Straßenbaustellen im Bezirk Hamburg-Nord, Konkretisierung XXIX
Das Bezirksamt sah sich nicht in der Lage, in Beantwortung der vorherigen kleinen Anfrage (Drs. 21-3072) Auskunft zu allen Straßenbaustellen im Bezirk zu geben. Um die oft sehr unbefriedigenden Situationen betreffend diesen Baustellen aufzuklären, sollen daher einzelne, konkrete Baustellen mit getrennten kleinen Anfragen beleuchtet werden.
Diese kleine Anfrage betrifft die Sperrung mehrerer Parkplätze vor dem Haus Güntherstraße 96. Diese erfolgte vor etlichen Monaten. Bis Anfang Oktober 2022 fanden dort Arbeiten statt, seitdem allerdings nicht mehr. Es sind vor Ort keine Arbeitsmaschinen mehr abgestellt. Dennoch erfolgte jüngst eine Verlängerung der zum 26. Oktober 2022 auslaufenden Sperrung bis zum 25. November 2022.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Warum wurden die Parkplätze gesperrt?
Antwort der Verwaltung:
Nach Prüfung der Wegeaufsicht wurde eine Sondernutzung für eine Baustelleneinrichtung mit Bauzaun zur Aufstellung eines Gerüstes mit Fußgängerschutztunnel und Netzen, sowie zur Containerstellung und Aufstellung eines Bau-WCs auf dem Gehweg und dem Fahrbahnrand/Parkstreifen, genehmigt. Damit ist anzunehmen, dass die Parkplätze gesperrt wurden, um diese Nutzung umzusetzen.
2) Für welche Zeit erfolgte die Sperrung ursprünglich?
Antwort der Verwaltung zu Frage 2 und 5:
Ursprünglicher Zeitraum: 09.05.2022 bis 04.07.2022
Erhobene Benutzungsgebühr: 725,40 €
3) Wurde die Sperrung verlängert? Wenn ja - bis wann?
Antwort zu Fragen 3) und 5):
Erste Verlängerung: 05.07.2022 bis 01.08.2022
Erhobene Benutzungsgebühr: 322,40 €
Zweite Verlängerung: 02.08.2022 bis 31.08.2022
Erhobene Benutzungsgebühr: 403,00 €
Dritte Verlängerung: 01.09.2022 bis 28.09.2022
Erhobene Benutzungsgebühr: 322,40 €
Vierte Verlängerung: 29.09.2022 bis 26.10.2022
Erhobene Benutzungsgebühr: 322,40 €
Fünfte Verlängerung (aktuell): 27.10.2022 bis 25.11.2022
Gebührenbescheid ist noch nicht erstellt.
4) Hat das Bezirksamt bei der ursprünglichen Anordnung und bei der Verlängerung geprüft, ob die Dauer der Sperrung angemessen ist? Falls ja - mit welchem Ergebnis? Falls nein - warum erfolgte keine Prüfung?
Antwort der Verwaltung:
Eine derartige Prüfung ist nicht Bestandteil der Prüfung nach dem Hamburgischen Wegegesetz. Das Fachamt MR ist nicht in der Position, Zeiträume von Arbeiten Dritter abzuschätzen und zu beurteilen.
5) Welche Sondernutzungsgebühren wurden erhoben?
Antwort der Verwaltung:
Siehe Antworten zu 2) und 3).
Dr. Udo Franz Hamburg, 08.11.2022
Stellv. Bezirksamtsleiter
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.