Sicherung der umfassenden Auskömmlichkeit der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Familienförderung und der Projekte der Sozialräumlichen Angebotsentwicklung: Finanzielle und personelle Ausstattung deutlich verbessern! Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses
Der Jugendhilfeausschuss Altona hat sich in mehreren Sitzungen mit der Ausgestaltung der Rahmenzuweisungen für das Jahr 2024 in der Offenen Kinder- und Jugend- beziehungsweise Jugendsozialarbeit (OKJA), der Familienförderung (FamFö) und im Bereich der Sozialräumlichen Angebotsentwicklung (SAE) beschäftigt.
Hierbei stellen der Jugendhilfeausschuss und die Bezirksversammlung Altona zum wiederholten Male fest, dass – trotz der Verstärkung der Mittel in den letzten Jahren – die Höhe der Rahmenzuweisungen auch mit gegenseitiger Deckungsfähigkeit prekär bleibt. Seit Jahren ist es nur durch die Inanspruchnahme von Resten und Rückflüssen sowie einer teilweisen Umsteuerung der Finanzierungen überhaupt möglich gewesen, die Finanzierungslücke zu schließen.
Nach einstimmiger Auffassung des Jugendhilfeausschusses Altona wird auf die in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Bedarfe der Jugendhilfe nicht auskömmlich reagiert. Dies führt dazu, dass die hohen auch gesetzlichen Ansprüche an eine gelingende inklusive Kinder-, Jugend- und Familienarbeit durch den Bezirk nicht mehr ausreichend gewährleistet werden können. Dabei ist zu betonen, dass die Unterdeckung nicht durch eine Ausweitung der Angebote entsteht, obwohl diese in einer wachsenden Stadt notwendig wäre, sondern sich bereits deutlich in dem Erhalt des jetzigen Status Quo zeigt.
Eine sich den Bedarfen jeweils anpassende und weiter entwickelnde Jugendhilfeplanung ist so nicht möglich. Der Jugendhilfeausschuss und die Bezirksversammlung sehen diese Entwicklung mit großer Sorge.
Die betreffenden Einrichtungen übernehmen mit ihrer offenen und niedrigschwelligen Zugangsstruktur, gerade in diesen herausfordernden Zeiten, eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Sie übernehmen diese Aufgabe jeden Tag für die Persönlichkeitsentwicklung, die Selbstorganisation und die Bildung junger Menschen.
Die in den Einrichtungen geleistete Arbeit ist, insbesondere im Hinblick auf die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen mit der Zunahme von rassistischen, antisemitischen, sexistischen und queerfeindlichen Übergriffen, ein Ort der Demokratiebildung, eine Möglichkeit die Bereicherung von Vielfalt zu erleben und einen diskriminierungsarmen, geschützten Raum zu erfahren – ganz im Sinne der Altonaer Deklaration, die hier praxisnah und unter Beteiligung der Besucher:innen umgesetzt wird.
In den letzten Jahren stiegen Arbeitsbelastung und Arbeitsanforderungen in der pädagogischen Arbeit durch neu hinzugekommene Aufgaben und Erwartungen, durch Erhöhung der Arbeitskomplexität und der Arbeitsverdichtung, auch ausgelöst durch die Zuwanderung, die Folgen der Corona-Pandemie und die gesetzlichen Veränderungen. Dadurch ist deutlich zu erkennen, dass eine Erhöhung der benannten Rahmenzuweisungen zwingend notwendig ist, um die bisherigen Einrichtungen und Angebote weiterhin zu gewährleisten sowie bedarfsgerecht auf die Entwicklungen einer wachsenden Stadt eingehen zu können.
Exemplarisch sind hier einige der (finanziellen) Herausforderungen benannt:
Der Aufgabenzuwachs, sowohl in Menge als auch Intensivität, ist mit der bisherigen Personalkapazität nicht mehr zu leisten. Das Arbeitsfeld wird so zunehmend unattraktiv und der Fachkräftemangel wirkt sich aus.
Obendrein bleiben bei der Bemessung der Mittelzuweisung insbesondere der deutliche Bevölkerungsanstieg in der Zielgruppe, der Maßnahmen nach SGB VIII, eine starke Nachverdichtung in ohnehin bereits belasteten Quartieren und die Schaffung zahlreicher Neubaugebiete unberücksichtigt. Altona wächst! Hier muss zwingend eine soziale Infrastruktur nachfolgen, was ohne zusätzliche Mittel nicht möglich ist. Dies gilt auch im Hinblick darauf, dass mit steigenden Bevölkerungszahlen in den Stadtteilen auch erhöhte Anforderungen an die Angebote der Jugendarbeit einhergehen. Innovation und Weiterentwicklung sind unter den gegebenen Voraussetzungen nicht möglich.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Bezirksversammlung beschließt Folgendes:
Die Bezirksversammlung weist auf die hierzu bereits in der Vergangenheit erfolgten Beschlusslagen hin und appelliert erneut an die politisch Verantwortlichen in der Hamburgischen Bürgerschaft sowie gemäß § 27 BezVG an den Senat und die zuständigen Fachbehörden, die genannten Rahmenzuweisungen im Bereich der Jugendhilfe auskömmlich zu gestalten und insoweit deutlich zu erhöhen.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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