargestellten Vorgehensweise und der Reihenfolge der Instandsetzung ebenfalls zugestimmt habe.
Herr Gronau dankt der Verwaltung für die mit der Drucksache vorgelegten Informationen und betont, dass man in diesen Fragen einen großen Schritt weiter sei als noch vor einem halben Jahr. Jetzt hätten die Politik und die Beteiligten zumindest Zahlen, über die man nachdenken und abwägen könne. Zum Thema eingetragener Verein und Kofinanzierung falle ihm spontan der Bürgerverein ein, der sicherlich die richtige Adresse für dieses Anliegen sei. Insgesamt sei Herr Gronau mit dem heutigen Ergebnis zufrieden und dankt allen Beteiligten. Der Bürger schließt sich diesem Dank ausdrücklich an.
Frau Dornia bedankt sich ebenfalls bei der Verwaltung für die Aufbereitung der Zahlen und finde es auch beeindruckend, wie viele Gedanken sich der Bürger gemacht habe und auch Lösungsansätze vorgestellt habe. Generell sei sie auch sehr interessiert, wie die Verwaltung mit Themen wie Crowdfunding umgehe.
Frau Stubley betont, dass es sich um ein sehr wichtiges Anliegen handele und erklärt, dass auf höherer Ebene Mittel für besonders förderungswürdige Projekte möglich seien. Darüber hinaus könne man auch fraktionsübergreifend schauen, was aus anderen Töpfen für die Finanzierung solcher Projekte möglich sei, wolle aber keine Versprechungen machen.
Herr Baumann dankt ebenfalls dem Bürger für die Erläuterungen und die Vorbereitung zu diesem Antrag. Er schließt sich ebenfalls seinen Vorrednern an und merkt an, dass der Zaun in den letzten Jahren in den Mittelpunkt gerückt sei und auch auffalle. Er stimme daher dem Vorschlag zu, sich fraktionsübergreifend zusammenzusetzen und eine Lösung für die Sanierung dieses Zaunes zu finden.
Frau Fuchs gibt zu bedenken, dass, wenn man den Zaun noch einige Jahre so stehen lasse, die Kosten für die Instandsetzung in einigen Jahren noch weiter steigen würden, da die Verrostung mit den Jahren noch weiter zunehme.
Der Bürger stimmt dem zu und ergänzt, dass man anhand der Bilder auch gesehen habe, dass man die Sanierung jetzt besser hinbekomme als erst in einigen Jahren.
Herr Artus fragt die Verwaltung, ob der Kontakt zum Denkmalschutzamt hergestellt worden sei und ob man in Erfahrung bringen könne, was an Kofinanzierung möglich wäre. Er schlägt außerdem vor, gegebenenfalls jemanden vom Denkmalschutzamt zur Sitzung einzuladen.
Herr Bode weist darauf hin, dass die Verwaltung nicht der Meinung sei, dass ein Abwarten zwingend höhere Kosten verursachen würde. Er betont, dass die Fachleute in den zuständigen Dienststellen der Meinung seien, dass mit der Sanierung des Zaunes in der Armgartstraße durchaus noch etwas gewartet werden könne.
Herr Reiffert berichtet aus eigener Erfahrung, dass im Bürgerverein sehr viele Menschen aktiv seien und empfiehlt, mit dem Bürgerverein Kontakt aufzunehmen, ob Interesse bestehe. Er kann sich nur schwer vorstellen, dass das Bezirksamt Crowdfunding unterstütze.
Der Bürger sagt, dass er bereits mit dem Bürgerverein in Kontakt stehe.
Herr Reiffert erklärt, dass das weitere Vorgehen jetzt darin bestehe, dass sich die Fraktionen z. B. über Anträge mit dem Thema befassen.
Auf die Frage des Bürgers, ob er regelmäßig über den aktuellen Stand informiert werde, sagt Herr Reiffert zu.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Baumann erläutert den Antrag dahingehend, dass an der Kreuzung Heitmannstraße/Beim Alten Schützenhof auf einer unversiegelten Fläche in Höhe der Heitmannstraße 21 drei Betonschachtringe in Längsrichtung aufgestellt seien, die straßenseitig mit Reflektoren versehen seien. Die Betonringe seien ebenso wie die Fläche in einem etwas verwitterten und ungepflegten Zustand. Laut Petitum solle geprüft werden, ob und wie eine vollständige Sanierung der Fläche möglich sei. Er bittet die anwesenden Fraktionen um Zustimmung.
Frau Dornia erklärt, dass es sich um einen Prüfauftrag handele und sie dem Antrag unter der Bedingung zustimmen würde, dass nirgendwo versiegelte Flächen entstehen, wo eine Versickerung möglich ist.
Herr Artus stimmt dem Antrag im Namen der SPD-Fraktion ebenfalls unter dieser Bedingung zu.
Abstimmungsergebnis:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Herr Baumann erläutert kurz den Antrag und bittet die Verwaltung, die fehlende Beleuchtung am südlichen Ausgang der U-Bahn-Station Dehnhaide zu verbessern.
Herr Bode weist darauf hin, dass dieses Anliegen in die Zuständigkeit von Hamburg Verkehrsanlagen falle und diese im Zuständigkeitsbereich der BVM angesiedelt sei. Er sagt zu, dieses Anliegen an die BVM weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
siehe Punkt 4.1
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Auf Nachfrage von Herrn Baumann erklärt Herr Bode, dass man vor einigen Jahrzehnten die Straßenbäume in der Lübecker Straße in Containern gepflanzt habe, ohne damals sehr langfristig gedacht zu haben. Jetzt seien die Bäume sehr groß geworden und würden die Container sprengen. Die Prüfung dieser Standorte habe ergeben: Von den 10 Bäumen in der Lübecker Straße könnten 8 erhalten werden und dort sei eine neue Einfassung geplant und ausreichend Platz, so dass der Verkehrsraum weiterhin funktionsfähig bleibe. Bei den nun geplanten Fällungen der beiden Straßenbäume sei diese Vorgehensweise jedoch nicht möglich, da die Container bereits teilweise in den Radweg hineinragen würden, die Verkehrssicherheit sei nicht gegeben, weshalb die beiden Bäume gefällt werden müssten. Bei den anderen acht Bäumen sei die Entwicklungsmöglichkeit jedoch noch gegeben, weshalb dort eine Fällung nicht für notwendig erachtet werde.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Artus fragt weiter, warum es keine Möglichkeit gebe, den Baum zu erhalten bzw. welche Sachzwänge die Fällung unbedingt notwendig machen.
Herr Bode verweist auf die Mitteilung und erklärt, dass offensichtlich eine Anpassung an die Realität erfolgen müsse. Er sagt jedoch zu, bei der zuständigen Stelle nachzufragen, um die Details zu klären.
Protokollnotiz: Die skizzierte Veränderung des Bordverlaufs des Geh- und Radweges wird durch die Tatsache erforderlich, dass Wurzelsuchgrabungen im Rahmen der aktuellen baulichen Umsetzung gezeigt haben, dass bei planmäßiger Bauausführung der Erhalt von acht alten Linden der historischen Uferpromenade gefährdet wäre. Durch die für die Entlastung dieser Wurzelbereiche notwendige Verschiebung der Wegefläche wird die Baumscheibe des nun zu fällenden Baumes stammnah überlagert, weshalb der Baum nicht zu halten ist.
Dieser Entscheidung liegt ein Abwägungsprozess zugrunde. Die Lindenalleen der in den Jahren ab 1890 angelegten Uferstraße mit der durchgängigen Promenade am Eilbekkanal prägen das städtebauliche Umfeld und geben dem Kanal als grüne Raumkante zusätzlich Fassung und Kontur. Die betroffene Linde ist ein nachträglich in zweiter Reihe gepflanzter Baum (Pflanzjahr 1979), der bedingt durch Windwurf vom angrenzenden Privatgrundstück Finkenau Kronenschäden aufweist. Aufgrund des Vorschadens und in Relation zum Erhalt der historischen Lindereihe ist die Fällung als Kompromiss vertretbar, zumal im Abschnitt Richtung Lerchenfeld durch Nachpflanzung eine Bestandlücke in der Allee sinnfällig geschlossen werden kann.
Eine Bürgerin fragt, wie die Umplanung aussehe und was sich am geplanten Weg verändern solle.
Herr Bode sagt zu, dies bei den zuständigen Kollegen nachzufragen was der Hintergrund der geringfügigen Verschiebung sei, ggf. um eine Skizze zu bitten und die Information zu Protokoll zu geben sowie umgehend an den Ausschuss weiterzuleiten.
Protokollnotiz: Kern der Umplanung ist die Verschiebung des Rad- und Gehweges nach in Richtung der kanalabgewandten Seite. Siehe hierzu die angehängte Skizze des beteiligten Ingenieurbüros, das die neue Bordführung einmal in den bestehenden Plan eingetragen hat.
Herr Reiffert weist darauf hin, dass die Fällung bereits am 21. Februar erfolgen solle und das Bezirksamt sich daher schnell um eine Rückmeldung kümmern müsse.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Auf die Frage von Frau Fuchs nach der Barrierefreiheit in der neuen Zweigstelle antwortet Herr Reiffert, dass nach seiner Wahrnehmung die Wege breit genug seien.
Eine Bürgerin erkundigt sich, ob der Geldautomat dort erhalten bleibe. Herr Reiffert antwortet, dass dem Ausschuss hierzu keine Informationen vorlägen, dass aber bei einer Änderung auch darüber gesondert offiziell informiert würde.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
siehe Punkt 5.1
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
1) Schlechter Zustand der Gehwegplatten im Hofweg
Frau Stubley berichtet, dass sie eine Anfrage eines älteren Ehepaares erhalten habe, das sich darüber beschwert habe, dass im Hofweg zwischen den Hausnummern 1 und 25 die Gehwegplatten teilweise so schlecht seien, dass man als Fußgänger nur schwer durchkomme.
Herr Bode bedankt sich für die Information und nimmt die Rückmeldung gerne zu Protokoll.
Protokollnotiz: Die Information wurde an die zuständige Dienststelle weitergegeben. Die Örtlichkeit wird überprüft und ggf. Abhilfe geschaffen.
2) Situation Gebäude des ehemaligen Blutspendedienstes im Eilbektal 111
Herr Baumann berichtet, dass in der Sitzung des RegA BUHD vom März 2024 unter Punkt „Verschiedenes“ über das leerstehende Gebäude des Blutspendedienstes im Eilbektal 111 gesprochen wurde. Er bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand und um Mitteilung, was mit diesem Gebäude geplant sei.
Herr Bode antwortet zum Thema Eilbektal, dass er schon mitteilen könne, dass derzeit noch kein Bauantrag oder Vorbescheidsantrag vorliege. Er habe aber die Information erhalten, dass es bereits Überlegungen mit ersten Ideen gegeben habe, die auch bei der Bauaufsicht angefragt worden seien.
3) Kanus im Bereich der Kuhmühle
Herr Baumann fragt weiter nach dem aktuellen Sachstand zur Entwicklung der Kanus im Bereich der Kuhmühle.
Herr Bode kennt hierzu keinen aktuellen Sachstand. Es habe eine bezirksübergreifende Arbeitsgruppe in der Verwaltung gegeben, die sich mit diesem Thema befassen sollte, da es auch andere Bezirke betreffe. Ob diese Arbeitsgruppe zwischenzeitlich zu einem Ergebnis gekommen sei, könne er erfragen und werde dann zu Protokoll gegeben.
Protokollnotiz: Eine erste Pilot-Aktion zur Entfernung von Kanus im Uferbereich wird derzeit geplant und ihre Machbarkeit geprüft.
Herr Reiffert beendet die Sitzung um 19.40 Uhr.