21-4188.2.1

Benutzungspflicht der Radwege in der Steilshooper Straße im Knoten Habichtstraße Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

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11.03.2024
Sachverhalt

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gebeten, ihre Antwort auf den Beschluss des Regionalauschusses zur Ampelschaltung an der Kreuzung Steilshooper Straße/Habichtstraße (http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1012847) näher zu erläutern.

Es bleibt auch nach der Antwort derzeit unklar, weshalb entgegen früherer Aussagen nun ein Umbau der Kreuzung zwingend notwendig sei soll und nicht schon eine Änderung der Ampelschaltung (ggf. unter Austausch des Steuerunsgsystems) möglich wäre.

 

Begründung:

Die Berde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt wie folgt Stellung:

 

Es ist richtig, dass aufgrund der Geometrie an dieser Kreuzung sich ohne bauliche Veränderungen leider keine Steuerung mit Radverkehr auf dem Fahrstreifen erstellen lässt; die Vorgaben der Räumzeiten für den Radverkehr können nicht eingehalten werden. Daher muss an dieser Stelle die Radwegbenutzungspflicht aufrechterhalten werden, bis entsprechende Umbaumaßnahmen geplant und realisiert werden können. Zurzeit gibt es hierfür kein Projekt. Die BVM hält einen Umbau mittelfristig für sinnvoll und kann dies bei der Aufstellung künftiger Bauprogramme berücksichtigen.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende bittet um Entschuldigung für die lange Dauer der Antwort. Auf Grund des Beschlusses wurde noch einmal geprüft, ob im Sinne der Beschlussfassung kurzfristig eine Änderung an dem Knoten Habichtstraße / Steilshooper Straße / Heidhörn erfolgen kann. Diese Prüfung dauerte leider länger als die Antwortfrist. Im Ergebnis ist dies aus folgenden Gründen jedoch leider nicht möglich:

 

Die Aussage aus der Stellungnahme auf den Ausgangsbeschluss beruht auf der Tatsache, dass für die Anordnung einer angepassten Signalsteuerung durch die Behörde für Inneres und Sport als Straßenverkehrsbehörde ein rechnerischer Nachweis der Leistungsfähigkeit erfolgen muss. Für diesen sind neben den Verkehrsmengen und der Anzahl der Fahr- und Abbiegefahrstreifen die zu querenden Breiten am Knotenpunkt maßgeblich, aus denen sich wiederum eine Räumzeit errechnen lässt. Die Räumzeit gibt die Dauer für das Räumen des Knotenbereichs an und ist für den Radverkehr länger als für den Kraftfahrzeugverkehr, um die geringeren Fahrgeschwindigkeiten zu berücksichtigen. Wird die Räumzeit verlängert, bleiben aber gleichzeitig die Verkehrsmengen sowie die Anforderungen an die Qualitätsstufen unverändert, kann der erforderliche Nachweis oftmals nicht mehr erbracht werden. Über die Erforderlichkeit der Radwegebenutzungspflicht entscheidet ebenfalls die Straßenverkehrsbehörde.

 

Die Lichtsignalanlage an dem betreffenden Knoten wird im ersten Quartal dieses Jahres erneuert. Im Rahmen der Planung der Erneuerung wurde die obige Aussage erneut überprüft und leider bestätigt. Dies liegt u.a. daran, dass die genannte Kreuzung nicht so kompakt gebaut wurde, wie Knotenpunkte heute gebaut werden würden. Durch einen kompakteren Knoten wären die Wegstrecken geringer, was kürzere Räumzeiten zur Folge hätte.

 

Es wurde geprüft, ob ein Umbau durch kleine Anpassungen als Umbau mit beschleunigter Planung im Sinne der Definition im Bündnis für den Rad- und Fußverkehr möglich ist. Auch das ist leider nicht möglich; ein Umbau wäre derart komplex, dass dieser Ansatz ebenfalls nicht anwendbar ist.

 

Ergänzend wird noch auf folgendes hingewiesen: Der Knoten Habichtstraße / Steilshooper Straße / Heidhörn ist Teil der Umleitungsstrecke für den Bau der Haltestelle Barmbek-Nord der U5 in der Nordheimstraße. Aufgrund dessen wird mit Beginn der Bauarbeiten zur Haltestelle ein erhöhtes Verkehrsaufkommen des Kraftfahrzeugverkehrs erwartet. Die Umleitungsstrecke verläuft über die Bramfelder Chaussee Bramfelder Straße Habichtstraße Dennerstraße Ring 2 Brücke Lauensteinstraße Jahnbrücke Jahnring. Auf der Umleitungsstrecke ist eine hohe Leistungsfähigkeit für den Kraftfahrzeugverkehr aufrecht zu halten. Die Umleitung ist freizuhalten von Baustellen. Die Planungen hierzu wurden dem Regionalausschuss der Bezirksversammlung vorgestellt. Für den Busverkehr und den Radverkehr wird die Achse Steilshooper Allee Steilshooper Straße mkerstraße Langenfort ertüchtigt; hier ist die Leistungsfähigkeit des Busverkehrs prioritär.

 

Petitum/Beschluss


 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Isabel Permien