Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 15.01.2025: Elligersweg (von Steilshooper Straße bis Plathweg)
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich ein eingeschränktes
Haltverbot an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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