Barrierefreier Wanderweg von der Straße Am Ochsenzoll zur U-Bahn Kiwittsmoor Stellungnahme des Bezirksamtes
Der Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Langenhorn-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 27.02.2023 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines Antrages der CDU-Fraktion befasst und einstimmig folgende geänderte Beschlussempfehlung verabschiedet:
Vor diesem Hintergrund möge das Bezirksamt prüfen,
1. wie die Straßenquerungen barrierearm zu gestalten sind, damit Personen mit
eingeschränkter Mobilität ohne fremde Hilfe, diesen Weg durchgängig nutzen können. Bei allen Querungen eine Absenkung der Bordsteine zu veranlassen.
2. wie die Straßenquerungen so zu gestalten sind, dass diese nicht zugeparkt werden
können, z.B. mit Sperrflächen zu versehen.
Sachverhalt:
Der Wanderweg von der Straße Am Ochsenzoll bis zum U-Bahnhof Kiwittsmoor, entlang des Pannsgraben und des Bornbachs, wurde vor etwa 2 Jahren aufwendig saniert und auf eine Breite von ca. 3m verbreitert. Es ist ein beliebter Weg im Grünen, der von vielen Fußgängern und Radfahrern genutzt wird. Auf diesen Weg gibt es vier Straßenquerungen, die für Fußgänger und Radfahrer ohne Probleme bewältigt werden können.
Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können diesen Weg nur mit erheblichen Schwierigkeiten durchgängig befahren. Die vier Straßenquerungen sind alle nicht barrierefrei ausgeführt. Die Kantsteine sind nicht abgesenkt oder wie häufig zu sehen, stehen Fahrzeuge direkt vor dem Wegausgang. Besonders schwierig ist der Übergang im Stockflethweg. Hier führt der Weg über einen kleinen Wall, der für Rollstuhlnutzer nicht zu bewältigen ist. Sie müssen mit ihrem Rolli bis zur Straße Kiwittsmoor oder einer Schuleinfahrt fahren, um die Straße zu queren. Auch in diesen beiden Fällen ist die Querung ist nicht barrierefrei.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1.) Es werden durch den Wanderweg entlang des Bornbachs /Pannsgraben fünf Straßen gequert. Alle fünf Straßen liegen innerhalb einer Tempo-30-Zone. Aufgrund der reduzierten Ge- schwindigkeit und Anzahl von Fahrzeugen ist es für Fußgänger innerhalb der Tempo-30-Zonen in der Regel problemlos möglich an jeder Stelle die Fahrbahn verkehrssicher zu queren. Es wird kein zwingender Handlungsbedarf gesehen.
In der Solferinostraße und Tweeltenbeek sind beidseitig Bordsteinabsenkungen vorhanden. Vor den Bordsteinabsenkungen darf gem. § 12 (3.5) der StVO nicht geparkt werden. Die jeweils am südlichen Fahrbahnrand parkenden Fahrzeuge haben bei der Ortsbesichtigung den abgesenk- ten Bordstein beachtet. Der Pannsweg ist eine Privatstraße (ehem. Unternehmerstraße) und verfügt über keine Bordsteine. In diesen drei vorgenannten Straßen kann die Querungsmög- lichkeit für Fußgänger als barrierearm und verkehrssicher bewertet werden.
Im Stockflethweg ist eine Querung auf Höhe des Wanderweges entlang des Pannsgraben bis- her noch nicht vorgesehen. Hier macht der Wanderweg einen kleinen Verschwenk. Der südliche Gehweg im Stockflethweg ist durch einen breiten Knick von der Fahrbahn abgetrennt. Es hat sich ein Trampelpfad durch den Knick gebildet. In wie weit dieser Trampelpfad unter Berück- sichtigung der Baumschutzbelange ausgebaut werden kann, muss weitergehend geprüft wer- den. Eine Bordsteinabsenkung wird wegen vorhandener Schächte und einer Trumme schwierig, auch hier ist eine weitergehende Prüfung erforderlich. In mittelbarer Nähe (ca. 60 m östlich) liegt der Knotenpunkt Stockflethweg / Kiwittsmoor mit abgesenkten Bordsteinen.
In der Straße Am Ochsenzoll wird der südliche Gehweg und damit die Wanderweganbindung durch einen breiten Knick von der Fahrbahn getrennt. Es ist möglich die Fahrbahn in Richtung Norden mit ca. 55 m Versatz in Richtung Osten an der Einmündung Kiwittsmoor zu queren. Mit einem Versatz von ca. 15 m Versatz in Richtung Westen kann über einen Trampelpfad oder mit ca. 23 m Versatz über eine Gehwegüberfahrt die Fahrbahn der Straße Am Ochsenzoll gequert werden. Die Bordsteine sind hier alle niedrig.
Eine weitergehende Prüfung kann nur im Rahmen der vorhandenen personellen Kapazitäten erfolgen.
Zu 2.) Das Erfordernis, die Haltverbote an den Querungsstellen zu erweitern bzw. Sperrflächen straßenverkehrsbehördlichen anzuordnen, wird im Rahmen der Kofa mit dem Polizeikommissa- riat 34 geprüft. Eine Überwachung des ruhenden Verkehrs kann nur im Rahmen der personel- len Möglichkeiten des Polizeikommissariats erfolgen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Werner-Boelz
Keine