22-2521.1.1

Verbesserung der Verkehrssicherheit im Schrammsweg während der laufenden Baumaßnahmen Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Letzte Beratung: 12.11.2026 Bezirksversammlung Ö 5.5

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 31.08.2026 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende, im Punkt 2. des Petitums geänderte, Beschlussempfehlung formuliert:

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude möge beschließen:

  1. Die zuständigen Stellen werden gebeten, im Schrammsweg zeitnah und verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, insbesondere zu den Zeiten mit besonders hohem Verkehrsaufkommen und im morgendlichen Schul- und Berufsverkehr und falls diese Maßnahme nicht geeignet sein sollte, zu prüfen, ob anderweitig Verkehrsregelverstöße überprüft werden können.
  1. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird gebeten, für die Dauer der derzeitigen baustellenbedingten Verkehrsbeeinträchtigungen die Einrichtung einer temporären Einbahnstraßenregelung mit gegenläufigem Radverkehr im Schrammsweg in Fahrtrichtung Eppendorfer Landstraße zu prüfen und – soweit verkehrlich sinnvoll und rechtlich möglich – umzusetzen oder anderweitige Maßnahmen zur Beruhigung und Entlastung der Situation zu prüfen und zeitnah umzusetzen. Die Regelungen soll bis zum Abschluss der für die derzeitige besondere Verkehrsbelastung maßgeblichen Bauarbeiten gelten.
  1. Die zuständigen Stellen werden gebeten, den Regionalausschuss über das Ergebnis der Prüfung sowie über die vorgesehenen oder ergriffene Maßnahmen zu informieren.

Begründung:

Aufgrund der derzeit zahlreichen Baumaßnahmen und damit verbundenen Verkehrsführungen in Eppendorf wird ein erheblicher Teil des Kraftfahrzeugverkehrs in beide Fahrtrichtungen über den Schrammsweg geführt. Dies führt insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten zu einer starken Belastung der Straße und der dortigen Anwohnerinnen und Anwohner.

Die Situation wird dadurch verschärft, dass weiterhin auf beiden Straßenseiten geparkt wird und dadurch nur ein begrenzter Straßenraum für den Begegnungsverkehr zur Verfügung steht. Insbesondere morgens kommt der Bringverkehr zu den umliegenden Schulen und Betreuungseinrichtungen („Elterntaxis“) hinzu. In der Folge entstehen regelmäßig Rückstaus, unübersichtliche Verkehrssituationen und erhebliche Lärmbelastungen durch häufiges Hupen.

Darüber hinaus wird nach Beobachtung von Anwohnerinnen und Anwohnern die im Schrammsweg geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h nicht durchgehend eingehalten. Angesichts des derzeit deutlich erhöhten Verkehrsaufkommens stellt dies eine zusätzliche Belastung und ein mögliches Sicherheitsrisiko insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende dar.

Für die Dauer der baustellenbedingten besonderen Verkehrssituation sollte daher geprüft werden, ob durch eine temporäre Verkehrsregelung eine Entlastung des Schrammswegs und eine Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht werden kann.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

Die Straßenverkehrsbehörde (StVB) am Polizeikommissariat 23 (PK 23) nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Zu 1.:

Die Straßenverkehrsbehörde hatte Geschwindigkeitsmessungen veranlasst, die in der 28./29. KW vom 08.07. – 16.07.2026 und in der 35 KW vom 24.08. – 01.09.2026 durchgeführt wurden. Die Messung im Juli lag in der ersten Woche der Sommerferien, die jedoch in acht Tagen mit insgesamt 25553 Fahrzeugen für beide Fahrtrichtungen, davon 20034 Fahrzeuge in Richtung Eppendorfer Landstraße fahrend, mutmaßlich etwas stärker belastet war, als die letzte Augustwoche direkt nach den Ferien mit 18077 Fahrzeugen in acht Tagen allein für die Fahrtrichtung Eppendorfer Landstraße. Die Fahrtrichtung Kellinghusenstraße wurde im August nicht gemessen.

Die stärkere Verkehrsbelastung im Juli während der Ferien könnte ihre Ursache in der durch die Bauphase bedingten Verkehrsführung am Eppendorfer Marktplatz für die Fahrtrichtung Eppendorfer Landstraße aus Richtung Lokstedter Weg kommend gehabt haben, die inzwischen besser gelöst ist.

Bei den Messungen lag der Anteil der Fahrzeuge mit ahndungsfähigen Geschwindigkeiten jeweils unter fünf Prozent. Mithin ist der Verkehr im Schrammsweg im Hinblick auf zu schnell geführte Fahrzeuge unauffällig. Geschwindigkeitskontrollen erscheinen deshalb und auch wegen der teilweise örtlichen Gegebenheiten nicht sinnvoll. Das Polizeikommissariat 23 hat Kenntnis von den Umständen und wird auch dort im Rahmen der personellen Ressourcen präsent sein.

Zu 2.:

Die Geschwindigkeitsmessungen haben gezeigt, dass während der Baumaßnahmen am Eppendorfer Markt/ Eppendorfer Landstraße der ganz überwiegende Teil der Fahrzeuge im Schrammsweg in Richtung Eppendorfer Landstraße fährt. Von den im Juli insgesamt gemessenen 25553 Fahrzeugen fuhren 20034 Fahrzeuge in Richtung Eppendorfer Landstraße. Im August fuhren 18077 Fahrzeuge in diese Richtung. Die Fertigstellung der zurzeit stattfindenden Asphaltierungsarbeiten ist für den 06.11.2026 geplant. Inwieweit sich dies entlastend auf den Schrammsweg auswirkt, kann von der StVB nicht prognostiziert werden und bleibt abzuwarten – es wird auch anschließend das Linksabbiegen von der Ludolfstraße kommend in die Eppendorfer Landstraße bis zum 20.11.2026 nicht möglich sein. Ein Anstieg der Verkehrsbelastung wird seitens der StVB jedoch nicht erwartet. Danach dürfte sich die Verkehrssituation wieder normalisieren. Die endgültige Fertigstellung der o.g. Baumaßnahmen ist zum 27.11.2026 geplant.

Eine temporäre Einbahnstraßenregelung in Richtung Eppendorfer Landstraße wird hier kritisch gesehen. Der Verkehr wird um die relativ kleine Zahl an entgegenkommenden Fahrzeugen entlastet. Zu erwarten ist gleichzeitig, dass die deutlich größere Zahl an Fahrzeugen, die in Richtung Eppendorfer Landstraße fahren, wegen des fehlenden Gegenverkehrs (durch mehrspurige

Fahrzeuge) auf dieser Ausweichstrecke mit höheren Geschwindigkeiten geführt wird.

Zu 3.:

Die StVB am Polizeikommissariat 23 hat Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt, die im Ergebnis keine Auffälligkeiten im Hinblick auf zu hohe gefahrene Geschwindigkeiten im Schrammsweg zeigten. Geschwindigkeitskontrollen werden aus den bereits genannten Gründen als nicht sinnvoll erachtet. Eine temporäre Einbahnstraßenregelung ist zurzeit nicht geplant, weil sich die Zahl der Fahrzeuge zwar etwas verringern würde, die geschwindigkeitsdämpfende Wirkung des Gegenverkehrs dafür aber entfiele und damit höhere Geschwindigkeiten einer immer noch großen Zahl an Fahrzeugen zu erwarten wäre. Andere mögliche Maßnahmen werden hier aktuell nicht gesehen. Die StVB steht im ständigen Austausch mit dem zuständigen Stadtteilpolizisten des PK 23, dem die Situation dort bekannt ist, und wird insbesondere Veränderungen im Zusammenhang mit fortschreitenden Bauphasen weiterhin im Blick behalten und ggf. erneut mögliche Maßnahmen prüfen. Im Rahmen der personellen Möglichkeiten wird das PK 23 dort wiederkehrend präsent sein.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Isabel Permien

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
12.11.2026
Ö 5.5
Lokalisation Beta
Stadtteile

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