Herr Wersich eröffnet die konstituierende Sitzung als das an Lebensjahren älteste Mitglied gem. § 18 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung und begrüßt alle Teilnehmenden.
Das Vorschlagsrecht für den Vorsitzenden habe die GRÜNE-Fraktion. Vorgeschlagen wird Frau Helms (GRÜNE).
Es wird für eine Wahl per Akklamation gestimmt.
Im Ergebnis wird Frau Helms mit 12 Für-Stimmen, 2 Enthaltungen und keinen Gegen-Stimmen zur Vorsitzenden gewählt.
Frau Helms übernimmt sodann als Vorsitzende die Leitung der Sitzung und begrüßt alle Teilnehmenden.
Das Vorschlagsrecht für den stellverstretenden Vorsitzenden habe die SPD-Fraktion. Vorgeschlagen wird Frau Kerkow (SPD).
Es wird für eine Wahl per Akklamation gestimmt.
Im Ergebnis wird Frau Kerkow einstimmig zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Herr Schröder, Abteilungsleitung der Abteilung Bebauungsplanung vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung im Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt des Bezirksamtes Hamburg-Nord schlägt als Änderung der Tagesordnung vor, nach dem Tagesordnungspunkt 8.1, den Tagesordnungspunkt 8.4. folgen zu lassen sowie 8.2 und 8.3 zusammen im Petitum zu entscheiden aufgrund des thematischen Zusammenhangs.
Der vorgeschlagenen Änderung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt.
Eine Bürgerin stellt eine Frage an die SPD-Fraktion, welchen Stellenwert die Gesundheit der Bürger*innen für die SPD bei Entscheidungen im Gremium angesichts der vielen Baustellen und Feinstaubbelastung habe.
Herr Albers (SPD) antwortet hierauf, dass die Gesundheit der Bürger*innen einen sehr hohen Stellenwert habe, jedoch die Notwendigkeit gewisser Bauvorhaben bestehe, wobei aber stets auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben geachtet werde.
Anschließend fragt ein Bürger die GRÜNE-Fraktion, ob sie sich der Meinung Ihres stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, Herrn Schmidt, anschließen würde, ganz Hamburg müsse sinngemäß versiegelt werden, damit in Schleswig-Holstein keine Einzelhausbebauung mehr stattfinde und ob die GRÜNE-Fraktion sich nicht zuerst um den Bezirk kümmern müsse, bevor es sich Gedanken über Geschehen in Schleswig-Holstein mache. Der Bürger befürchte, dass es bald nur noch Grünflächen in Gärten von Wohlhabenden geben werde, wenn alles andere versiegelt werde.
Herr Kranz (GRÜNE) antwortet hierauf, dass er nicht glaube, dass Herr Schmidt sich derartig geäußert habe und bittet ggf. der GRÜNE-Fraktion im Nachgang zur Sitzung einen Hinweis zukommen zu lassen, wo derartige Äußerungen zu finden seien. Es bestünden in erster Linie Bestrebungen dahingehend, höher zu bauen sowie bestehende versiegelte Flächen effizienter zu nutzen und gerade nicht eine weitere Versiegelung voranzutreiben. Ziel sei es zudem den Pendlerverkehr einzudämmen. Örtliche Gegebenheiten seien hierbei zu berücksichtigen. Der Fokus liege nicht auf dem Einzelhausbau in Schleswig-Holstein, sondern vielmehr auf der Vermeidung von Pendlerverkehr.
Danach stellt eine Bürgerin sich und das Kulturzentrum Stavenhagenhaus vor. Die Bürgerin äußert sich zunächst zur Historie des Stavenhagenhauses und bemängelt die aktuelle Situation vor Ort, insbesondere die Schließung der dortigen Gastronomie. Sie fragt die SPD-Fraktion, wie diese in der Bezirksversammlung mit der neuen Koalition den RISE-Prozess zur Öffnung des Stavenhagenhauses als Begegnungs- und Kulturzentrum für alle umsetzen wolle und ob die SPD-Fraktion sich als Interessenvertretung der Mehrheit von Groß Borstel sehe, welche für die Umsetzung des Beschlusses sei, oder ob sie die privaten Interessen von zwei klagenden Nachbarhäusern vertrete.
Herr Wersich (CDU) äußert sich zunächst hierzu. Er stimme vielen Aussagen der Bürgerin zu. Der aktuelle Zustand sei katastrophal. Die CDU-Fraktion fordere die Einrichtung einer Gastronomie im Stavenhagenhaus und die Öffnung für alle. Jedoch läge der Kommunalverein juristisch daneben. Zur aktuellen Situation hätten Aktionen von Kommunalverein und dem Bezirksamtsleiter geführt. Auf Anfrage habe die Bezirksamtsleitung erklärt, dass es keine Alternativpläne gebe. Die Nachbarschaftsklage richte sich darauf, dass es sich um eine Fläche für Gemeinbedarf handle, wo kein Gewerbe erlaubt sei und zudem die benachbarte Fläche als reines Wohngebiet ausgewiesen sei. Bei der Konzessionsvergabe für ein gewerbliches Café habe bereits ein großes Risiko einer darauf gerichteten Klage bestanden. Die CDU-Fraktion fordere die sofortige Wiederherstellung des vorherigen Zustandes und eine Prüfung möglicher Handlungsoptionen. Ggf. müsse ein Umbau erfolgen, welcher z.B. Barrierefreiheit ermögliche. Die aktuellen Zustände seien auch dadurch bedingt, dass es keine Hausmeister mehr gebe. Herr Wersich kritisiert, dass keine Absprache im Voraus mit Nachbarn erfolgt sei sowie die Unterschriftensammlung des Kommunalvereins. Die Fehler seien von der Bezirksamtsleitung gemacht worden.
Herr Albers (SPD) teilt mit, dass die SPD-Fraktion das Anliegen der Bürgerin unterstütze und sich für eine rechtlich mögliche Lösung einsetze. Das Stavenhagenhaus solle wieder eine Gastronomie erhalten und müsse genutzt werden können. Wie genau dies erfolgen könne, sei noch unklar. Die Entscheidung habe das Bezirksamt getroffen und nicht die Bezirksversammlung.
Die Bürgerin ergänzt, dass sie ein offenes Haus wünsche, das Stavenhagenhaus jedoch nur bei Veranstaltungen geöffnet sei. Sie fragt, was für eine Gastronomie die SPD-Fraktion sich dort vorstelle.
Herr Albers (SPD) antwortet hierauf, dass Pläne für das Stavenhagenhaus auch rechtlich möglich sein müssten. Sollte eine offene Gastronomie möglich sein, wäre das auch im Sinne der SPD-Fraktion. Dies sei jedoch derzeit nicht möglich. Es werde nach Lösungen gesucht. Eine teilweise Öffnung sei jedenfalls immer noch besser, als der aktuelle Zustand der Schließung.
Herr Dickow (FDP) sagt, er habe bereits bei der damaligen Anhörung zur Einrichtung eines Cafés im Stavenhagenhaus Bedenken zur rechtlichen Lage geäußert. Er schließe sich zwar seinen Vorrednern an, es müsse wieder der vorherige Zustand hergestellt werden. Er habe bei der derzeitigen Planrechtslage aber weiterhin juristische Bedenken, dass dort ein regulärer gastronomischen Betrieb möglich sei. Auch schließe er sich den Vorredner dahingehend an, dass eine anderweitige Lösung dennoch besser sei, als der aktuelle Zustand und die Fehler die Bezirksamtsleitung begangen habe. Es sei vermutlich kein Rechtsrat im Vorhinein einholt worden. Der Zustand treffe vor allem auch die Pächterin. Die Kündigung der Hausmeisterwohnung und nicht veranlasste Nachfolge sei ein Fehler gewesen.
Frau Ernsing, Fachamtsleitung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung vom Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt äußert sich daraufhin, dass die planrechtliche Prüfung durch das Bezirksamt erfolgt sei. Bei dem gegenständlichen Gebiet handle es sich um ein Gemeinbedarfsgebiet, in welchem eine untergeordnete Cafénutzung gewöhnlich sei und die Nachbarschaft nur bei einer Nutzungsänderung mit einbezogen werden müsse. Im Stavenhagenhaus gab es schon zuvor eine gastronomische Nutzung , somit liege keine Nutzungsänderung und keine Notwendigkeit der Nachbarbeteiligung vor. Die Hausmeister seien von sich aus ausgezogen. Das Café wurde von einer Einzelperson betrieben und habe eng begrenzte Öffnungszeiten. Ein Lärmgutachten sei eingeholt worden, welches keinen Anlass für Bedenken geboten habe, auch nicht in Hinblick auf die Erteilung einer Konzession. Planrechtliche Vorgabe seien auch im Übrigen eingehalten worden und eine planungsrechtliche Sicherheit bestehe ohnehin erst nach einer gerichtlichen Entscheidung. Ein fehlerhaftes Handeln behördlicherseits werde nicht gesehen.
Herr Kranz (GRÜNE) dankt der Verwaltung für ihr Handeln bezüglich des Stavenhagenhauses. Die Klage richte sich gegen die gaststättenrechtliche Erlaubnis, nicht gegen eine Nutzungsänderung. Konkret richte sich die Klage gegen die Nutzung der Außenterrasse zu bestimmten Uhrzeiten. Das Gerichtsverfahren sei jedoch eingestellt worden, somit sei keine Rechtssicherheit gewonnen worden. Die CDU habe in der Vergangenheit versucht, jegliche Veränderungen im Stavenhagenhaus zu verhindern. Die GRÜNE-Fraktion befürworte die Öffnung des Stavenhagenhauses für alle und nicht nur eine teilweise Öffnung. Die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes würde die Herstellung eines illegalen Zustandes bedeuten, weil dort auch Alkohol ausgeschenkt worden sei, was einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis bedürfe.
Frau Schenkewitz (SPD) sagt, es sei im Nachhinein schwierig zu sagen, an welcher Stelle etwas schief gelaufen sei. Die SPD habe keinerlei Interesse daran, der Öffnung des Hauses Steine in den weg zu legen, ganz im Gegenteil. Eine möglichst umfassende Öffnung im Rahmen des rechtlich Möglichen sei das Ziel der SPD. Die Medienberichterstattung diesbezüglich sei teilweise ärgerlich.
Herr Wersich (CDU) bittet unter Bezugnahme auf ältere Protokolle um Aufklärung, weshalb und seit wann sich die juristische Einschätzung der Lage im Rechtsamt geändert habe und weshalb in dem Fall nicht gegen die einstweilige Verfügung vorgegangen ist. Das Vorgehen der Verwaltung erwecke den Anschein, dass das gescheiterte Vorgehen ohne Alternativplan einfach mal versucht wurde.
Frau Ernsing antwortet hierauf, dass es vorliegend nicht um die Einschätzung des Rechtsamtes gehe, sondern um die Einschätzung der Stadt- und Landschaftsplanung, deren Zuständigkeitsbereich dies ist.
Herr Boltres, Dezernent des Dezernats Wirtschaft, Bauen und Umwelt ergänzt hierzu, dass in 95 Prozent der Fälle das Rechtsamt aus Gründen der Effizienz und eigener Expertise im Fachamt nicht mit einbezogen werde. Der Gedanke des Gemeinwohls und des Stavenhagenhauses sei leitend gewesen. Es sei üblich, nicht nach möglichen zukünftigen Klägern Ausschau zu halten, sondern sich darauf zu konzentrieren, welche Projekte für den jeweiligen Bereich am Besten geeignet wären.
Ein Bürger, der Mitglied im Kommunalverein sei, führt einige Punkte zum RISE-Prozess und einer möglichen neuen Koalition aus. Er verzeichne inzwischen eine Gegenstimmung gegen die Meilensteine des RISE-Prozesses, da andere Akteure u.a. von autogerechter Stadtplanung, fließendem Verkehr sprechen würden. Er fragt sich, wie die SPD bereits Beschlossenes ernsthaft umsetzen wolle in einer möglichen neuen Koalition.
Frau Kerkow (SPD) antwortet, dass das Ziel einer autogerechten Stadt aus stadtplanerischer Sicht nicht zeitgemäß sei und die SPD sich vielmehr dem Leitbild einer gemeinwohlorientierten Stadt für alle verpflichtet fühle. Alle Akteure seien aus dieser Perspektive gleichermaßen zu betrachten.
Ein Bürger fragt, ob anlässlich der Forderung der FDP in ihrem Wahlprogramm nach Erhalt von Parks und Grünanlagen, diese dabei auch Kleingartenanlagen mit einbeziehe.
Herr Dickow (FDP) antwortet, dass die Forderung der FDP auch Kleingärten umfasse.
Herr Boltres ergänzt zur Thematik des RISE-Prozesses, dass es einen die Verwaltung bindenden Senatsbeschluss gegeben habe. Auf die kurze Zwischenfrage, ob also Änderungen diesbezüglich auch bei einer neuen Koalition damit nicht zu befürchten seien, entgegnet Herr Boltres, dass dies damit nicht gesagt sei. Die Bezirksversammlung sei ein Verwaltungsausschuss.
Hier verweist Frau Ernsing zunächst auf die vorab übersandten Unterlagen, insbesondere die Linksammlung und stellt sich und das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung sowie Aufgaben und Tätigkeitsbereiche anhand einer Präsentation vor. Darüber hinaus werden allgemeine Informationen und Statistiken zum Bezirk Hamburg-Nord genannt. Es gebe viele Konversionsflächen, wie z.B. im Mesterkamp, im Pergolenviertel oder am Tarpenbeker Ufer. Die Umsetzung vieler Projekte sei oft ein langwieriger Prozess. Der Umbau des Krankenhauses im Oxpark habe bis zur Fertigstellung beispielswiese 20 Jahre gedauert. Als weitere beispielhafte Projekte im Fachamt werden die RISE-Gebiete genannt. Das Gebiet Barmbek werde am 13.09.2024 feierlich abgeschlossen, wozu alle herzlich eingeladen seien und ein Skatepark werde eröffnet. Die Aufwertung und Instandsetzung der Jarrestadt sei im Verfahrenals Nationales Projekt des Städtebaus. Ferner ist die Neuaufstellung von drei sozialen Erhaltungsverordnungen aktuell sowie städtebauliche Erhaltungsverordnungen bei wertvollem Bestand. Anschließend wird der Magistralenmasterplan kurz vorgestellt mit Fokus auf die Langenhorner Chaussee. Wichtig sei auch die Ergänzung und Verdichtung im Bestand, wie beispielsweise in der City-Nord. Als Beispiel für den Erhalt und Ausbau von Gewerbeflächen wird die Alsterdorfer Straße angeführt. Es gebe auch Stadtentwicklungskonzepte, wie z.B. in Fuhlsbüttel oder Langenhorn, welche auch noch Thema im Ausschuss werden würden.
Herr Hosemann (DIE LINKE) wolle bezüglich der alten Postpyramide, wo das Projekt Ipanema umgesetzt wurde, klarstellen, warum die Postpyramide nicht erhalten werden konnte. Dies habe nicht daran gelegen, dass es technisch nicht möglich gewesen wäre. Für die Erhaltung hätten sich viele Bürger ausgesprochen, u.a. auch der ehemalige Oberbaudirektor Jörn Walter. Vielmehr sei der Grund gewesen, dass durch das geplante Projekt deutlich höhere Bruttogeschossflächen und somit eine optimale Ausnutzung von Grundstücken möglich wäre, welches mehr Profit bedeute. Somit sei in erster Linie im Interesse der Inverstoren gehandelt worden.
Herr Wersich (CDU) gibt die Kenntnisnahme der Drucksache zu Protokoll. Zu einigen Themen bestehe jedoch noch Diskussionsbedarf, wie z.B. zu Hauptverkehrsstraßen oder den Stellplätzen im Pergolenviertel.
Herr Dickow (FDP) möchte in Bezug auf Herrn Hosemanns Ausführungen anmerken, dass die Vermeidung von Neuversiegelungen, ein höheres Bauen im Bestand bedeute. Dies könne im Einzelfall auch der Abriss im Bestand bedeuten, auch wenn es dies zu vermeiden gelte.
Herr Boltres sagt, die alte Postpyramide sei derartig mit Asbest verseucht gewesen, dass eine Wiederherstellung unter keinem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand möglich gewesen wäre. Die Schaffung von neuem Wohnraum sei im Interesse aller. Von fast 600 Wohnungen seien 30 Prozent geförderter Wohnraum.
Protokollnotiz:
Herr Boltres korrigierte seine Aussage, dass fast 600 Wohnungen im Projekt Ipanema entstanden seien, in der StekA Sitzung vom 26.09.2024 auf Hinweis von Herrn Hosemann (DIE LINKE) dahingehend, dass nur 523 Wohnungen entstanden seien.
Herr Hosemann (DIE LINKE) entgegnet hierzu, dass Asbest immer als Totschlagargument angeführt werden würde. Fakt sei, die Postpyramide hätte erhalten werden können. Anteil und Bindungslaufzeit des bezahlbaren Wohnraums seien bescheiden. Auch in der Postpyramide hätten Wohnungen entstehen können.
Herr Schumann (AfD) führt aus, die ehemalige Postbank sei derzeit die größte Geflüchtetenunterkunft Hamburgs mit knapp 1.500 Plätzen, welche größtenteils für ukrainische Geflüchtete vorgesehen sei. Herr Schumann fragt, ob die Bebauungspläne dortauch langfristig eine Geflüchtetenunterkunft geplant sei oder Änderungspläne einer Umfunktionierung bestünden.
Herr Boltres verweist auf den Sozialausschuss. Es gebe seines Wissens derzeit kein Enddatum für die Nutzung als Geflüchtetenunterkunft. Aber die Umsetzung des Projekts sei ernsthaft geplant.
Frau Meermann fragt, was Konversionsprojekte seien.
Frau Ernsing antwortet, dies sei die Nutzungsänderung von Flächen.
Herr Kranz (GRÜNE) ergänzt, Konversion bedeute übersetzt Umwandlung.
Ein Bürger äußert sich zum Thema bezahlbarer Wohnraum. Als Arbeitnehmer und somit kein Sozialhilfeempfänger könne er sich keine neue Wohnung in einem der neuen Projekte, wie dem Ipanema leisten. Man müsse auch über bezahlbaren Wohnraum für Arbeitnehmer nachdenken.
Herr Kranz (GRÜNE) antwortet, sozialer Wohnraum bedeute nicht, dass dieser nur Sozialhilfeempfängern zur Verfügung stehe, sondern allen unterhalb gewisser Einkommensgrenzen. Herr Kranz glaube, über 50% aller Haushalte seien inzwischen berechtigt, geförderten Wohnraum in Anspruch zu nehmen.
Der Bürger entgegnet hierauf, ihm sei telefonisch vom Ipanema mitgeteilt worden, dass wenn er keine Eigentumswohnung kaufen wolle oder einen Wohnberechtigungsschein habe, er an der falschen Adresse sei.
Die Präsentation von Frau Ernsing wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.
Herr Schröder stellt anschließend sich und die Abteilung Bebauungsplanung anhand einer Präsentation vor. Es gebe derzeit 35 laufende Bebauungsplanverfahren, wovon 13 Verfahren aktiv und fünf inaktiv sind, z.B. aufgrund von fehlendem Interesse von Investoren, politischen Entscheidungen oder Diskrepanzen in den Fachbehörden. In 17 Fällen gebe es zwar schon ein Verfahren, diese werden aber aus unterschiedlichen Gründen noch nicht bearbeitet, seien ruhend gestellt oder gewisse Formalien seien noch nicht erfüllt. In den letzten zwei Jahren seien im Durchschnitt jährlich sieben Bebauungspläne festgestellt worden, d.h. diese hätten Gültigkeit erlangt.
Herr Schröder erläutert den grundsätzlichen Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens und geht zunächst auf die Zuständigkeit für die Bebauungsplanung ein. Diese liege überwiegend beim Bezirk, zum Teil aber auch beim Senat. Wesentliche Rechtsquellen seien das Bauleitplanfeststellungsgesetz, das Baugesetzbuch und die Weiterübertragungsverordnung-Bau, nach der in der Regel die Bebauungspläne in die Zuständigkeit der Bezirke fallen. In Ausnahmefällen liege die Zuständigkeit beim Senat und dessen Fachbehörden, was vor allem für Gebiete gelte, die für die gesamtstädtische Entwicklung von Bedeutung seien. Neben den Evokationen gebe es auch Weisungen seitens der Senatsbehörden an die Bezirksversammlung mit bindender Wirkung.
Anschließend stellt Herr Schröder anhand der Präsentation die einzelnen Verfahrensschritte im Bebauungsplanverfahren vor. Diese richteten sich in erster Linie nach dem BauGB, in Hamburg gebe es aber noch die besonderen Verfahrensschritte der Grobabstimmung sowie der Arbeitskreise gemäß Fachanweisung Bauleitplanung. Die einzelnen Verfahrensschritte sowie die Form der jeweiligen Beteiligung des Stadtentwicklungsausschusses finden sich auf den Folien 6 ff. der anliegenden Präsentation wieder.
Eine Bürgerin sagt, sie sei darüber informiert worden, dass im ehemaligen Europcar-Gebäude an der Tangstedter Landstraße eine Umnutzung einer gewerblichen Fläche zu einer Geflüchtetenunterkunft vorgesehen sei. Die Liegenschaft sei bereits erworben worden und ein Architekt für Fördern & Wohnen schon tätig. Sie fragt, zu welchem Zeitpunkt sich die Fachabteilung beteiligt fühle und wann eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen sei.
Herr Boltres verweist erneut auf den Sozialausschuss und die Anhörung der Bezirksversammlung. Das Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt sei erst im Zuge einer Genehmigung beteiligt. Grundsätzlich falle die Information über Unterkünfte für Geflüchtete jedoch zunächst in den Zuständigkeitsbereich des Dezernats Soziales, Jugend, und Gesundheit.
Herr Schumann (AfD) fragt hierzu nach, ob hier eine Genehmigung bereits erteilt wurde.
Frau Ernsing antwortet, dass es sich nur um eine Zwischennutzung handelt. Diese kann zwar einige Zeit andauern, es bleibe aber ein ausgewiesenes Gewerblegebiet, welches langfristig auch wieder entsprechend gewerblich genutzt werden solle.
Herr Buck (AfD) stellt hierzu die Frage, was Zwischennutzung genau bedeute und ob hierfür ein Zeitraum definiert sei.
Herr Boltres verweist erneut darauf, Fragen zu Geflüchtetenunterkünften im zuständigen Ausschuss zu stellen.
Der Ausschuss hat Kenntnis genommen.
Herr Schröder stellt anhand einer Präsentation die Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplanentwurf Groß Borstel 32 vor. Zu den Hintergründen des Bebauungsplanverfahrens führt Herr Schröder an, dass sich aus dem RISE-Prozess die Planung für das Zentrum Groß Borstel entwickelt habe. Der Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren sei 2021 gefasst worden. Nun sei eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Zentrum Groß Borstel vorgenommen worden. Die Fläche der Tankstelle sei aus dem Geltungsbereich herausgenommen worden, weil eine Gewerbenutzung für diese Fläche planungsrechtlich beibehalten bleiben sollte und das Grundstück für die Entwicklung des Zentrums Groß Borstels nur von untergeordneter Bedeutung ist. Im südlichen Bereich wurden Flächen in den Geltungsbereich mit einbezogen, um zum einen den vorhandenen Sportplatz planungsrechtlich zu sichern sowie zum anderen im nördlichen Bereich Flächen planungsrechtlich als öffentliche Grünanlage auszuweisen.
Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren Groß Borstel 32 sei am 28.09.2022 eine Veränderungssperre mit einer Geltungsdauer von zwei Jahren für das Gebiet des Bebauungsplanentwurfs Groß Borstel 32 in Kraft getreten, die jetzt auslaufe. Es lägen jedoch weiterhin Bauanträge vor, welche langfristig der Entwicklung des Zentrums entgegenstehen könnten, insbesondere der Entwicklung eines Marktplatzes. Wenn die Planung des Zentrums weiterhin wie geplant fortbetrieben werden solle, sei es erforderlich, die Veränderungssperre zu verlängern, damit eingehende Bauanträge, die dem Planungsziel entgegenstehen, abgelehnt werden können. Die Veränderungssperre soll für ein Jahr verlängert werden, in der Hoffnung, dass die Planung des Zentrums in der Zwischenzeit so weit fortgeschritten sei, dass eine erneute Verlängerung nicht nötig ist.
Herr Kranz (GRÜNE) fragt, wie die Wirtschaftsbehörde sich geäußert habe, wie die Tankstelle in Einklang zu bringen sei mit den Plänen des RISE-Prozesses. Klares Ziel des RISE-Prozesses sei auch die Reduzierung der Verkehrsmengen sowie Geschwindigkeitsreduzierung gewesen, wofür eine Tankstelle nicht gerade förderlich erscheine.
Herr Schröder antwortet, es gehe der BWI nicht um den Erhalt der Tankstelle selbst, sondern um die planungsrechtliche Ausweisung des Grundstückes weiterhin als Gewerbegebiet. Das bedeute also nicht, dass zwangsläufig eine Tankstelle bestehen bleiben müsse, sondern auch anderweitiges Gewerbe langfristig zulässig wäre. Die planungsrechtliche Ausweisung der angrenzenden Grundstücke entlang der Borsteler Chaussee sehe eine gemischte Baufläche mit unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten vor. Die Fläche der Tankstelle solle jedoch aus Sicht der Wirtschaftsbehörde zunächst weiterhin als reines Gewerbegebiet erhalten werden.
Herr Dickow (FDP) glaubt, dass eine Tankstelle die Geschwindigkeit oder das Verkehrsaufkommen nicht beeinflussen würde. Im Gegenteil, dies würde z.B. für Anwohner weitere Fahrten zum Tanken wohl eher vermeiden. Man müsse sich z.B. vielmehr um die Bündelung des Verkehrs in Nedderfeld zur Entlastung der Borsteler Chaussee kümmern.
Frau Kerkow (SPD) fragt, ob es einen konkreten Anlass gebe, welcher Grund zur Sorge vor möglichen Bauanträgen böte.
Herr Schröder antwortet, wenn ohne gültige Veränderungssperre ein Bauantrag gestellt werden würde, dann müsse gemäß geltendem Planrecht grundsätzlich eine gewerbliche Nutzung genehmigt werden.
Herr Kranz (GRÜNE) bereite es Sorgen, dass der Staatsrat der Wirtschaftsbehörde sich für eine Tankstelle einsetze.
Herr Schröder antwortet, es gehe nicht um die Tankstelle, sondern um die Beibehaltung der geltenden Festsetzung als Gewerbegrundstück.
Herr Dickow (FDP) ergänzt, es gehe gerade darum, dass auch etwas anderes als eine Tankstelle gebaut werden könne.
Herr Albers (SPD) bittet noch einmal um Klarstellung, was eigentlich als Ausweisung für die Tankstellenfläche geplant gewesen wäre und fragt, wieso der Sportplatz mit in den Plan genommen wurde.
Herr Schröder antwortet, die Tankstellenfläche sollte ursprünglich als Kerngebiet festgesetzt werden im Sinne einer flexibleren Nutzungsmischung. Die Einbeziehung der Sportplatzfläche sei aufgrund eines Hinweises aus der Grobabstimmung erfolgt, weil diese im bestehenden Plan Groß Borstel 2 nicht als Sportfläche, sondern als öffentliche Grünfläche ausgewiesen sei, jedoch tatsächlich als Sportfläche genutzt werde. Anhand der Präsentation wird zudem über weitere benachbarte Flächen gesprochen.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat die Verordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre Groß Borstel 32 zur Kenntnis genommen und hat einstimmig für eine Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung gestimmt.
Herr Schröder stellt die Änderungsvorschläge zu den Bebauungsplänen Alsterdorf 7 und Alsterdorf 8 anhand einer Präsentation vor. Es gehe um die Gewerbesicherung südlich der Alsterdorfer Straße sowie östlich der Carl-Cohn-Straße, dort nördlich und südlich der Alsterdorfer Straße. Schon im Gewerbeflächenkonzept 2018 sei das Ziel der Weiterentwicklung durch gewerbliche Nutzungsintensivierung unter Abwehr weiterer Wohnnutzung formuliert worden. Für die hier gegenständlichen Gewerbegebiete lägen viele Bauanträge vor, welche dem Gedanken eines Gewerbegebiets eigentlich nicht entsprechen würden, z.B. für Boardinhäuser und Hotels. Durch zusätzliche Spekulation auf Wohnnutzung komme es vermehrt zu Leerstand und ausbleibenden Investitionen im Bestand, so dass auch dadurch ein Umwandlungsdruck entstehe. Anlässlich dessen wird derzeit bereits ein Entwicklungskonzept gemäß Beschluss der Bezirksversammlung erarbeitet. Herr Schröder schlägt vor, das Bebauungsplanverfahren im Sinne der Verfahrensbeschleunigung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne eine Öffentliche Plandiskussion durchzuführen. Dieses sie sowohl mit den Vorgaben des BauGB’s als auch mit der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung vereinbar, u.a. weil Bürger*innen bereits im Rahmen des Entwicklungskonzeptes Möglichkeiten der Beteilung hätten.
Herr Dickow (FDP) befürwortet das Vorhaben und auch den Verzicht auf die Öffentliche Plandiskussion (ÖPD).
Der Stadtentwicklungsausschuss hat die Änderungen der Bebauungspläne Alsterdorf 7 und Alsterdorf 8 im Rahmen eines § 13 BauGB-Verfahrens mit Verzicht auf die ÖPD zur Kenntnis genommen.
Siehe 8.2.
Herr Schröder schlägt für den Bebauungsplan Groß Borstel 32 einen Termin für die Öffentliche Plandiskussion am 17. Oktober 2024 ab 19:00 Uhr in der Carl-Götze-Schule, Brödermannsweg 2, 22453 Hamburg vor.
Dem Terminvorschlag wird mit einer Enthaltung einstimmig zugestimmt.
Herr Hosemann (DIE LINKE) stellt seinen Antrag kurz vor. Herr Hosemann halte die geplante U5-Baustelleneinrichtungsfläche am Goldbekufer für ein Kalkül des Bezirksamtes, da insgeheim ohnehin schon seit längerer Zeit nichtöffentliche Wohnungsbaupläne für diese Fläche bestünden. Die erst 2023 mit Veröffentlichung der U5-Pläne bekannt gewordenen Wohnungsbaupläne seien aber u.a. auch aufgrund der starken Kritik an den Plänen zum Diekmoor in Langenhorn noch nicht umgesetzt worden. Die Notwendigkeit von Baustelleneinrichtungsflächen für den Bau der U5 würden für das Bezirksamt ein gefundenes Fressen darstellen, die Wohnungsbaupläne langfristig umsetzen zu können, wenn zuvor die Grünflächen für die U5-Baustelleneinrichtungsfläche beseitigt werden würden. DIE LINKE-Fraktion sei der Meinung, es gebe besser geeignete Alternativen, welche laut Aussagen eines Vertreters der Hochbahn bei einer Infoveranstaltung am Kampnagel gar nicht geprüft worden seien. Beantragt werde daher in erster Linie, Alternativen für die Baustelleneinrichtungsfläche zwischen Goldbekufer und Poßmoorweg zu prüfen.
Herr Albers (SPD) bringt hervor, dass Hamburg-Nord dicht besiedelt und gleichzeitig Wohnungsbau notwendig sei. Das bedeute, dass auch Flächen betroffen sein könnten, die Herausforderungen in sich tragen würden. Das Ziel sei letztlich eine Kombination aus Wohnungsbau und öffentlicher Grünanlage für die gegenständliche Fläche. Die Kleingärten sollen verlagert werden. Herr Albers schlägt vor, zu einer zukünftigen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses Vertreter der Hamburger Hochbahn und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende einzuladen, um zu erläutern, wie der Ablauf der Auswahl der Fläche und die Kriterien hieran gewesen wären. Auch sollen Vertreter der Initiative Stand Up Winterhude eingeladen werden.
Herr Wersich (CDU) sagt, das Petitum sei merkwürdig und Alternativen seien geprüft worden. Dem von Herrn Albers vorgebrachten Antrag der SPD würde er zustimmen, er frage sich aber, was mit den anderen Punkten im Petitum des Antrages der DIE LINKE-Fraktion erreicht werden wolle.
Herr Dickow (FDP) schließt sich dem Antrag von Herrn Albers an.
Herr Hosemann (DIE LINKE) entgegnet, dass eine Einladung von zuvor genannten Vertretern nicht ausreiche. Das würde darauf hinauslaufen, dass die Vertreter nur nochmal die bisher bekannten Informationen vortragen würden. Herrn Hosemann komme es aber auf die Prüfung von Alternativen an. Dabei müsse auch auf Umgehungsverkehr aufgrund von Baustellen geschaut werden, welcher z.B. aktuell aufgrund der Baustelle zur Fahrbahnerneuerung in der Barmbeker Straße u.a. in der Jarrestadt zu beobachten sei.i. Herrn Hosemann verweist zudem auf mögliche Alternativflächen, wie ein leerstehendes Autohaus in der Barmbeker Straße. Das Gemeinwohl müsse im Vordergrund stehen.
Herr Kranz (GRÜNE) halte es für ein Missverständnis, dass Herr Hosemann eine erneute Prüfung fordere, obwohl diese bereits stattgefunden habe. Die GRÜNE-Fraktion sei grundsätzlich dagegen, dass dem Gemeinwohl dienende Flächen als Baustelleneinrichtungsflächen genutzt werden. Herr Kranz bedauere sehr, dass in diesem Fall die Kleingärten betroffen seien. Es scheine jedoch die einzige Möglichkeit zu sein, die Suche nach Alternativflächen sinnlos. Die Sperrung der Barmbeker Straße werde herausfordernd genug für die Umgebung. Eine Zwischenlagerung auf anderen Flächen würde die Lage nicht entschärfen. Die Fläche im Nachgang für Wohnungsbau vorzusehen, sei grundsätzlich im Interesse GRÜNE-Fraktion, wenngleich dies von der GRÜNE-Fraktion niemals vorgeschlagen worden wäre, sondern von der durch die SPD angeleitete Finanzbehörde ausgegangen sei.
Herr Dickow (FDP) kritisiert auch das Petitum des Antrags der DIE LINKE-Fraktion. Die FDP-Fraktion stimme nur Punkt 3 des Antrags zu.
Herr Talleur (Volt) fragt, wie der Platzbedarf der U5-Baupläne sei bzw. wo man dies herausfinden könne.
Herr Boltres antwortet, diese Information könne er aktuell nicht liefern. Es sei jedoch ein sehr komplizierter Vorgang, da u.a. eine Straßenbrücke versetzt werden müsse.
Herr Kranz (GRÜNE) ergänzt, dass die GRÜNE-Fraktion dem Antrag der SPD-Fraktion folgen würde.
Frau Meermann (Seniorenbeirat) schlägt eine Lagerung auf Pontons im Osterbekkanal vor.
Frau Helms (GRÜNE) antwortet hierauf, dass dies eine Frage für einen Referenten der Hochbahn sein könne. Anschließend fragt Frau Helms Herrn Hosemann, ob er es anlässlich der Diskussion bei einer Abstimmung über den Antrag der DIE LINKE-Fraktion in allen drei Punkten wie schriftlich eingereicht belassen will oder einer punkteweisen Abstimmung zustimmt.
Herr Hosemann (DIE LINKE) lehnt eine punkteweise Abstimmung ab und führt erneut aus, dass auf Anfrage mehrere Vertreter der Hochbahn ihm mitgeteilt hätten, dass Alternativen eben nicht geprüft worden seien. Die Referenten der Hochbahn würden dies bestätigen können. Herr Hosemann sei überzeugt, dass auch das Bezirksamt keine Alternativflächen geprüft hätte, sondern von Anfang an den Entschluss zum Wohnungsbau auf der gegenständlichen Fläche gehabt hätte. Er könne sich auch nicht an kritische Äußerungen der Grüne-Fraktion diesbezüglich aus der letzten Legislatur erinnern. Es würden ökologisch wenig sinnvolle Pläne geschmiedet werden, wonach eine angeblich hochwertigere Neubepflanzung vorgesehen sei, aber zugleich alter Baumbestand zerstört werde.
Frau Ernsing entgegnet, der Ablauf sei ein anderer gewesen. Das Projekt zur Schaffung einer öffentlichen Grünanlage am Kanal und zum Wohnungsbau am Poßmoorweg sei zuerst da gewesen und auch im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt worden. Ziel sei es an allen Alsterkanälen derartige öffentlich zugängliche Flächen zu schaffen. Anschließend sei darüber verhandelt worden, dass zehn Kleingärten zu City-Kleingärten umfunktioniert werden sollen. Dann sei das U5-Projekt aufgekommen, woraufhin eine Zwischennutzung für die Fläche für geeignet befunden worden sei, bevor die ohnehin schon feststehenden Pläne für den öffentlichen Park an der Stelle umgesetzt werden würden. Um eine Prüfung alternativer Fläche gehe es dabei nicht. Die Fläche sei zudem von der Lage her perfekt für den U5-Bau geeignet. Es gehe nicht bloß um eine Lagerung, sondern eine aktive Baustelle, wie sie in der City-Nord bestehe. Nach Abbau der Baustelle solle dann eine öffentliche Parkanlage eingerichtet werden.
Herr Albers (SPD) beantragt, die Bezirksamtsleitung aufzufordern, zum nächstmöglichen Zeitpunkt Vertreter der Hochbahn, der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und der Initiative Stand Up Winterhude einzuladen, um Ablauf und Auswahlprozess der Baustelleneinrichtung darzulegen, insbesondere ob und mit welchem Ergebnis Alternativen geprüft worden sind.
Dem Antrag wird bei zwei Enthaltungen einstimmig zugestimmt.
Ein Bürger erzählt, er sei betroffener Kleingärtner und die Fläche der Kleingärten am Goldbekkanal, welche komplett für die Baustelleneinrichtung vorgesehen sei, würde 7.000m² betragen. Es handele sich um weichen Boden, welcher umfassend verdichtet werden müsse, um eine stabile Baufläche zu schaffen. Dies sei mit einer Beseitigung sämtlicher bestehender Natur verbunden, welche nur aufwendig und über einen langen Zeitraum hinweg wiederhergestellt werden könne. Für die Fläche der Kleingartenanlage gelte der Vertrag für Hamburgs Stadtgrün, wonach Eingriffe in Grünanlagen unterbleiben sollen, es sei denn diese sind unumgänglich, dann müsste aber auch entsprechender Ausgleich geschaffen werden. Es werde argumentiert, dass eine Unumgänglichkeit hier vorliege, weil die Baustelleneinrichtung für den U5-Bau erforderlich sei. Bei einem Treffen mit Vertretern der Finanzbehörde habe er erfahren, dass die Fläche im Planfeststellverfahren nicht benannt und somit gar kein Teil des Planfeststellverfahrens sei. Die Hochbahn könne demnach derzeit doch gar nicht mit der Planung in Verbindung gesetzt werden. Er bittet, zu prüfen, ob Voraussetzungen der Verwendung dieser Grünflächen tatsächlich gegeben sind.
Ein weiterer Bürger äußert sich, dass er auf den Flächen der beiden Sportplätze, welche ursprünglich für den U5-Bau angedacht worden seien, nahezu nie jemanden sehen würde. Er bezweifle, dass die Plätze nach erfolgter Baustelleneinrichtung mehr genutzt werden würden, wenn dort Baustellenbetrieb und -verkehr herrsche. Zudem sei die Wiederherstellung dieser Flächen viel einfacher, die Wiederherstellung der Grünflächen der Kleingärten hingegen unmöglich.
Herr Hosemann (DIE LINKE) ergänzt, dass laut Hochbahn die Barmbeker Brückenstraße nur ein kleines Stück versetzt werden müsse. Die Idee von öffentlich zugänglichen Grünflächen entlang der Alsterkanäle sei zwar schön, er wundert sich aber darüber, dass das bei den Bootshäusern nebenan oder bei privaten Grundeigentümern kein Thema gewesen sei. Zudem mangele es in der Gegend nicht an Grünflächen am Wasser wie der Park auf der anderen Seite der Barmbeker Straße und der Stadtpark.
Herr Kranz (GRÜNE) entgegnet hierauf, es sei gerade der entscheidende Punkt, dass es sich bei den genannten Alternativflächen vielfach um Privateigentum handele, während die Fläche der Kleingärten ein Grundstück der Stadt Hamburg sei. Dort könne z.B. auch mehr geförderter Wohnraum geschaffen werden, als durch Privatinvestoren. Der Stadtpark werde schon krass übernutzt. In diesem Fall sei ohne Zweifel eine schwierige Abwägung zu treffen, aber die GRÜNE-Fraktion halte die Pläne dennoch für eine gute Lösung.
Ein weiterer Bürger führt aus, dass der Kinderspielplatz neben dem Sportplatz eine öffentliche Grünfläche sei, die jedoch kaum gepflegt werde und daher kaum nutzbar sei. Auch gebe es dort am Wasser mehrere öffentliche Grünflächen. Die benachbarten Flächen der Kleingartenanlagen seien auch öffentliche Grünflächen, welche jedoch von der Stadt nicht gepflegt werden, sondern durch die Kleingärtner instandgehalten werden würden. Auf dem Papier höre sich ein neuer Park gut an, tatsächlich könne die Stadt ihre Grünflächen wegen fehlender Gelder aber gar nicht bewirtschaften und dies werde wahrscheinlich auch die neu geplante Grünfläche betreffen. Die Kleingartenanlage sei eine Gemeinwohlfläche, welche einer Vielzahl von Menschen, nicht nur Kleingärtnern, zugänglich ist und auch genutzt wird. Ihm sei bekannt, dass die Fläche des bereits erwähnten alten Autohauses sowieso für Wohnungsbau genutzt werden solle. Diese sei bereits versiegelt und eigne sich wahrscheinlich viel besser für eine Baustelleneinrichtung. Der Erhalt der Kleingärten sei im überwiegenden Interesse aller Einwohner.
Herr Hosemann (DIE LINKE) äußert in Bezug auf die Aussagen von Herrn Kranz, dass Privateigentum kein Argument sein könne, sonst könne man heute nicht um die Außenalster herumlaufen. Die Privatgrundstücke hätten früher rund um die Alster bis ans Ufer gereicht und wurden von der Stadt enteignet und zu öffentlichen Parks umfunktioniert. Daran könne man sich ein Beispiel nehmen. Es gehe nicht darum, ganze Grundstücke zu enteignen, aber zumindest teilweise müsse man dies in Betracht ziehen. Der Stadtpark sei zudem keine unrealistische Ausweichfläche, die Otto-Wels-Straße werde auch zugunsten des Parks verkleinert und weitere Vergrößerungen des Stadtparks seien geplant.
Der Antrag der DIE LINKE-Fraktion wird bei einer Für-Stimme, zwei Enthaltungen und zwölf Gegenstimmen abgelehnt.