Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 24.11.2024: Ifflandstraße 78
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVOfür den o.g. BereichdieBeschilderung vonParkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz