22-0688

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 24.11.2024: Ifflandstraße 78

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 17.02.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.1

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVOr den o.g. BereichdieBeschilderung vonParkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan

Lokalisation Beta
Ifflandstraße

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