Wahl der Beisitzenden und deren Stellvertretungen für den Bezirkswahlausschuss zur Bürgerschaftswahl am 2. März 2025 Mitteilungsdrucksache des Amtes
Letzte Beratung: 10.10.2024 Hauptausschuss Ö 12.1
Im November 2024 soll die Wahl der acht Beisitzenden und deren Stellvertretungen für den Bezirkswahlausschuss aus den für die Bürgerschaft Wahlberechtigten des Bezirks durch die Bezirksversammlung Altona (§ 19 Absatz 4 Bürgerschaftswahlgesetz) stattfinden.
Wahlberechtigt zur Bürgerschaftswahl sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht nach § 7 Bürgerschaftswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
In diesem Zusammenhang wird auf die “Unvereinbarkeitsregelungen” in § 19 Absatz 7 Satz 2 Bürgerschaftswahlgesetz hingewiesen. Danach dürfen Personen, die zur Bürgerschaftswahl kandidieren sowie Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und deren Stellvertretungen nicht zu Mitgliedern des Bezirkswahlausschusses bestellt werden.
Ebenfalls ausgeschlossen ist die Mitgliedschaft in mehr als einem Wahlorgan zur Bürgerschaftswahl (§ 19 Absatz 7 Satz 1 Bürgerschaftswahlgesetz).
Im Bezirkswahlausschuss sollten die Parteien angemessen vertreten sein. Hierfür sollen die Parteien nach einem einheitlichen Verfahren in den Bezirken nach dem jeweiligen Bezirksergebnis der letzten Bürgerschaftswahl berücksichtigt werden. Nach dem üblichen Berechnungsverfahren (Divisorverfahren mit Standardrundung [Sainte Laguë/Schepers]) sollte der Ausschuss daher wie folgt besetzt werden:
SPD 3 Sitze
GRÜNE 3 Sitze
DIE LINKE 1 Sitz
CDU 1 Sitz
Die Parteien werden von der Wahlgeschäftsstelle angeschrieben und darum gebeten, Beisitzende und deren Stellvertretungen zu benennen, die am 28.11.2024 von der Bezirksversammlung gewählt werden sollen.
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Der Hauptausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
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