Investiver Quartiersfonds 2022: Bericht an die Bezirksversammlung
Die Bürgerschaft hat den Senat mit dem Ersuchen 22/4434 dazu aufgefordert, den Bezirksversammlungen einmal im Jahr eine Übersicht über die in ihrem Bezirk getätigten Investitionen aus dem investiven Quartiersfonds zur Verfügung zu stellen (s. Petitum Ziff. 4.).
Dieser Pflicht wird hiermit für das Haushaltsjahr 2022 nachgekommen. Zu diesem Zweck erhält die Bezirksversammlung anliegend die entsprechende Übersicht über die im Haushaltsjahr 2022 aus dem investiven Quartiersfonds geförderten Maßnahmen des Bezirksamtes Hamburg-Mitte.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.