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Barrierefreier Wanderweg von der Straße Am Ochsenzoll zur U-Bahn Kiwittsmoor Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel

Beschlussempfehlung Ausschuss

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Gremium
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28.02.2023
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Langenhorn-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 27.02.2023 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines Antrages der CDU-Fraktion befasst und einstimmig folgende geänderte Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

 

Vor diesem Hintergrund möge das Bezirksamt prüfen,

 

1. wie die Straßenquerungen barrierearm zu gestalten sind, damit Personen mit
eingeschränkter Mobilität ohne fremde Hilfe, diesen Weg durchgängig nutzen können. Bei allen Querungen eine Absenkung der Bordsteine zu veranlassen.

 

2. wie die Straßenquerungen so zu gestalten sind, dass diese nicht zugeparkt werden
können, z.B. mit Sperrflächen zu versehen.

 

 

Sachverhalt:

 

Der Wanderweg von der Straße Am Ochsenzoll bis zum U-Bahnhof Kiwittsmoor, entlang des Pannsgraben und des Bornbachs, wurde vor etwa 2 Jahren aufwendig saniert und auf eine Breite von ca. 3m verbreitert. Es ist ein beliebter Weg im Grünen, der von vielen Fußgängern und Radfahrern genutzt wird. Auf diesen Weg gibt es vier Straßenquerungen, die für Fußgänger und Radfahrer ohne Probleme bewältigt werden können.

Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können diesen Weg nur mit erheblichen Schwierigkeiten durchgängig befahren. Die vier Straßenquerungen sind alle nicht barrierefrei ausgeführt. Die Kantsteine sind nicht abgesenkt oder wie häufig zu sehen, stehen Fahrzeuge direkt vor dem Wegausgang. Besonders schwierig ist der Übergang im Stockflethweg. Hier führt der Weg über einen kleinen Wall, der für Rollstuhlnutzer nicht zu bewältigen ist. Sie müssen mit ihrem Rolli bis zur Straße Kiwittsmoor oder einer Schuleinfahrt fahren, um die Straße zu queren. Auch in diesen beiden Fällen ist die Querung ist nicht barrierefrei.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Anhänge

 

Keine