Mangelhafte Erreichbarkeit des neuen U-Bahnhofes Oldenfelde für Fußgänger Beschluss der Bezirksversammlung vom 04.06.2020 (Drs. 21-1467)
Letzte Beratung: 20.01.2021 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 7.8
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten, den Wegewart vor Ort einzuschalten und
Das Bezirksamt nimmt ergänzend wie folgt Stellung:
Zu 1.
Der zum Bahnhof führende Weg im Bereich des Kleingartenvereins wird von diesem unterhalten, dieser hat einen Heckenrückschnitt sowie zukünftig laufende Unterhaltungsarbeiten gegenüber dem Bezirksamt zugesichert.
Zu 2.
Die Aufarbeitung der Glensandaflächen in der Greifenberger Straße wird durch das Bezirksamt erfolgen, in der Straße Fünfstück ist es aus Verkehrssicherheitsgründen nicht erforderlich die Flächen aufzuarbeiten.
Zu 4.
Die Beleuchtung des Verbindungsweges zwischen U – Bahnhaltestelle und Busbrookhöhe besteht bereits und funktioniert. Auf der anderen Seite verläuft der Weg zwischen der Straße Am Knill bis zur U-Bahnhaltestelle durch eine Grünanlage. Dort wurde bereits eine Beleuchtung aufgestellt, die Anschlussleitungen wurden nach Kenntnis des Bezirksamtes noch nicht fertiggestellt. (Zuständigkeit HHVA)
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu Ziffer 3 wie folgt Stellung:
Die Gehwege im unmittelbaren Umfeld des U-Bahnhofes Oldenfelde unterschreiten die Standardmaße, sodass verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge regelmäßig zu konkreten Behinderungen führen. Dieser Umstand ist insbesondere dem für diesen Bereich zuständigen Beamten des „Besonderen Fußstreifendienstes“ (BFS) des örtlich zuständigen Polizeikommissariats 38 bekannt. Der BFS führt die erforderlichen Maßnahmen fortlaufend durch. Er steht bereits in Kontakt mit den Anwohnern und weist in Gesprächen auf die Verpflichtung zur Einhaltung der Parkvorschriften hin.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:
Zu 4.:
Die Beleuchtung im vorderen Teil der Greifenberger Straße erfolgt derzeit mit einer Holzmastanlage, die die Versorgungsleitung trägt und bei der jeder zweite Mast mit einer Leuchte versehen ist. Die Beleuchtung entspricht dem zum Zeitpunkt der Herstellung geltenden Standard. Eine Beleuchtungsverbesserung an Holzmasten wird nicht durchgeführt. Im Rahmen eines stadtweiten Erneuerungsprogramms werden diese Anlagen in den nächsten Jahren durch zeitgemäße Anlagen ersetzt.
Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen wird der Austausch für die Greifenberger Straße vorrangig bearbeitet und nach Möglichkeit noch in diesem Jahr umgesetzt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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