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Wahl der Beisitzenden und deren Stellvertretungen für den Bezirkswahlausschuss für die Bürgerschaftswahl am 23. Februar 2020

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.09.2019
Sachverhalt

 

r die Bürgerschaftswahl am 23. Februar 2020 sind von der Bezirksversammlung Hamburg-Nord acht Beisitzenden und deren Stellvertretungen für den Bezirkswahlausschuss aus dem Kreis der Wahlberechtigten zu wählen (§ 19 Absatz 4 Bürgerschaftswahlgesetz).

Wahlberechtigt zur Bürgerschaftswahl sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116  Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage

 

-       das 16. Lebensjahr vollendet haben,

-       seit mindestens drei Monaten im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg eine

       Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,

-       nicht nach nach § 7 Bürgerschaftswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich besonders auf die “Unvereinbarkeitsregelungen” in § 19 Absatz 7 Bürgerschaftswahlgesetzes hinweisen. Nicht zu den Mitgliedern des Bezirkswahlausschusses bestellt werden dürfen hiernach Personen,

 

-    die zur Bürgerschaft auf Landeslisten oder in den Wahlkreisen kandidieren sowie

-    Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und deren Stellvertretungen.

 

Ebenfalls ausgeschlossen ist die Mitgliedschaft in mehr als einem Wahlorgan zur Bürgerschaftswahl (§ 19 Absatz 7 Bürgerschaftswahlgesetzes). Beisitzende in einem Bezirkswahlausschuss dürfen in keinem weiteren Wahlausschuss sowie auch nicht als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer tätig sein.

 Im Bezirkswahlausschuss sollen Parteien angemessen vertreten sein. Die Parteien können nach dem Bezirksergebnis der letzten Bürgerschaftswahl berücksichtigt werden. Nach dem üblichen Berechnungsverfahren (Divisorverfahren mit Standardrundung [Sainte Laguë/Schepers]) könnte der Ausschuss wie folgt besetzt werden:

 

SPD          4 Sitze

CDU         1 Sitz

GRÜNE  1 Sitz

DIE LINKE  1 Sitz

FDP          1 Sitz  

 

Eine proportionale Vertretung der Ausschusssitze nach dem letzten Bürgerschaftswahlergebnis im Bezirk ist aber nicht zwingend. Ergänzend können auch jüngere Wahlergebnisse im Bezirk berücksichtigt werden.

 

Der Bezirkswahlausschuss wird voraussichtlich an den folgenden Terminen tagen:

 

         Voraussichtlich 24. Dezember 2019 (Dienstag), Beginn 10-11 Uhr: Zulassung der

           Wahlkreislisten zur Bürgerschaftswahl

         Voraussichtlich 04. März 2020 (Mittwoch), Beginn 11 Uhr: Endgültiges Stimm-

            ergebnis in den Wahlkreisen des Bezirks

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord wird gebeten, acht Beisitzende und deren persönliche Stellvertretungen für den Bezirkswahlausschuss bis zum 24. Oktober 2019 zu wählen.

 

 

Ralf Staack