Gerüst in der Güntherstraße 73/73a, Nachfragen kleine Anfrage von Claus-Joachim Dickow, Dr. Wieland Schinnenburg, Robert Bläsing und Lars Jessen
Das Bezirksamt teilte in Beantwortung der vorangegangenen kleinen Anfrage (vgl. hierzu Drs. 21-4691) mit, dass die Sondernutzung in Form der Aufstellung des Gerüstes auf dem Bürgersteig bis zum 21. September 2023 genehmigt wurde.
Das Gerüst wurde jedoch nicht an diesem Tage entfernt, es ist auch nicht erkennbar, dass dies in den nächsten Tagen erfolgt.
Außerdem wird das Gebäude mit einer sehr dunklen braunen Farbe angestrichen, die überhaupt nicht zu den Nachbarhäusern passt und wohl auch nichts mit der historischen Gestaltung des Hauses zu tun hat.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Wurde eine Verlängerung der Sondernutzungsgenehmigung beantragt und genehmigt?
Antwort der Verwaltung:
Es wurde eine Verlängerung beantragt und auch genehmigt.
2) Wenn ja - für welchen Zeitraum? Welche Gebühren wurden dafür erhoben?
Antwort der Verwaltung:
22.-29. September 2023. Gebühren wurden gem. aktueller Gebührenordnung erhoben
3) Wenn ja - hat das Bezirksamt geprüft, ob die Verlängerung nur notwendig wurde, weil die Arbeiten zu langsam vorgenommen wurden?
Antwort der Verwaltung:
Nein es wurde nicht überprüft. Die Begründung wurden direkt beim Antrag mitgeliefert: Die Gerüstfirma kann vor dem 29.09.2023 das Gerüst nicht abbauen.
4) Sofern Frage 1) verneint wurde - was unternimmt das Bezirksamt, um die unzulässige Sondernutzung unverzüglich zu beenden?
5) Welche Vorschriften bestehen hinsichtlich der farblichen Gestaltung von Häusern, insbesondere solchen aus dem 19. Jahrhundert? Bitte Paragrafen und ggf. einschlägige Urteile angeben.
Antwort der Verwaltung:
Bauordnungsrechtlich keine. Es gibt Gebiete in Hamburg-Nord, in denen städtebauliche Erhaltungsverordnungen gelten, durch die gestalterische Anforderungen an Gebäude gestellt werden können. Für die Güntherstraße gibt es jedoch keine städtebauliche Erhaltungsverordnung.
Michael Werner-Boelz Hamburg, 09.10.2023
Bezirksamtsleitung
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