Vorhabenbezogener Bebauungsplan Ohlsdorf 28 (im Grünen Grunde) hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Zustimmungsempfehlung zur Feststellung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Ohlsdorf 28 und Berichtigung des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsprogramms (Im Grünen Grunde)
•Auswertung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans 06. August bis einschließlich 10. September 2018
•Zustimmungsempfehlung an den Hauptausschuss und die Bezirksversammlung
•Kenntnisnahme der Berichtigung des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsprogramms
Verfahrensablauf
16.06.2015Senatsanweisung
30.01.2017Preisgericht Wettbewerb
23.11.2015Grobabstimmung
13.07.2017öffentliche Plandiskussion (ÖPD)
07.09.2017StekA - Auswertung ÖPD
29.01.2018Arbeitskreis I
18.05.2018Aufstellungsbeschluss N 4/18 durch Bezirk
28.06.2018StekA - Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung
23.07.2018Auslegungsbeschluss
06.08.2018-10.09.2018Öffentliche Auslegung
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung haben zum Bebauungsplanentwurf 5 Einwender fristge¬recht Stellung genommen.
Im Rahmen der Schlussverschickung vom 29.06.2018 sind ebenfalls 5 Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen.
Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Themen, Anregungen und Änderungswünsche sind der Abwägungstabelle zu entnehmen (siehe Anlage).
Sämtliche Träger öffentlicher Belange und betroffene Dienststellen wurden mit Schreiben vom 08.10.2018 informiert, dass auf die Durchführung eines Arbeitskreises II verzichtet werden soll und der Bebauungsplan-Entwurf OH 28 nicht geändert und entsprechend der öffentlichen Auslegung zur Feststellung gebracht werden soll. Einwände wurden nicht erhoben, LP hatte jedoch eine Anmerkung zur Formulierung des Abwägungsvorschlages zum Thema Lärm. Die Formulierung wurde angepasst und mit LP abgestimmt. Die geänderte Abwägungstabelle wird Ihnen als Anlage mitverschickt.
Damit ist die behördeninterne Abstimmung und Abwägung des Bebauungsplan-Entwurfes abgeschlossen.
Der Durchführungsvertrag ist in Vorbereitung und soll bis Dezember unterschrieben werden. Er regelt neben der Durchführungsverpflichtung u. a. die Gestaltung der Freiflächen und Außenanlagen, die Herrichtung der Begrünungsmaßnahmen, die Baumerhaltungen und Baumpflanzungen, das Anbringen von Vogelnist- und Fledermauskästen, die Realisierung der Oberflächenentwässerung gem. des abgestimmten Konzeptes sowie die Herstellung der öffentlichen Wegeverbindung.
Weitere Erläuterungen können bei Bedarf in der Sitzung gegeben werden.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Ohlsdorf 28 sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsprogramms zur Kenntnis zu nehmen und der Bezirksversammlung die Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Ohlsdorf 28 sowie die Kenntnisnahme der Berichtigung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms zu empfehlen.
Yvonne Nische
Bezirksamtsleitung
Abwägungspapier
Plan, Verordnung und Begründung
Berichtigungen Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm
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