Verteilungsvorschlag zu den prognostizieren Einnahmen und Ausgaben in den Rahmenzuweisungen(RZ) 1-254.09.01.405.001 "Betriebsausgaben für die offene Kinder- und Jugendar-beit/Jugendsozialarbeit" (RZ OKJ), 1-254.09.02.405.001 "Förderung der Erziehung in der Familie" (RZ FamFö), 1-254.09.03.404.001 "Betriebsausgaben für sozialraumorientierte Angebote der Jugend- und Familienhilfe" (RZ SAE-Alt)
Das Bezirksamt hat auf der Basis der vorliegenden Anträge und unter Berücksichtigung der Förderung in 2021 einen Verteilungsvorschlag für 2022 vorbereitet.
Für das Haushaltsjahr 2022 ergibt sich ein rechnerisches Defizit von ca. € 254.777,-. Dieses errechnet sich aus der Differenz zwischen den voraussichtlichen Bewilligungen 2022 (nach Prüfung der Anträge durch das Jugendamt) und den Mittelansätzen für 2022.
Es wurden Reste und Rückflüsse aus Verwendungsnachweisprüfungen in Höhe von € 273.656,- berücksichtigt, so dass der Verteilungsvorschlag für 2022 ohne Berücksichtigung einer zu erwartenden Tariflohnerhöhungen ab 01.10.2021 - 31.12.2022 ausgeglichen ist. Sobald das Ergebnis der Tariflohnerhöhung feststeht, wird geprüft, inwieweit dieses in 2022 durch Rückflüsse aus den Verwendungsnachweisprüfungen umgesetzt werden kann.
Den Trägern wurde die Möglichkeit gegeben, bis zum 10.11.2021 zu ihren einzelnen Verteilungsvorschlägen Stellung zu nehmen. Kein Träger hat seinen Verteilungsvorschlag abgelehnt.
Der Jugendhilfeausschluss möge beschließen:
Michael Werner-Boelz
- Anlage 02 (nichtöffentlich)
- RZ JA 2022 (öffentlich)
- Verteilung RZ 2022 (öffentlich)