Investitionen aus dem investiven Quartiersfonds
Die Bürgerschaft hat den Senat mit dem Ersuchen 22/4434 dazu aufgefordert, den Bezirksversammlungen einmal im Jahr eine Übersicht über die im Bezirk getätigten Investitionen aus dem investiven Quartiersfonds zur Verfügung zu stellen (s. Petitum Ziff. 4.).
Dieser Pflicht ist nun erstmals für das Haushaltsjahr 2021 nachzukommen. Zu diesem Zweck übersendet die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke anliegend die entsprechenden Übersichten über die im Haushaltsjahr 2021 aus dem investiven Quartiersfonds geförderten Maßnahmen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Priscilla Owosekun-Wilms