Vorhabenbezogener Bebauungsplan Ohlsdorf 28 (im Grünen Grunde) hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Zustimmungsempfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschus hat sich in seiner Sitzung am 29.11.2018 mit der o.g. Thematik befasst und bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Die Bezirksversammlung stimmt der Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Ohlsdorf 28 zu und nimmt von der Berichtigung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms Kenntnis“
Begründung:
•Auswertung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans 06. August bis einschließlich 10. September 2018
•Zustimmungsempfehlung an den Hauptausschuss und die Bezirksversammlung
•Kenntnisnahme der Berichtigung des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsprogramms
Verfahrensablauf
16.06.2015Senatsanweisung
30.01.2017Preisgericht Wettbewerb
23.11.2015Grobabstimmung
13.07.2017öffentliche Plandiskussion (ÖPD)
07.09.2017StekA - Auswertung ÖPD
29.01.2018Arbeitskreis I
18.05.2018Aufstellungsbeschluss N 4/18 durch Bezirk
28.06.2018StekA - Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung
23.07.2018Auslegungsbeschluss
06.08.2018-10.09.2018Öffentliche Auslegung
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung haben zum Bebauungsplanentwurf 5 Einwender fristge¬recht Stellung genommen.
Im Rahmen der Schlussverschickung vom 29.06.2018 sind ebenfalls 5 Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen.
Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Themen, Anregungen und Änderungswünsche sind der Abwägungstabelle zu entnehmen (siehe Anlage).
Sämtliche Träger öffentlicher Belange und betroffene Dienststellen wurden mit Schreiben vom 08.10.2018 informiert, dass auf die Durchführung eines Arbeitskreises II verzichtet werden soll und der Bebauungsplan-Entwurf OH 28 nicht geändert und entsprechend der öffentlichen Auslegung zur Feststellung gebracht werden soll. Einwände wurden nicht erhoben, LP hatte jedoch eine Anmerkung zur Formulierung des Abwägungsvorschlages zum Thema Lärm. Die Formulierung wurde angepasst und mit LP abgestimmt. Die geänderte Abwägungstabelle wird Ihnen als Anlage mitverschickt.
Damit ist die behördeninterne Abstimmung und Abwägung des Bebauungsplan-Entwurfes abgeschlossen.
Der Durchführungsvertrag ist in Vorbereitung und soll bis Dezember unterschrieben werden. Er regelt neben der Durchführungsverpflichtung u. a. die Gestaltung der Freiflächen und Außenanlagen, die Herrichtung der Begrünungsmaßnahmen, die Baumerhaltungen und Baumpflanzungen, das Anbringen von Vogelnist- und Fledermauskästen, die Realisierung der Oberflächenentwässerung gem. des abgestimmten Konzeptes sowie die Herstellung der öffentlichen Wegeverbindung.
Weitere Erläuterungen können bei Bedarf in der Sitzung gegeben werden.
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.
Abwägungspapier
Plan, Verordnung und Begründung
Berichtigungen Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm
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