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Eine Lösung für die Haynstraße finden! Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 24.04.2017 mit dem o.g. Thema auf Grundlage eines Antrages der CDU-Fraktion befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

„1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, zu prüfen, welche Vorteile die Umwandlung der Haynstraße im Bereich zwischen der Lenhartzstraße und der Eppendorfer Landstraße in eine Einbahnstraße a) in Fahrtrichtung Lenhartzstraße oder b) in Fahrtrichtung Eppendorfer Landstraße bringen würde und welche Auswirkungen sich auf den Verkehr ergeben würden.

 

2. Die zuständige Fachbehörde wird zudem gebeten, zu prüfen, welche Möglichkeiten der Anordnung des ruhenden Verkehrs sich aus der Anordnung einer Einbahnstraßenregelung im o.g. Bereich der Haynstraße ergeben würden. Mögliche von Anwohnern genannte und zu prüfende Varianten wären unterschiedliche Anordnungen von Längs- und Schrägparken in Kombination.

 

3. Weiterhin wird die zuständige Fachbehörde aufgefordert, zu prüfen, ob bei Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung im o.g. Bereich ein Rechtsabbieger aus der Eppendorfer Landstraße in Fahrtrichtung Lehmweg in die Lenhartzstraße notwendig wird. Damit einhergehend wird die Fachbehörde gebeten, zu prüfen, unter welchen Umständen und zu welchen Kosten, der im Taxistand an der o.g. Stelle vorhandene Rechtsabbieger aus der Eppendorfer Landstraße in die Lenhartzstraße (vor der HypoVereinsbank) für den allgemeinen Verkehr freigegeben werden kann.

 

 

4. Die zuständige Fachbehörde wird nach Abschluss ihrer Prüfungen gebeten, auf Einladung des Vorsitzenden Mitglieds, ihre Ergebnisse in einer Sitzung des Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude der interessierten Bevölkerung und den Ausschussmitgliedern vorzustellen.

 

Für Rückfragen der Fachbehörde steht der Antragsteller gerne über die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Hamburg-Nord telefonisch zur Verfügung.“

 

Begründung:

Im Rahmen der Sitzung des Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude vom 27.03.2017 wurden durch die anwesenden Anwohnerinnen und Anwohner aus der Haynstraße in Eppendorf deutlich gemacht, dass durch die polizeiliche Anordnung des Längsparkens zusätzlich eine große Anzahl an Parkplätzen im Vergleich zum vorherigen beidseitigen Schrägparken entfallen ist.

 

Viele Anwohner sind daher zu Recht verärgert über diese Anordnung und baten daher die Politik, mögliche Problemlösungen prüfen zu lassen.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Die Straßenverkehrsbehörde (StVB) am Polizeikommissariat 23 hat die Beschlussempfehlung des Regionalausschusses geprüft und kommt zu folgendem Ergebnis:

 

Insbesondere aus der Begründung der Beschlussempfehlung mit dem Hinweis auf die Sitzung des Regionalausschusses vom 27.03.2017, bei der auch die Polizei als geladener Referent an-wesend war, wird deutlich, dass das Ziel der Beschlussempfehlung die Prüfung anderer

Parkanordnungen zur Schaffung zusätzlichen Parkraumes ist.

 

Die StVB des Polizeikommissariats 23 hat mit der Feuerwehr (F13) und dem Bezirksamt

Hamburg-Nord (Fachamt MR, Tiefbau) bei einem Ortstermin die Möglichkeiten geprüft, in der Haynstraße durch Neuanordnung des ruhenden Verkehrs Parkraum zu schaffen, insbesondere durch Schrägparkplätze.

 

Im Rahmen dieser Prüfung verwies die Feuerwehr auf die Richtlinie über Flächen für die Feuer-wehr, Punkt 9, und das Fachamt MR auf die entsprechende Passage in den Planungshinweisen für Stadtstraßen in Hamburg (PLAST 3), Ziffer 2.2.5.1.. Demnach muss in der Haynstraße für die Feuerwehr aufgrund der Höhe der dortigen fahrgassenparallelen Gebäudefronten eine

5,5 m breite Aufstellfläche in 3-9 m Abstand von der Hauswand vorhanden sein.

 

Bei der Änderung der Parkordnung würde der maximal zulässige Abstand von 9 m zur Hauswand im gesamten Straßenverlauf deutlich überschritten werden. Daher kann das Schrägparken in diesem Abschnitt der Haynstraße aus rechtlichen Gründen nicht ange-ordnet werden.

 

Andere Ansätze zur Schaffung zusätzlicher Parkmöglichkeiten wurden nicht gesehen.

 

Dieses Ergebnis wurde von der Polizei in der Sitzung des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude am 27.03.2017 schon vorgetragen. Allerdings wurde eine erneute Prüfung zugesagt. Inhaltlich kommt diese Prüfung zu dem schon vorgetragenen Ergebnis. Es wird deshalb davon abgesehen, erneut einen Referenten zum gleichen Thema zu entsenden.

 

Sollte der Regionalausschuss eine Einbahnstraßenregelung für die Haynstraße ohne die Verän-derung der Parkordnung prüfen lassen wollen, so bitten wir darum, einen neuen Antrag zu

stellen.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann

 

 

Anhänge

 

Keine