Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Sondermittelantrag Nr. 254
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Sondermittelantrag Nr. 257
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Für-Stimmen |
: GRÜNE, SPD, CDU, FDP |
Gegenstimmen |
: LINKE |
Stimmenthaltungen |
: ./. |
Rücküberweisung des Sondermittelantrags Nr. 251 in den HaushA
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Der Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Langenhorn-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seinen Sitzungen am 27.02.2023 und 08.05.2023 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines Antrages der CDU-Fraktion befasst und am 08.05.2023 einstimmig folgende weitere Beschlussempfehlung verabschiedet:
Der Regionalausschuss bittet die Verwaltung, im Rahmen der vorhandenen personellen Kapazitäten, die Möglichkeit einer barrierearmen Querung des Stockflethwegs in Höhe Pannesgraben vertiefend zu prüfen.
Sachverhalt:
Der Wanderweg von der Straße Am Ochsenzoll bis zum U-Bahnhof Kiwittsmoor, entlang des Pannsgraben und des Bornbachs, wurde vor etwa 2 Jahren aufwendig saniert und auf eine Breite von ca. 3m verbreitert. Es ist ein beliebter Weg im Grünen, der von vielen Fußgängern und Radfahrern genutzt wird. Auf diesen Weg gibt es vier Straßenquerungen, die für Fußgänger und Radfahrer ohne Probleme bewältigt werden können.
Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können diesen Weg nur mit erheblichen Schwierigkeiten durchgängig befahren. Die vier Straßenquerungen sind alle nicht barrierefrei ausgeführt. Die Kantsteine sind nicht abgesenkt oder wie häufig zu sehen, stehen Fahrzeuge direkt vor dem Wegausgang. Besonders schwierig ist der Übergang im Stockflethweg. Hier führt der Weg über einen kleinen Wall, der für Rollstuhlnutzer nicht zu bewältigen ist. Sie müssen mit ihrem Rolli bis zur Straße Kiwittsmoor oder einer Schuleinfahrt fahren, um die Straße zu queren. Auch in diesen beiden Fällen ist die Querung ist nicht barrierefrei.
Aufgrund einer Beschlussempfehlung des Regionalausschusses vom 27.02.2023 wurde vom Hauptausschuss am 28.02.2023 der nachstehende Beschluss gefasst:
Vor diesem Hintergrund möge das Bezirksamt prüfen,
wie die Straßenquerungen barrierearm zu gestalten sind, damit Personen mit eingeschränkter Mobilität ohne fremde Hilfe, diesen Weg durchgängig nutzen können. Bei allen Querungen eine Absenkung der Bordsteine zu veranlassen.
wie die Straßenquerungen so zu gestalten sind, dass diese nicht zugeparkt werden können, z.B. mit Sperrflächen zu versehen.
Zu diesem Beschluss hat das Bezirksamt am 28.04.2023 mit Drs. 21-4206.1.1 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1. Es werden durch den Wanderweg entlang des Bornbachs /Pannsgraben fünf Straßen gequert. Alle fünf Straßen liegen innerhalb einer Tempo-30-Zone. Aufgrund der reduzierten Geschwindigkeit und Anzahl von Fahrzeugen ist es für Fußgänger innerhalb der Tempo-30-Zonen in der Regel problemlos möglich, an jeder Stelle die Fahrbahn verkehrssicher zu queren. Es wird kein zwingender Handlungsbedarf gesehen.
In der Solferinostraße und Tweeltenbeek sind beidseitig Bordsteinabsenkungen vorhanden. Vor den Bordsteinabsenkungen darf gem. § 12 (3.5) der StVO nicht geparkt werden. Die jeweils am südlichen Fahrbahnrand parkenden Fahrzeuge haben bei der Ortsbesichtigung den abgesenkten Bordstein beachtet. Der Pannsweg ist eine Privatstraße (ehem. Unternehmerstraße) und verfügt über keine Bordsteine. In diesen drei vorgenannten Straßen kann die Querungsmöglichkeit für Fußgänger als barrierearm und verkehrssicher bewertet werden.
Im Stockflethweg ist eine Querung auf Höhe des Wanderweges entlang des Pannsgraben bisher noch nicht vorgesehen. Hier macht der Wanderweg einen kleinen Verschwenk. Der südliche Gehweg im Stockflethweg ist durch einen breiten Knick von der Fahrbahn abgetrennt. Es hat sich ein Trampelpfad durch den Knick gebildet. Inwieweit dieser Trampelpfad unter Berücksichtigung der Baumschutzbelange ausgebaut werden kann, muss weitergehend geprüft werden. Eine Bordsteinabsenkung wird wegen vorhandener Schächte und einer Trumme schwierig, auch hier ist eine weitergehende Prüfung erforderlich. In mittelbarer Nähe (ca. 60 m östlich) liegt der Knotenpunkt Stockflethweg / Kiwittsmoor mit abgesenkten Bordsteinen.
In der Straße Am Ochsenzoll wird der südliche Gehweg und damit die Wanderweganbindung durch einen breiten Knick von der Fahrbahn getrennt. Es ist möglich, die Fahrbahn in Richtung Norden mit ca. 55 m Versatz in Richtung Osten an der Einmündung Kiwittsmoor zu queren. Mit einem Versatz von ca. 15 m Versatz in Richtung Westen kann über einen Trampelpfad oder mit ca. 23 m Versatz über eine Gehwegüberfahrt die Fahrbahn der Straße Am Ochsenzoll gequert werden. Die Bordsteine sind hier alle niedrig.
Eine weitergehende Prüfung kann nur im Rahmen der vorhandenen personellen Kapazitäten erfolgen.
Zu 2. Das Erfordernis, die Haltverbote an den Querungsstellen zu erweitern bzw. Sperrflächen straßenverkehrsbehördlichen anzuordnen, wird im Rahmen der Kofa mit dem Polizeikommissariat 34 geprüft. Eine Überwachung des ruhenden Verkehrs kann nur im Rahmen der personellen Möglichkeiten des Polizeikommissariats erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gebeten, ihre Antwort auf den Beschluss des Regionalausschusses zur Ampelschaltung an der Kreuzung Steilshooper Straße/Habichtstraße (http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1012847) näher zu erläutern.
Es bleibt auch nach der Antwort derzeit unklar, weshalb entgegen früherer Aussagen nun ein Umbau der Kreuzung zwingend notwendig sei soll und nicht schon eine Änderung der Ampelschaltung (ggf. unter Austausch des Steuerunsgsystems) möglich wäre.
Begründung:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt wie folgt Stellung:
Es ist richtig, dass aufgrund der Geometrie an dieser Kreuzung sich ohne bauliche Veränderun-gen leider keine Steuerung mit Radverkehr auf dem Fahrstreifen erstellen lässt; die Vorgaben der Räumzeiten für den Radverkehr können nicht eingehalten werden. Daher muss an dieser Stelle die Radwegbenutzungspflicht aufrechterhalten werden, bis entsprechende Umbaumaß-nahmen geplant und realisiert werden können. Zurzeit gibt es hierfür kein Projekt. Die BVM hält einen Umbau mittelfristig für sinnvoll und kann dies bei der Aufstellung künftiger Bauprogramme berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 22.05.2023 mit der o.g. Thematik auf Grundlage eines gemeinsamen Antrags von GRÜNE- und LINKE-Fraktion befasst und folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Der RegA BUHD beantragt zu einer der nächsten Sitzungen eine/n Vertreter:in der Hochbahn einzuladen, um über den Sachstand zu den Umleitungsverkehren im Zuge der Baumaßnahme U5 / Haltestelle Barmbek-Nord zu informieren. Ebenso möge ein/e Referent:in des LSBG zum Magistralenkonzept im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen U5 eingeladen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport hat sich in seiner Sitzung am 23.05.2023 mit dem o.g. Antrag befasst und folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
"Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit förderfähig.Eine Zuwendung in Höhe von 500,00 € im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung erscheint angemessen."
Hintergrund:
Die Offenen Ateliers sind in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen kommunikativen Pro-grammpunkt geworden. Sie zeigen bezirksübergreifend ein Stück künstlerischer Realität in Hamburg, die sonst in dieser Form nicht sichtbar ist.
Ohne den Filter von Institutionen, Ausstellungs-Programmen, Kuratoren oder dem Kunstmarkt kann ein Blick in die entgleisten Winkel der Hamburger Kunstszene gewährt werden. Die Veranstaltungen erschließen dabei einen direkten Zugang über den Produktionsort. Dabei steht nicht nur die Kunst selbst im Focus, vielmehr treten auch die Bedingungen für kulturelle Aktivitäten in den Stadtteilen in den Vordergrund. Die Veranstaltungen sollen an zwei Wochenenden Ende Oktober und Anfang November stattfinden. Rund 80 Ateliers, ca. 100 Künstler:Innen und mehrere Kunsthäuser beteiligen sich an diesem Vorhaben. Die Ateliers variieren von Jahr zu Jahr, so dass sich das Angebot stets verändert und erweitert. Der Zugang zu den Ateliers ist unentgeltlich.
Das Angebot stellt eine sinnvolle Bereicherung der stadtteilkulturellen Aktivitäten dar. Es dient der positiven Stadtteilentwicklung. Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kultureller Aktivität.
Finanzierung:
Für das Projekt werden Ausgaben in Höhe von 3.710,00 EUR angesetzt, wovon 2.550,00 EUR auf Honorare und Gagen sowie 1.160,00 EUR auf Programmnebenkosten (Sachkosten) entfallen. Einnahmen werden mit insgesamt 3.210,00 EUR kalkuliert. Hiervon werden aus Eigenmitteln 1.210,00 € beigesteuert. In Form von Drittmitteln, die bei 4 weiteren Bezirken beantragt wurden, sollen 2.000,00 EUR in das Vorhaben fließen.
Beantragt wird eine Finanzierung aus Stadtteilkulturmitteln in Höhe von 500,00 EUR
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung zu den Sondermittelanträgen Nr. 197, Nr. 252 und Nr. 256.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Sondermittelanträge Nr. 251, 254 und Nr. 257 siehe Drucksache 21-4504.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität (KUM) hat in seiner Sitzung am 31.05.2023 einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Die Behörde für Umwelt, Klimaschutz, Energie und Agrarwirtschaft wird um die Entsendung von Referierenden gebeten, die in jeweils einer der Sitzungen des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität nach der Sommerpause über folgende Themen in-formieren:
Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude soll dann zur Sitzung dazu geladen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Der Hauptausschuss überweist den Tagesordnungspunkt 5.1 in den Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Langenhorn-Alsterdorf-Groß Borstel, den Tagesordnungspunkt 5.3 in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und genehmigt die geänderte Tagesordnung einvernehmlich.