22-0688

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 24.11.2024: Ifflandstraße 78

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVOr den o.g. BereichdieBeschilderung vonParkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

-          Anordnung

-          VZ-Plan

                                                                                 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.