21-1912.1

Radverkehrsbedingungen im Alten Zollweg verbessern Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

  • Einstimmiger Beschluss des Regionalausschusses Rahlstedt bei Abwesenheit der FDP-Fraktion vom 26.08.2020 bei Enthaltung der CDU-Fraktion

 

Die Radverkehrsbedingungen im Alten Zollweg sind ausgesprochen unbefriedigend. Der Alte Zollweg wird deshalb von vielen Radfahrern gemieden. Auf der Fahrbahn findet kaum Radverkehr statt. Stattdessen werden die teils sehr schmalen Gehwege von Radfahrern mit genutzt, wodurch die Fußgänger gefährdet werden.

 

Eine Machbarkeitsstudie aus November 2019 hat aufgezeigt, dass es für Verbesserungen der Radverkehrsbedingungen im Alten Zollweg einer umfangreichen Neuplanung und zahlreicher baulicher Maßnahmen bedarf. Diese sind in naher Zukunft nicht zu erwarten, angesichts der knappen Planungsressourcen.

 

Um eine zeitnahe Verbesserung der Radverkehrsbedingungen zu erreichen, sollte geprüft werden, ob die Einrichtung kurzer Schutzstreifen für Radfahrer im Bereich der Straßeneinmündungen sowie je zu Beginn des Alten Zollweges möglich ist.

 

Solche Schutzstreifen würden verdeutlichen, dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren dürfen und auf vielen Abschnitten sogar auf der Fahrbahn fahren müssen. Dies führt zu einer höheren Akzeptanz des Radverkehrs auf der Fahrbahn und zu einer verstärkten Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer.

 

Insbesondere beim Abbiegen in eine einmündende Straße werden die Verkehrsteilnehmer durch die Schutzstreifen darauf aufmerksam gemacht, dass auf Radfahrer zu achten ist.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Fachbehörde wird gebeten, zu prüfen,

 

  1. ob an den beiden Enden des Alten Zollwegs zu Beginn je ca. 10m lange und 1,75m breite Schutzstreifen für Radfahrer angeordnet werden können;
     
  2. ob an den jeweiligen Straßeneinmündungen jeweils Schutzstreifen von 1,75m Breite beginnend ca. 10 m vor der Einmündung und wiederum ca. 10 m nach der Einmündung endend angeordnet werden können.

 

Anhänge

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