Sicherung der umfassenden Auskömmlichkeit der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Familienförderung und der Projekte der Sozialräumlichen Angebotsentwicklung: Finanzielle und personelle Ausstattung deutlich verbessern! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.03.2024
Letzte Beratung: 05.06.2024 Jugendhilfeausschuss Ö 10.2
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.03.2024 die anliegende Drucksache 21-4796.2B beschlossen.
Die Sozialbehörde hat mit Schreiben vom 13.05.2024 wie folgt Stellung genommen:
Die Sozialbehörde hat unter Beachtung der Wahrung einer guten Haushaltsführung auf der Grundlage einer bedarfsorientierten Angebotslandschaft eine auskömmliche Versorgung der Bedarfe im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienförderung und Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe (ehem. SAE) im Blick. Die Planungen sind jeweils innerhalb der vom Senat im Rahmen der Haushaltsaufstellung festgelegten Eckwerte vorzunehmen. Im Ergebnis ist es der Sozialbehörde gelungen, dass die Rahmenzuweisungen für die Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie sowie der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe seit 2015 mehrmals erhöht und umfänglich durch zusätzliche SIN-Mittel zur Integration von geflüchteten jungen Menschen und ihren Familien ergänzt wurden.
Die Bezirksämter melden im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens – in der Regel nach Anhörung der Bezirksversammlungen – der zuständigen Fachbehörde regelhaft ihre Bedarfe. Diese wiederum setzt im Verlauf des Haushaltsaufstellungsverfahrens die finanziellen Rahmenbedingungen für die weitere Ausgestaltung der Planung nach einem mit den Bezirksämtern vereinbarten Verteilungsschlüssel. Die festgelegten Eckwerte konnten im Rahmen von Verhandlungen zwischen der Sozialbehörde und der Finanzbehörde in den letzten Jahren mehrmals erhöht werden.
In dem Aufstellungsverfahren für den Haushaltsplan 2023/2024 des Senats wurde eine deutliche Eckwerterhöhung vorgenommen. Ab 2023 ist im Haushaltsplan eine Erhöhung der konsumtiven Rahmenzuweisungen für die regionalen Angebote in den Bereichen OKJA/JSA, Familienförderung und Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF) um insgesamt drei Millionen Euro sowie eine jährliche Steigerung um 1,5 Prozent zur Abfederung von Tarifsteigerungen vorgesehen. Damit sind die drei Rahmenzuweisungen im Vergleich zu 2022 um gut zehn Prozent auf insgesamt über 40 Millionen Euro erhöht worden. Um den Bezirksämtern mehr Gestaltungsspielräume zu eröffnen, dürfen Mittel aus diesen Rahmenzuweisungen zudem in vollem Umfang zur wechselseitigen Deckung eingesetzt werden.
Soweit sich unterjährig Mehrbedarfserfordernisse ergeben (zum Beispiel durch flüchtlingsbedingte Mehrbedarfe, steigende Energiekosten), werden diese durch die Bezirksämter an die zuständige Fachbehörde gemeldet. Die Fachbehörde steuert für alle Bezirke gleichermaßen, inwieweit die Mehrbedarfe begründet sind und im Haushaltsvollzug Berücksichtigung finden können.
Aufgrund der anhaltend hohen Anzahl von Schutzsuchenden wurden darüber hinaus für das Jahr 2023 und für das Jahr 2024 zusätzliche Mittel im Förderprogramm Sozialräumliche Integrationsnetzwerke (SIN) in Höhe von rund vier Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Projekte zielen darauf ab, geflüchteten jungen Menschen und ihren Familien, die in Erstaufnahmeeinrichtungen, öffentlich-rechtlicher Unterbringung, in Hotels und in Privathaushalten leben, integrative Kontakte von Beginn an und Zugänge zu den Regelsystemen zu ermöglichen. Dem Bezirksamt Altona wurde für das Jahr 2024 ein Mehrbedarf für SIN in Höhe von rd. 540 Tsd. Euro zugesagt.
Ergänzend wurden und werden zur Unterstützung von geflüchteten Familien zusätzliche Mittel in Höhe von rund 900 Tsd. Euro (2023) bzw. rund 1 Millionen Euro (2024) hamburgweit zur Verfügung gestellt, um Familienteams, Elternlotsenprojekte sowie zusätzliche Angebote der Familienbildung zu stärken.
Die Verantwortung für die Planung der Angebote der sozialräumlichen Infrastruktur obliegt dem Bezirksamt Altona auf der Basis der entsprechenden Globalrichtlinien der zuständigen Fachbehörde. Die bezirkliche Jugendhilfeplanung erfolgt regelhaft auf der Basis einer eingehenden Bestands- und Bedarfsermittlung, wobei das methodische Repertoire der Jugendhilfeplanung (wie Entwicklung standardisierter Verfahren zur Bedarfsermittlung, Aufbereitung statistischer Daten, Nutzung von einschlägigen Methoden zur Befragung von Zielgruppen und anderes) gemäß der entsprechenden Globalrichtlinien GR J1/2021 vom 21.12.2021 (https://www.hamburg.de/contentblob/117510/79e9c186b0981e98be6abd648790ff20/data/globalrichtlinie-2016-1-kinder-und-jugendarbeit.pdf), GR J2/2022 vom 08.03.2022 (https://www.hamburg.de/contentblob/16018482/de0a123c52f21612d2a1914403fb29e8/data/globalrichtlinie-2-2022-vom-8-3-2022.pdf) sowie GR J1/2023 vom 01.05.2023 (https://www.hamburg.de/contentblob/117550/ab25ddaedc8a21db2c94ba50abf30dad/data/globalrichtlinie-sozialraeumliche-angebote.pdf) bedarfsorientiert genutzt wird. Dabei sind die verfügbaren Mittel zu beachten.
Über die Bewilligung der von den Trägern beantragten Mittel und die Verteilung der im Bezirk verfügbaren Mittel der Rahmenzuweisungen entscheiden die Jugendhilfeausschüsse im Rahmen der bezirklichen Jugendhilfeplanung (vgl. § 71 SGB VIII sowie § 37 BezVG, unter Beachtung § 80 SGB VIII).
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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