20-1119.01

Bebauungsplanverfahren Billwerder 29 / Allermöhe 29 / Neuallermöhe 1 (Mittlerer Landweg Mitte) sowie entsprechende Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm hier: Zustimmung zur öffentlichen Auslegung

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Das Bebauungsplanverfahren betrifft eine Fläche im Bereich des Mittleren Landwegs, die im Norden durch die Bahnstrecke Hamburg - Berlin, im Osten durch Ausgleichsflächen und den Westen des Siedlungsbereichs von Neuallermöhe-West, im Süden durch einen ehemaligen Bahndamm und den Rungedamm sowie im Westen durch Kleingartenflächen begrenzt wird.

Mit dem Bebauungsplan soll insbesondere die öffentlich-rechtliche Unterkunft östlich des Mittleren Landwegs zu einem allgemeinen Wohngebiet entwickelt und in das Umfeld eingebunden werden. Entsprechend sollen u.a. die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Wohnfolgeeinrichtungen mit Nahversorgungsmöglichkeiten sowie öffentlichen Grün- und Spielflächen geschaffen werden, auch sollen das Kulturheim sowie die Kleingartenanlagen östlich des Mittleren Landwegs planungsrechtlich gesichert werden. Des Weiteren sollen gewerbliche Flächen am Rungedamm sowie Wohnnutzungen am Luxweg und Mittleren Landweg  planungsrechtlich nicht nur gesichert, sondern auch entwickelt werden. Die Straße Mittlerer Landweg soll für Fußnger, Radfahrer, Parkplätze und eine funktionssichere Regenwasser-Entwässerung erweitert werden. Des Weiteren sollen naturschutzfachliche Ausgleichsflächen entwickelt werden.

Damit wird dem Konzept des Hamburger Senats Rechnung getragen, das die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften im Standard des sozialen Wohnungsbaus vorsieht, die perspektivisch dauerhaft bewohnt werden können. Gleichzeitig kann damit eine in dem Bürgervertrag vereinbarte schrittweise Reduzierung des Anteils an Asylsuchenden im Quartier erreicht werden.

 

Verfahren

Die Planungsziele und vorgesehenen Festsetzungen wurden der Öffentlichkeit in der Plandiskussion im Januar 2017 vorgestellt. Der Stadtentwicklungsausschuss hatte dem Konzept im März 2017 mit einer Änderung im Bereich Kulturheim / Nahversorgung zugestimmt. Darüber hinaus fanden Gespräche statt mit einer Bürgerinitiative, Grundeigentümern und im RISE-Beirat. Das Verfahren war zum einen geprägt von lärmtechnischen Untersuchungen für das Gewerbegebiet am Rungedamm und für das vorgesehene Wohngebiet  „Am Gleisdreieck“, des Weiteren von der Entwicklung einer naturschutzfachlich vertretbaren Lärmschutzwand auf dem Bahndamm.  Zum anderen wurde der Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft im jahreszeitlichen Verlauf betrachtet, der z.B. erforderlich wird für die Entwicklung des Wohngebiets am Luxweg und die Erweiterung der Straße Mittlerer Landweg. Der Planentwurf wurde auf Grund seiner gewissen Komplexität mehrfach mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.

r die Fläche, auf der westlich des Mittleren Landwegs ein Öffentlicher Spielplatz entstehen soll, wird zurzeit eine Altlastenuntersuchung durchgeführt. Nach aktuellem Kenntnisstand ist der Boden in Bezug auf Schwermetalle und Arsen nahezu unauffällig. Festgestellt wurden erhöhte Gehalte organischer Schadstoffe. Erkennbar ist, dass gewisse Herrichtungsmaßnahmen erforderlich und mit vertretbarem Aufwand umgesetzt werden können. Näheres wird zurzeit geprüft.

Einzelheiten zum Bebauungsplanentwurf nnen den Anlagen entnommen werden. Auf Kapitel 5.13 der Begründung wird besonders verwiesen, da es das Abwägungsergebnis zusammenfasst.

 

Weiteres Vorgehen

Nunmehr kann dem Stadtentwicklungsausschuss Gelegenheit gegeben werden, den Planungsstand zu beraten und die öffentliche Auslegung zu beschließen.

Infolge der Novellierung des Baugesetzbuchs im Jahr 2017 ist die Dauer der Auslegung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist als 30 Tage bzw. 1 Monat öffentlich auszulegen. Wegen der etwas erhöhten Komplexität der Planung (insbesondere Lärmschutz und Naturschutz) soll der Auslegungszeitraum um ca. 16 % auf 5 Wochen verlängert werden.

Nach Erreichen der Vorweggenehmigungsreife können ca. 450 Unterkünfte als Wohnungen genutzt werden (Genaueres wird zurzeit berechnet). Voraussichtlich im Jahr 2020 soll die Lärmschutzwand auf dem Bahndamm errichtet werden. Danach können die übrigen ca. 300 Unterkünfte als Wohnungen genutzt werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Absatz 2 BauGB vom 27. Juni 2018 bis 01. August 2018 zu.

 

Anhänge

 

1Bebauungsplanentwurf Planzeichnung

2Bebauungsplanentwurf Verordnung

3Bebauungsplanentwurf Begründung

4Flächennutzungsplan Änderungsentwurf

5Landschaftsprogramm Änderungsentwurf

6Eingriffs-Ausgleichsberechnung