Radweg Eppendorfer Landstraße verbessern Stellungnahme des Bezirksamtes
Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 23.03.2026 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende im Punkt 2. des Petitums geänderte Beschlussempfehlung formuliert:
Dies vorausgeschickt möge der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten:
Begründung:
Auf dem Abschnitt zwischen der Einmündung Hegestieg und der Haynstraße an der Eppendorfer Landstraße besteht eine Unterbrechung der Radwege: Auf Höhe des Hegestiegs wird der Radverkehr durch eine Bodenmarkierung auf die Fahrbahn geleitet, während der Radweg ab der Haynstraße wieder auf dem Gehweg weitergeführt wird. Ein Hinweis auf diesen Wechsel zurück auf den Radweg fehlt jedoch vollständig. Die Fahrbahn ist in diesem Teilstück zweispurig, verengt sich jedoch unmittelbar nach der Haynstraße auf eine Fahrspur. Viele Radfahrende – einschließlich Nutzerinnen und Nutzern von Lastenrädern – setzen ihre Fahrt daher bereits ab dem Hegestieg unerlaubt und aus ihrer Sicht sicherer auf dem schmalen Gehweg fort. Dies geschieht nicht zuletzt, weil die zweispurige Fahrbahn als unsicher und unübersichtlich wahrgenommen wird.
Für Fußgängerinnen und Fußgänger kommt es dadurch täglich zu Konfliktsituationen und Gefährdungen, da sie auf diesem Gehweg nicht mit Radverkehr rechnen müssen. Anwohnerinnen und Anwohner haben hierzu bereits in diesem Jahr eine Eingabe eingereicht und die Gefährdungslage deutlich geschildert.
Im Zuge des geplanten Fernwärmeausbaus (Spange Grindel–Eppendorf) ist auch der Abschnitt der Eppendorfer Landstraße zwischen Loogestieg und der Kreuzung Eppendorfer Baum/Lenhartzstraße baulich betroffen. Diese Maßnahme bietet die Gelegenheit, die Verkehrsflächen in diesem Bereich gesamthaft zu überprüfen und neu zu ordnen, um bestehende Konflikte nachhaltig zu entschärfen und die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu verbessern.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Das Bezirksamt nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Dem Beschluss der Bezirksversammlung ist der Fachbereich Tiefbau durch eine Prüfung der Situation in der Eppendorfer Landstraße nachgekommen.
Zu Petitumspunkt 1:
Die Vorprüfung und eine Vorabstimmung mit der Hamburger Hochbahn haben ergeben, dass die Reduzierung der Fahrbahn ab der Einmündung Hegestieg und die Einrichtung eines Radfahrstreifens bis zur Haynstraße grundsätzlich denkbar wären. Für die Einrichtung sind Anpassungen an der Verkehrsführung, insbesondere im Bereich der Busbucht, sowie die Schaffung einer Ableitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn vor der Einmündung Hegestieg erforderlich. Weitere Details zur konkreten Ausgestaltung und zu möglichen baulichen Maßnahmen werden im Rahmen der weiteren Überlegungen definiert.
Zu Petitumspunkt 2:
Die Prüfung hat ergeben, dass der Fernwärmeausbau nach aktuellem Stand nur einen Teilabschnitt der Eppendorfer Landstraße betrifft und keine umfassende Neuordnung des Straßenraums ermöglicht. Gleichwohl bestehen in mehreren Abschnitten der Eppendorfer Landstraße Potenziale zur Optimierung der Verkehrsflächen und der Verkehrssicherheit, insbesondere für den Rad- und Fußverkehr. Dazu zählen unter anderem Querungsbedarfe, Konflikte zwischen Nutzenden des baulichen Radwegs und dem Fußverkehr sowie die Überdimensionierung des Knotenpunkts Kümmellstraße/ Goernestraße, die mit langen Wartezeiten für nahezu alle Verkehrsteilnehmenden einhergeht. Diese Aspekte haben bereits zur Priorisierung des Straßenzugs im bezirklichen Radverkehrskonzept geführt (siehe Drs. 21-5157.2). Daher sollte zur weitergehenden Prüfung und Planung eine gesonderte Straßenplanungsmaßnahme aufgenommen werden. Diese sollte zunächst eine umfassende Beteiligung der Anliegerschaft beinhalten, die auf den Ergebnissen des Beteiligungsverfahrens von 2020 aufbaut. Das Bezirksamt strebt unter Berücksichtigung der personellen Kapazitäten eine zeitnahe Aufnahme des Projekts inklusive Anmeldung zur Finanzierung beim Bündnis für den Rad- und Fußverkehr an.
Die Befassung mit dem Fernwärmeausbau hat – wie auch vom Regionalausschuss gewünscht – zusätzlich zu einer Betrachtung der Situation im Lehmweg geführt. Hier strebt das Bezirksamt bereits seit Jahren eine Umgestaltung des Straßenraums an, um den Anforderungen der (hoch priorisierten) bezirklichen Radroute gerecht zu werden. Er wurde in Absprache mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) auch im Bündnis für den Rad- und Fußverkehr angemeldet, zuletzt aber ausgesetzt, da für eine umfassende Überplanung bislang nicht ausreichend Kapazitäten vorhanden waren. Der Teil des Lehmwegs, in dem die Fernwärmemaßnahme stattfindet, umfasst auch jenen Bereich, in dem der Straßenraum so breit dimensioniert ist, dass eine Umgestaltung zugunsten des Radverkehrs auch ohne Komplettumbau und ohne Eingriff in den ruhenden Verkehr möglich ist. Ähnlich wie in der Lenhartzstraße ist die Anlage von Radfahrstreifen im Bestandsquerschnitt möglich. Daher schätzt es das Bezirksamt als realistisch ein, entsprechende Planungen rechtzeitig zum Abschluss der Fernwärmemaßnahmen fertigzustellen und sie direkt daran anschließend umzusetzen. Durch den geringen baulichen Aufwand ist dadurch keine nennenswerte Mehrbelastung der Anliegenden zu erwarten.
Ein besonderer Mehrwert für die Teilnehmenden am Radverkehr wird insbesondere dann gesehen, wenn die Zahl der Kfz-Fahrstreifen auch im Knotenpunkt Eppendorfer Baum/ Lehmweg/ Lenhartzstraße zugunsten eines Radfahrstreifens reduziert wird. Da dieser Knotenpunkt in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Brücken, Straßen und Gewässer (LSBG) liegt, laufen hierzu aktuell Abstimmungsgespräche.
Das Bezirksamt plant, den Lehmweg daher nun in voller Länge wieder als Maßnahme im Bündnis für den Rad- und Fußverkehr zu reaktivieren. Dies ermöglicht die weitere Planung und Durchführung vorbereitender Untersuchungen und Maßnahmen für die beschriebene bestandsnahe Maßnahme im nördlichen Lehmweg sowie die Aufnahme von Planungen für den restlichen Abschnitt zwischen Löwenstraße und Hoheluftchaussee, die unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen ebenfalls priorisiert angestrebt wird. Ob sich hierbei für die bauliche Umsetzung eine Synergie mit der Fernwärmemaßnahme ergibt, ist vom zeitlichen Verlauf der Planung abhängig und kann noch nicht abgeschätzt werden. Ebenso werden auch hier mögliche Einschränkungen für die Anwohnerschaft und die Gewerbetreibenden vor Ort sowie die umliegenden Maßnahmen insbesondere im Rahmen des U5-Ausbaus berücksichtigt.
Wenn die BVM der Anmeldung der Maßnahme im Bündnis für den Rad- und Fußverkehr zugestimmt hat, wird das Bezirksamt in die weitere Planung einsteigen und den Regionalausschuss wieder befassen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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