21-0572

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 02.12.2019 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 5.2

Sachverhalt

 

  1. Bergmannstraße ggü. Staudenweg

hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 12.11.2019

Einrichten einer temporären Halteverbotstrecke zum

Freihalten der Einmündung Staudenweg für die Müllabfuhr

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

Einrichten einer temporären Halteverbotstrecke zum Freihalten der Einmündung

Staudenweg für die Müllabfuhr an.

 

 

  1. Götzberger Weg 86

hier:   Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 13.11.2019

Einrichtung eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Einrichtung eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes an.

 

 

  1. Ratsmühlendamm / Heschredder

hier:   Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 11.11.2019

Aufbringen einer Grenzmarkierung für Parkverbote (VZ 299 StVO)

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

Aufbringen einer Grenzmarkierung für Parkverbote (VZ 299 StVO) an.

 

 

  1. Holitzberg 63-79

hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 19.11.2019

Neuregelung des ruhenden Verkehrs

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Lokalisation Beta
Bergmannstraße Staudenweg Götzberger Weg Holitzberg

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