21-4206.2

Barrierefreier Wanderweg von der Straße Am Ochsenzoll zur U-Bahn Kiwittsmoor weitere Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
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06.06.2023
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Langenhorn-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seinen Sitzungen am 27.02.2023 und 08.05.2023 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines Antrages der CDU-Fraktion befasst und am 08.05.2023 einstimmig folgende weitere Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Der Regionalausschuss bittet die Verwaltung, im Rahmen der vorhandenen personellen Kapazitäten, die Möglichkeit einer barrierearmen Querung des Stockflethwegs in Höhe Pannesgraben vertiefend zu prüfen.

 

Sachverhalt:

 

Der Wanderweg von der Straße Am Ochsenzoll bis zum U-Bahnhof Kiwittsmoor, entlang des Pannsgraben und des Bornbachs, wurde vor etwa 2 Jahren aufwendig saniert und auf eine Breite von ca. 3m verbreitert. Es ist ein beliebter Weg im Grünen, der von vielen Fußgängern und Radfahrern genutzt wird. Auf diesen Weg gibt es vier Straßenquerungen, die für Fußgänger und Radfahrer ohne Probleme bewältigt werden können.

 

Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können diesen Weg nur mit erheblichen Schwierigkeiten durchgängig befahren. Die vier Straßenquerungen sind alle nicht barrierefrei ausgeführt. Die Kantsteine sind nicht abgesenkt oder wie häufig zu sehen, stehen Fahrzeuge direkt vor dem Wegausgang. Besonders schwierig ist der Übergang im Stockflethweg. Hier führt der Weg über einen kleinen Wall, der für Rollstuhlnutzer nicht zu bewältigen ist. Sie müssen mit ihrem Rolli bis zur Straße Kiwittsmoor oder einer Schuleinfahrt fahren, um die Straße zu queren. Auch in diesen beiden Fällen ist die Querung ist nicht barrierefrei.

 

Aufgrund einer Beschlussempfehlung des Regionalausschusses vom 27.02.2023 wurde vom Hauptausschuss am 28.02.2023 der nachstehende Beschluss gefasst:

 

Vor diesem Hintergrund möge das Bezirksamt prüfen,

  1. wie die Straßenquerungen barrierearm zu gestalten sind, damit Personen mit eingeschränkter Mobilität ohne fremde Hilfe, diesen Weg durchgängig nutzen können. Bei allen Querungen eine Absenkung der Bordsteine zu veranlassen.
  2. wie die Straßenquerungen so zu gestalten sind, dass diese nicht zugeparkt werden können, z.B. mit Sperrflächen zu versehen.

 

Zu diesem Beschluss hat das Bezirksamt am 28.04.2023 mit Drs. 21-4206.1.1 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1. Es werden durch den Wanderweg entlang des Bornbachs /Pannsgraben fünf Straßen gequert. Alle fünf Straßen liegen innerhalb einer Tempo-30-Zone. Aufgrund der reduzierten Geschwindigkeit und Anzahl von Fahrzeugen ist es für Fußgänger innerhalb der Tempo-30-Zonen in der Regel problemlos möglich, an jeder Stelle die Fahrbahn verkehrssicher zu queren. Es wird kein zwingender Handlungsbedarf gesehen.

 

In der Solferinostraße und Tweeltenbeek sind beidseitig Bordsteinabsenkungen vorhanden. Vor den Bordsteinabsenkungen darf gem. § 12 (3.5) der StVO nicht geparkt werden. Die jeweils am südlichen Fahrbahnrand parkenden Fahrzeuge haben bei der Ortsbesichtigung den abgesenkten Bordstein beachtet. Der Pannsweg ist eine Privatstraße (ehem. Unternehmerstraße) und verfügt über keine Bordsteine. In diesen drei vorgenannten Straßen kann die Querungsmöglichkeit für Fußgänger als barrierearm und verkehrssicher bewertet werden.

 

Im Stockflethweg ist eine Querung auf Höhe des Wanderweges entlang des Pannsgraben bisher noch nicht vorgesehen. Hier macht der Wanderweg einen kleinen Verschwenk. Der südliche Gehweg im Stockflethweg ist durch einen breiten Knick von der Fahrbahn abgetrennt. Es hat sich ein Trampelpfad durch den Knick gebildet. Inwieweit dieser Trampelpfad unter Berücksichtigung der Baumschutzbelange ausgebaut werden kann, muss weitergehend geprüft werden. Eine Bordsteinabsenkung wird wegen vorhandener Schächte und einer Trumme schwierig, auch hier ist eine weitergehende Prüfung erforderlich. In mittelbarer Nähe (ca. 60 m östlich) liegt der Knotenpunkt Stockflethweg / Kiwittsmoor mit abgesenkten Bordsteinen.

 

In der Straße Am Ochsenzoll wird der südliche Gehweg und damit die Wanderweganbindung durch einen breiten Knick von der Fahrbahn getrennt. Es ist möglich, die Fahrbahn in Richtung Norden mit ca. 55 m Versatz in Richtung Osten an der Einmündung Kiwittsmoor zu queren. Mit einem Versatz von ca. 15 m Versatz in Richtung Westen kann über einen Trampelpfad oder mit ca. 23 m Versatz über eine Gehwegüberfahrt die Fahrbahn der Straße Am Ochsenzoll gequert werden. Die Bordsteine sind hier alle niedrig.

 

Eine weitergehende Prüfung kann nur im Rahmen der vorhandenen personellen Kapazitäten erfolgen.

 

Zu 2. Das Erfordernis, die Haltverbote an den Querungsstellen zu erweitern bzw. Sperrflächen straßenverkehrsbehördlichen anzuordnen, wird im Rahmen der Kofa mit dem Polizeikommissariat 34 geprüft. Eine Überwachung des ruhenden Verkehrs kann nur im Rahmen der personellen Möglichkeiten des Polizeikommissariats erfolgen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Anhänge

 

Keine