20-1119.02

Bebauungsplanverfahren Billwerder 29 / Allermöhe 29 / Neuallermöhe 1 sowie entsprechende Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs und der eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Absatz 3 Satz 4 des Baugesetzbuchs sowie Zustimmung zum Planentwurf

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Das Bebauungsplanverfahren betrifft eine Fläche im Bereich des Mittleren Landwegs, die im Norden durch die Bahnstrecke Hamburg - Berlin, im Osten durch naturschutzfachliche Ausgleichsflächen und den Westen des Siedlungsbereichs von Neuallermöhe-West, im Süden durch einen ehemaligen Bahndamm und den Rungedamm sowie im Westen durch Kleingartenflächen begrenzt wird.

Mit dem Bebauungsplan soll insbesondere die öffentlich-rechtliche Unterkunft östlich des Mittleren Landwegs zu einem allgemeinen Wohngebiet entwickelt und in das Umfeld eingebunden werden. Entsprechend sollen u.a. die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Wohnfolgeeinrichtungen mit Nahversorgungsmöglichkeiten sowie öffentlichen Grün- und Spielflächen geschaffen werden, auch sollen das Kulturheim sowie die Kleingartenanlagen östlich des Mittleren Landwegs planungsrechtlich gesichert werden. In diesem Zusammenhang sollen gewerbliche Flächen am Rungedamm sowie Wohnnutzungen am Luxweg und Mittleren Landweg  planungsrechtlich nicht nur gesichert, sondern auch entwickelt werden. Die Straße Mittlerer Landweg soll für Fußnger, Radfahrer, Parkplätze und eine funktionssichere Regenwasser-Entwässerung erweitert werden. Des Weiteren sollen naturschutzfachliche Ausgleichsflächen entwickelt werden.

Damit wird dem Konzept des Hamburger Senats Rechnung getragen, das die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften im Standard des sozialen Wohnungsbaus vorsieht, die perspektivisch dauerhaft bewohnt werden können. Gleichzeitig kann eine in dem Bürgervertrag vereinbarte schrittweise Reduzierung des Anteils an Asylsuchenden im Quartier erreicht werden.

 

Verfahren

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 6. Juni 2018 der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Billwerder 29 / Allermöhe 29 / Neuallermöhe 1 zugestimmt und die übergeordneten Planungen zur Kenntnis genommen.

Die öffentliche Auslegung der Entwürfe für die landesplanerischen Pläne und den Bebauungsplan fand vom 27. Juni 2018 bis zum 1. August 2018 statt. Zu den landesplanerischen Planentrfen sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen, die von Seiten der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanentwurf eingereicht wurden, wurden von der Verwaltung in Abstimmung mit den berührten Trägern öffentlicher Belange und unter Beachtung der beschlossenen politischen Ziele ausgewertet. Infolge dessen soll der Bebauungsplanentwurf geringfügig geändert werden, so dass vom 24. August 2018 bis zum 14. September 2018 gemäß §4 a Absatz 3 Satz 4 BauGB eine Beteiligung nur der berührten Öffentlichkeit stattfand.

Im Ergebnis sollen zwei Baugrenzen im Bereich Mittlerer Landweg/Luxweg um bis zu ca. zwei beziehungsweise drei Meter verschoben werden (Flurstück 1476 der Gemarkung Billwerder). Die Maßnahmen vergrößern die überbaubare Grundstücksfläche unter Berücksichtigung eines erforderlichen Arbeits- und Schauwegs entlang des Bahnverbindungsgrabens beziehungsweise eines Abstands zum Luxweg und schaffen die Möglichkeit, beabsichtigte Bauvorhaben besser zu berücksichtigen bzw. einen Interessensausgleich herbeizuführen.

Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und die Abwägungsvorschläge der Verwaltung sind in der Anlage dargestellt.

r die Fläche, auf der westlich des Mittleren Landwegs ein Öffentlicher Spielplatz entstehen soll, wurde wie angekündigt eine Altlastenuntersuchung durchgeführt (vgl. Drucksache 20-1119.01). Die Untersuchung bestätigte das Vorliegen von Bodenbelastungen. Für die Einrichtung eines Kinderspielplatzes ist ein Bodenaustausch des obersten Meters mit unbelastetem Bodenmaterial notwendig.

Der Bebauungsplanentwurf kann bereits vor seiner Feststellung Bauvorhaben zugrunde gelegt werden, falls anzunehmen ist, dass der Bebauungsplan in der jetzigen Fassung festgestellt werden kann. Hiervon kann nach Zustimmung der Bezirksversammlung ausgegangen werden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

  • stimmt der Abwägung gemäß den Anlagen zu,
  • stimmt dem Bebauungsplanentwurf zu,
  • nimmt die Entwürfe der Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm zur Kenntnis
  • empfiehlt der Bezirksversammlung, dem Bebauungsplanentwurf ebenfalls zuzustimmen und den Bezirksamtsleiter zu bitten, bei Vorliegen der Genehmigung durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen den Bebauungsplan festzustellen.

 

Hinweis

Die Originalstellungnahmen der Öffentlichkeit können während der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses eingesehen werden.

 

 

Anhänge

 

1Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligungen

2Bebauungsplanentwurf Planzeichnung

3Bebauungsplanentwurf Verordnung

4Bebauungsplanentwurf Begründung

5Änderung Flächennutzungsplan

6Änderung Landschaftsprogramm