21-4188.1.1

Benutzungspflicht der Radwege in der Steilshooper Straße im Knoten Habichtstraße Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
22.05.2023
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 20.03.2023 mit der o.g. Thematik auf Grundlage einer Eingabe befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Vom Regionalausschuss BUHD wurde schon 2016 die Freigabe des Radfahrens auf der Fahrbahn in der Steilshooper Straße auch am Knoten Habichtstraße gefordert. Eine aktuelle Eingabe (http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1012607 ) thematisiert dies nun erneut.

 

Der Regionalausschuss lädt daher eine Person der VD 52 ein, um gemeinsam zu besprechen, welche konkreten Maßnahmen notwendig sind, um den schon seit vielen Jahren unbefriedigenden Zustand zu beheben.

 

Begründung:

Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über folgende Eingabe:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in der Steilshooper Straße wurde nördlich der Habichtstraße 2008 die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben, südlich der Habichtstraße im Jahr 2010. Seit 2008 erinnern wir seitens ADFC in Abständen daran, dass auch im Knoten Habichtstraße dringend eine Verbesserung erfolgen muss.

 

Das Problem in Kurzform:

Radfahrende müssen entlang der Steilshooper Straße kurz vor dem Knoten Habichtstraße jeweils

- auf den alten baulichen Radweg wechseln,

- am Fußgängerüberweg vorbei fast in die Habichtstraße hinein rechts abbiegen,

- dann eine sehr spitze Linkskurve fahren,

- für rechtsabbiegende Autofahrende ggf. sehr überraschend den freien Rechtsabbieger queren,

- auf der Furt und auf der Verkehrsinsel ein Stück Radweg der Habichtstraße gegenläufg nutzen und dann den Betelknopf drücken, um bei der nächsten oder übernächsten Phase grün zu

bekommen.

[Aus Norden kommend gibt es zusätzlich ein Problem mit straßenverkehrsbehördlich

angeordneten Parkständen zwischen dem Geh- und Radweg, ohne Sicherheitsabstände, die

deutlich schmaler sind als normale Pkw. In der Praxis werden dort dennoch Pkw abgestellt, die

dann illegal zum Teil auf Rad- oder Gehweg stehen. Das zuständige PK sieht keinen Handlungsbedarf. Beim Umbau dieses Straßenabschnites vor einigen Jahren wurde die westliche

Nebenfäche ausgespart.]

 

Die Historie zur Ampel im RegA BUHD:

Das Problem wurde seitens ADFC immer wieder im Regionalausschuss thematisiert. Die Ampel in der Steilshooper Straße über den Ring 2 sollte Anfang 2018 dann endlich umgeschaltet werden. So steht es in einer Drucksache (Nr. 20-2770) aus 2016, in der die damalige BWVI (Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, heute BVM) auf einen Antrag hin entsprechend Stellung nimmt.

Eine spätere Ankündigung versprach 2021 noch im selben Jahr Abhilfe.

Immer wieder wurde betont, dass es sich für diese LSA um eine alte Steuerung handele und diese "nicht so einfach umgeschaltet werden könne".

Diese und weitere Infos zur Historie finden Sie hier, auch mit Fotos dokumentiert:

htps://hamburg.adfc.de/artkel/stummelradweg-stat-ampelschaltung

 

Aktuelle Entwicklung:

Im Dezember 2022 habe ich auf eine Anfrage an den LSBG zum Thema nun folgende Info erhalten: "Aufgrund der Geometrie an dieser Kreuzung lässt sich ohne bauliche Veränderungen leider keine Steuerung mit Radverkehr auf dem Fahrstreifen erstellen. Kurz: Die Vorgaben der Räumzeiten für den Radverkehr können nicht eingehalten werden was zu Unfällen führen könnte. Dies können wir nicht verantworten. Daher bleibt an dieser Stelle die Radbenutzungspficht weiter bestehen." Ich bitte den Ausschuss dringend um Befassung und Abhilfe. Dort werden täglich Radfahrende gefährdet. Demnächst erhöht sich deren Anzahl erheblich durch den Bezug des neuen Wohngebietes Dieselstraße/Schlicksweg.

Beste Grüße

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt wie folgt Stellung:

 

Es ist richtig, dass aufgrund der Geometrie an dieser Kreuzung sich ohne bauliche Veränderungen leider keine Steuerung mit Radverkehr auf dem Fahrstreifen erstellen lässt; die Vorgaben der Räumzeiten für den Radverkehr können nicht eingehalten werden. Daher muss an dieser Stelle die Radwegbenutzungspflicht aufrechterhalten werden, bis entsprechende Umbaumaßnahmen geplant und realisiert werden können. Zurzeit gibt es hierfür kein Projekt. Die BVM hält einen Umbau mittelfristig für sinnvoll und kann dies bei der Aufstellung künftiger Bauprogramme berücksichtigen.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Isabel Permien