Wahl der Beisitzenden und deren Stellvertretungen für den Bezirkswahlausschuss für die Bürgerschaftswahl am 2. März 2025
Letzte Beratung: 10.10.2024 Bezirksversammlung Ö 8.2
Für die Bürgerschaftswahl am 2. März 2025 sind von der Bezirksversammlung Hamburg-Nord acht Beisitzende und deren persönliche Stellvertretung für den Bezirkswahlausschuss aus dem Kreis der Wahlberechtigten zu wählen (§ 19 Absatz 4 Bürgerschaftswahlgesetz).
Wahlberechtigt zur Bürgerschaftswahl sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht nach § 7 Bürgerschaftswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
In diesem Zusammenhang wird besonders auf die “Unvereinbarkeitsregelungen” in § 19 Absatz 7 Bürgerschaftswahlgesetz hingewiesen. Danach dürfen Personen, die zur Bürgerschaft kandidieren sowie Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und deren Stellvertretungen nicht zu Mitgliedern des Bezirkswahlausschusses bestellt werden.
Ebenfalls ausgeschlossen ist die Mitgliedschaft in mehr als einem Wahlorgan zur Bürgerschaftswahl (§ 19 Absatz 7 Bürgerschaftswahlgesetz).
Im Bezirkswahlausschuss sollten die Parteien angemessen vertreten sein. Hierfür sollen die Parteien nach einem einheitlichen Verfahren in den Bezirken nach dem jeweiligen Bezirksergebnis der letzten Bürgerschaftswahl berücksichtigt werden. Nach dem üblichen Berechnungsverfahren (Divisorverfahren mit Standardrundung [Sainte Laguë/Schepers]) sollte der Ausschuss daher wie folgt besetzt werden:
SPD 3 Sitze
GRÜNE 3 Sitze
CDU 1 Sitz
DIE LINKE 1 Sitz
Der Bezirkswahlausschuss wird voraussichtlich an den folgenden Terminen tagen:
30. Dezember 2024 (Montag), Beginn 11:00 Uhr: Zulassung der Wahlkreislisten zur Bürgerschaftswahl
14. März 2025 (Freitag), Beginn 11:00 Uhr: Endgültiges Stimmergebnis in den Wahlkreisen des Bezirks Hamburg-Nord
Beschluss:
Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord wird gebeten, acht Beisitzende und deren persönliche Stellvertretung für den Bezirkswahlausschuss bis zum 14. November 2024 zu wählen.
Michael Werner-Boelz
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