Investiver Quartiersfonds 2021: Bericht an Bezirksversammlungen
Die Bürgerschaft hat den Senat mit dem Ersuchen 22/4434 dazu aufgefordert, den Bezirksversammlungen einmal im Jahr eine Übersicht über die in ihrem Bezirk getätigten Investitionen aus dem investiven Quartiersfonds zur Verfügung zu stellen (s. Petitum Ziff. 4.).
Dieser Pflicht ist nun erstmals für das Haushaltsjahr 2021 nachzukommen.
Es wird um Kenntnisnahme gebeten.
Drs. 22-4434 QF bis 2030 verstetigen
BA Wandsbek - Investiver Quartiersfonds - Geförderte Maßnahmen 2021