Regelhafte Berichte des Amtes gemäß § 19 BezVG-Vereinbarung
Ö 4.1
Auswertung der Hilfen zur Erziehung und statistische Zusammenfassung der vorgenommenen Inobhutnahmen (getrennt nach Regionen und nach dem Alter der Kinder 0-2 Jahre, 2-6 Jahre und bis 16 Jahre) in einer halbjährlichen Vorlage mit den entsprechendenFallzahlen und Entwicklungen