Gute Beleuchtung für Fußgänger schaffen. Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel
Letzte Beratung: 17.08.2021 Hauptausschuss Ö 7.7
Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 09.08.2021 mit der oben genannten Thematik auf der Grundlage eines Antrages der CDU-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel beschließen:
Das Bezirksamt möge prüfen,
die Ergebnisse spätestens bis Ende Dezember 2021 im Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel vorstellen.
Begründung:
Der Verbindungsweg zwischen Kiwittsmoor und Holitzberg ist nur unzureichend ausgeleuchtet.
In Langenhorn führt der Weg Tweeltenmoor zwischen der Straße Kiwittsmoor (Höhe Tweeltenbek) durch eine Grünanlage zur Tangstedter Landstraße und endet in Höhe des Heidberg-Krankenhauses. Der Weg wird von vielen Menschen benutzt, die den Nachtbus 606 (Nachtverkehr) erreichen müssen, wenn die U-Bahn nachts nicht fährt. Durch den Erweiterungsbau der Senioren Wohnanlage Schröderstift ist auch ein Bevölkerungszuwachs zu erwarten – insbesondere von Senioren.
Dieser Verbindungsweg zwischen der U-Bahn und dem Heidberg-Krankenhaus wird auch von Krankenschwestern und Pflegern früh morgens und spät abends auf ihrem Weg zum oder vom Dienst genutzt. Nutzer dieses Weges fühlen sich, bedingt durch die schlechte Ausleuchtung, in der Dunkelheit nicht sicher.
Eine geeignete Beleuchtungsanlage wäre hier sinnvoll und das Projekt einer Smarten Beleuchtung könnte hier angebracht sein, da der Weg direkt durch das Kiwittsmoor führt.
Des Weiteren wird in der Drucksache 22/4312 des Senats vom Mai 2021 betont, dass die Ziele der öffentlichen Beleuchtung u.a. die Verbesserung des Sicherheitsempfindens der Fußgänger sind, insbesondere auf Wegeverbindungen, die ausschließlich den nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern vorbehalten sind.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
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