Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel
Letzte Beratung: 15.06.2020 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 5.5
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 25.02.2020
Entfernen eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das
Entfernen eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes an.
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.02.2020
Entfernen eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das
Entfernen eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes an.
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 05.03.2020
Einrichten eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das
Einrichten eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes an.
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 21.04.2020
Markierung einer Sperrfläche (VZ 298 StVO)
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die
Markierung einer Sperrfläche (VZ 298 StVO) an.
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.03.2020
Aufhebung des Durchfahrtverbotes für Radfahrer
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die
Aufhebung des Durchfahrtverbotes für Radfahrer an.
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.03.2020
Neuordnung des ruhenden Verkehrs
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die
Neuordnung des ruhenden Verkehrs an.
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 20.04.2020
Einrichten eines Halteverbotes
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das
Einrichten eines Halteverbotes an.
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 21.04.2020
Aufstellung von zwei Leitplatten 626-20 und zwei VZ 222 (rechts vorbei)
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die
Aufstellung von zwei Leitplatten 626-20 und zwei VZ 222 (rechts vorbei) an.
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 24.04.2020
Austausch des VZ 250 gegen das VZ 260 StVO sowie Erhöhung der Sichtbarkeit der Sperrpfosten
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich den
Austausch des VZ 250 gegen das VZ 260 StVO sowie die Erhöhung der Sichtbarkeit der
Sperrpfosten an.
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 26.05.2020
Aufstellung des VZ 357 ( Sackgasse) und des ZZ 1008- 34 (keine Wendemöglichkeit)
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Aufstellung
des VZ 357 ( Sackgasse) und des ZZ 1008- 34 (keine Wendemöglichkeit) an.
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 08.06.2020
Verlängern einer Parkverbotstrecke
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das
Verlängern der Parkverbotstrecke an.
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