Bebauungsplanverfahren Billwerder 29 / Allermöhe 29 / Neuallermöhe 1 sowie entsprechende Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs und der eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Absatz 3 Satz 4 des Baugesetzbuchs sowie Zustimmung zum Planentwurf
Berichterstatter: Herr Gabriel
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.11.2018 über das Bebauungsplanverfahren Billwerder 29 / Allermöhe 29 / Neuallermöhe 1 – Drs. 20-1119.02 beraten.
Die CDU-Fraktion lehnt den Bebauungsplan ab, da sie eine aus ihrer Sicht falsche Planung und Bebauung im Nachherein nicht legalisieren will.
Die Linke erneuert ihre Kritik an der Größe der Einrichtung und der fehlenden Bürgerbeteiligung, will aber dem Bebauungsplan zustimmen, damit ein allgemeines Wohngebiet entwickelt werden kann.
Die SPD-Fraktion will die Unterkunft nicht mehr nur für Flüchtlinge nutzen, sondern eine sinnvolle Durchmischung ermöglichen.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Abwägung und dem Bebauungsplan gegen die Stimmen der CDU zu und nimmt die Entwürfe der Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm zur Kenntnis.
Er empfiehlt der Bezirksversammlung, dem Bebauungsplan ebenfalls zuzustimmen und den Bezirksamtsleiter zu bitten, bei Vorliegen der Genehmigung durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen den Bebauungsplan festzustellen.
Die Bezirksversammlung schließt sich diesem Votum an.
keine