20-2441

Bebauungsplanverfahren Poppenbüttel 43 - Poppenbütteler Berg / Ohlendieck - Auswertung der öffentlichen Informationsveranstaltung am 19.01.2016 - Auswertung der öffentlichen Plandiskussion am 25.01.2016

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Auf der Grundlage des Beschlusses des Planungsausschusses vom 12. Januar 2016 zu Drs. 20-2162 hat die Verwaltung am 19. Januar 2016 in der Turnhalle des Carl-von-Ossietzky-Gymnasiums eine dritte öffentliche Veranstaltung zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Flüchtlingen auf der Fläche südlich des Poppenbütteler Bergs, östlich der Straße Ohlendieck durchgeführt. Während der Schwerpunkt der vorausgegangenen Veranstaltungen im Juli und September 2015 auf der temporären Flüchtlingsunterbringung in Modulhäusern lag, wurde dieses Mal vornehmlich über die geplante Unterbringung in festen Gebäuden mit ca. 300 Wohneinheiten in zwei Varianten informiert.

Die öffentliche Plandiskussion zum Bebauungsplanverfahren Poppenbüttel 43 mit dem Ziel, die Öffentlichkeit frühzeitig über die städtebaulichen Konzeptüberlegungen zu informieren und anzuhören, wurde am 25. Januar 2016 an gleicher Stelle durchgeführt.

Die Inhalte und der Verlauf der beiden Veranstaltungen sind der beigefügten Dokumentation der Informationsveranstaltung und der Niederschrift der öffentlichen Plandiskussion zu entnehmen.

 

In der öffentlichen Plandiskussion wurden vordringlich folgende Themen angesprochen:

  • geplanter Städtebau (in Varianten) im Verhältnis zur Umgebungsbebauung
  • Gesamtzahl der geplanten Wohneinheiten
  • Phasen der Bebauung/Flächennutzung
  • ökologische Belange in der Planung
  • verkehrliche Erschließungsoptionen, ruhender Verkehr
  • Zuschnitt/Ausstattung der geplanten Wohnungen
  • Belegung der Wohnungen während der öffentlich-rechtlichen Unterbringung
  • soziale Infrastruktur im Quartier und Umgebung
  • Integration des Quartiers und seiner Bewohner in den Stadtteil.

 

Vor dem Hintergrund eines parallel zum Bebauungsplanverfahren erfolgenden Baugenehmigungsverfahrens auf Grundlage des § 246 Baugesetzbuch sind grundsätzliche Entscheidungen zum Bebauungskonzept, zur Erschließung und u.a. zur Lage der Kindertagesstätte möglichst zeitnah zu treffen. Im Rahmen der beiden Öffentlichkeitsveranstaltungen gab es kein eindeutiges Votum für eine der beiden Bebauungsvarianten; außerdem ist zu entscheiden, ob eine Straßenerschließung des Areals von der Straße Poppenbütteler Berg, vom Ohlendieck oder von beiden Straßen aus erfolgen soll. Die Ergebnisse des am 19. Februar 2016 mit Vertretern von Bürgerinitiativen und der Fraktionen durchgeführten Workshops zum Thema der verkehrlichen Erschließung des Baugebietes werden in der Ausschusssitzung von der Verwaltung dargelegt.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

 

  1. Präferenzentscheidungen zu den beiden städtebaulichen Varianten und der Erschließung des Quartiers zu treffen sowie
  2. der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens zuzustimmen.

 

Anhänge

-          Dokumentation der Veranstaltung vom 19.01.2016 (in Allris am 16.03.2016 eingestellt)

-          Niederschrift der öffentlichen Plandiskussion vom 25.01.2016 zum Bebauungsplanverfahren Poppenbüttel 43

-          Bebauungsvarianten 1 und 2