Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Langenhorn-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel
Letzte Beratung: 26.08.2019 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 5.6
1. Wrangelkoppel am Knoten Krohnstieg
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.04.2019
Halbseitige Sperrung - Einbahnstraßenregelung
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Freigabe
der „unechten“ Einbahnstraße für den Radverkehr an und ersetzt mit dieser Ergänzung die
AO vom 28.02.2019.
2. Holtkoppel 100 in der Kehre
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 01.04.2019
Aufstellen von Verkehrsleitelementen
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Aufstellen
von Verkehrsleitelementen an.
3. Holtkoppel 100 – Aussichtsplattform, zwischen Kehre und Westerrode
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 13.06.2019
Neuregelung des ruhenden Verkehrs
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.
4. Sengelmannstraße 67
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.05.2019
Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener
Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.
5. Holitzberg 89
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 18.06.2019
Einrichten eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Einrich-
ten eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes an.
6. Bergkoppelweg gegenüber Nr. 30 / Überfahrt Wacholderpark
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 21.05.2019
Neuregelung des ruhenden Verkehrs
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die
Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.
7. Diverse Bewohnerparkgebiete in Hamburg-Fuhlsbüttel
hier.: Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen vom 02.05.2019
Neuregelung des ruhenden Verkehrs
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.
8. Enderskehre gegenüber 2b
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 16.05.2019
Einrichtung eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Einrichtung eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes an.
9. Grellkamp
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 06.05.2019
Wegordnung der Servicelösung
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Wegordnung der Servicelösung an.
10. Kisdorfer Weg 9 gegenüber
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 16.05.2019
Einrichten eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das
Einrichten eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes an.
11. Rittmerskamp 66
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 24.05.2019
Einrichten eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das
Einrichten eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes an.
12. Heschredder 63
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 24.06.2019
Aufbringen einer Markierung
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Aufbringen einer Markierung an.
13. Am Schulwald 4-44
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 11.07.2019
Neuregelung des ruhenden Verkehrs
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.
14. Ohkampring 24 bzw. ggü. 55-57
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 18.07.2019
Entfernen des personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Entfernen des
personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes an.
15. Wellingsbütteler Landstraße ggü. 64
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.07.2019 Einrichtung einer
Elektro-Ladesäule
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Einrichtung einer Elektro-Ladesäule an.
16. Fuhlsbüttler Straße 527-531
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 25.06.2019
Zwei weitere Piktogramme des VZ 121-10 StVO aufbringen
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Aufbringen von zwei weiteren Piktogrammen des VZ 121-10 an.
17. Fuhlsbüttler Straße 733-739
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 25.06.2019
Versetzen des VZ 120 StVO
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Versetzen des
VZ 120 an.
18. Heilholtkamp 19
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 05.07.2019
Einrichtung eines Sonderparkstandes
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Einrichtung eines Sonderparkstandes an.
19. Brödermannsweg 2
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 25.06.2019
Versetzen des Fußgängerschutzgitters / Setzen von Fahrradbügeln
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Versetzen
des Fußgängerschutzgitters / Setzen von Fahrradbügeln an.
20. De Utspann
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 02.07.2019
Anbringen des VZ 357 (Sackgasse) im Einmündungsbereich Feuerbergstraße
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Anbringen des
VZ 357 StVO (Sackgasse) unter dem vorhandenen VZ 325.1 StVO
(Beginn eines verkehrsberuhigten Bereiches) im Einmündungsbereich Feuerbergstraße an.
21. Tangstedter Landstraße/Landesgrenze
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 31.07.2019
Erneuerung/Änderung von Verkehrszeichen
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die
Erneuerung/Änderung von Verkehrseichen an.
22. Samlandweg 131
hier.: Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen vom 02.08.2019
Entfernen eines personenbezogenen barrierefreien Stellplatzes
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Entfernen
eines personenbezogenen barrierefreien Stellplatzes an.
Um Kenntinisnahme wird gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.