Benutzungspflicht der Radwege in der Steilshooper Straße im Knoten Habichtstraße Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg (Referentenanforderung)
Letzte Beratung: 06.06.2023 Hauptausschuss Ö 8.2
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gebeten, ihre Antwort auf den Beschluss des Regionalauschusses zur Ampelschaltung an der Kreuzung Steilshooper Straße/Habichtstraße (http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1012847) näher zu erläutern.
Es bleibt auch nach der Antwort derzeit unklar, weshalb entgegen früherer Aussagen nun ein Umbau der Kreuzung zwingend notwendig sei soll und nicht schon eine Änderung der Ampelschaltung (ggf. unter Austausch des Steuerunsgsystems) möglich wäre.
Begründung:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt wie folgt Stellung:
Es ist richtig, dass aufgrund der Geometrie an dieser Kreuzung sich ohne bauliche Veränderungen leider keine Steuerung mit Radverkehr auf dem Fahrstreifen erstellen lässt; die Vorgaben der Räumzeiten für den Radverkehr können nicht eingehalten werden. Daher muss an dieser Stelle die Radwegbenutzungspflicht aufrechterhalten werden, bis entsprechende Umbaumaßnahmen geplant und realisiert werden können. Zurzeit gibt es hierfür kein Projekt. Die BVM hält einen Umbau mittelfristig für sinnvoll und kann dies bei der Aufstellung künftiger Bauprogramme berücksichtigen.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung
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