Investiver Quartiersfonds 2021: Bericht an die Bezirksversammlung
Die Bürgerschaft hat den Senat mit dem Ersuchen 22/4434 dazu aufgefordert, den Bezirksversammlungen einmal im Jahr eine Übersicht über die in ihrem Bezirk getätigten Investitionen aus dem investiven Quartiersfonds zur Verfügung zu stellen (s. Petitum Ziff. 4.).
Dieser Pflicht ist nun erstmals für das Haushaltsjahr 2021 nachzukommen. Zu diesem Zweck erhält die Bezirksversammlung anliegend die entsprechende Übersicht über die im Haushaltsjahr 2021 aus dem investiven Quartiersfonds geförderten Maßnahmen des Bezirksamtes Hamburg-Mitte.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.