21-4607

Wahl der Beisitzenden und deren Stellvertretungen für den Bezirkswahlausschuss für die Wahl zur Bezirksversammlung am 9. Juni 2024 Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
14.12.2023
14.12.2023
Ö 15.1
Sachverhalt

Im Januar 2024 soll die Wahl der acht Beisitzenden und deren Stellvertretungen für den Bezirkswahlausschuss aus dem Kreis der Wahlberechtigten durch die Bezirksversammlung Altona (§ 15 Absatz 4 Bezirksversammlungswahlgesetz) stattfinden.

 

Wahlberechtigt zur Bezirksversammlungswahl sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag

-          das 16. Lebensjahr vollendet haben,

-          seit mindestens 3 Monaten im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,

-          Einwohnerin oder Einwohner des Bezirks sind und

-          nicht nach nach § 7 Bezirksversammlungswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

In diesem Zusammenhang wird besonders auf die “Unvereinbarkeitsregelungen” in § 15 Absatz 8 Bezirksversammlungswahlgesetz hingewiesen. Danach dürfen Personen, die zur Bezirksversammlungswahl auf Bezirkslisten oder in den Wahlkreisen kandidieren sowie Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und deren Stellvertretungen, nicht zu Mitgliedern des Bezirkswahlausschusses bestellt werden.

 

Ebenfalls ausgeschlossen ist die Mitgliedschaft in mehr als einem Wahlorgan zur Bezirksversammlungswahl (§ 15 Absatz 8 Bezirksversammlungswahlgesetz).

 

Zulässig ist hingegen, dass ein Mitglied im Bezirkswahlausschuss dieses Amt auch im Kreiswahlausschuss zur Europawahl ausübt.

 

Im Bezirkswahlausschuss sollen Parteien angemessen vertreten sein. Die Parteien können nach dem Bezirksergebnis der letzten Bezirksversammlungswahl berücksichtigt werden. Nach dem üblichen Berechnungsverfahren (Divisorverfahren mit Standardrundung [Sainte Laguë/Schepers]) könnte der Ausschuss wie folgt besetzt werden:

 

 

 

 

ndnis 90/GRÜNE 3 Sitze

SPD   2 Sitze

CDU   1 Sitz

DIE LINKE  1 Sitz

FDP   1 Sitz

 

Die Parteien werden von der Wahlgeschäftsstelle des Bezirksamtes angeschrieben und darum gebeten, Beisitzende und deren Stellvertretungen zu benennen, die im Januar 2024 von der Bezirksversammlung gewählt werden sollen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Hauptausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

Anlage 1 Besetzung Bezirkswahlausschuss

Anlage 2 Termine des Bezirkswahlausschusses