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Gute Beleuchtung für Fußgänger schaffen. Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Letzte Beratung: 20.09.2021 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.4

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 09.08.2021 mit der oben genannten Thematik auf der Grundlage eines Antrages der CDU-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel beschließen:

 

Das Bezirksamt möge prüfen,

 

  1. ob eine geeignete Beleuchtungsanlage in dem beschriebenen Gebiet installiert werden kann.
     
  2. ob hier der Einsatz smarter, intelligenter Technologien eingesetzt werden kann und als Beleuchtungsanlage sinnvoll ist.
     

die Ergebnisse spätestens bis Ende Dezember 2021 im Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel vorstellen.

 

Begründung:

Der Verbindungsweg zwischen Kiwittsmoor und Holitzberg ist nur unzureichend ausgeleuchtet.

 

In Langenhorn führt der Weg Tweeltenmoor zwischen der Straße Kiwittsmoor (Höhe Tweeltenbek) durch eine Grünanlage zur Tangstedter Landstraße und endet in Höhe des Heidberg-Krankenhauses. Der Weg wird von vielen Menschen benutzt, die den Nachtbus 606 (Nachtverkehr) erreichen müssen, wenn die U-Bahn nachts nicht fährt. Durch den Erweiterungsbau der Senioren Wohnanlage Schröderstift ist auch ein Bevölkerungszuwachs zu erwarten – insbesondere von Senioren.

 

Dieser Verbindungsweg zwischen der U-Bahn und dem Heidberg-Krankenhaus wird auch von Krankenschwestern und Pflegern früh morgens und spät abends auf ihrem Weg zum oder vom Dienst genutzt. Nutzer dieses Weges fühlen sich, bedingt durch die schlechte Ausleuchtung, in der Dunkelheit nicht sicher.

 

Eine geeignete Beleuchtungsanlage wäre hier sinnvoll und das Projekt einer Smarten Beleuchtung könnte hier angebracht sein, da der Weg direkt durch das Kiwittsmoor führt.

Des Weiteren wird in der Drucksache 22/4312 des Senats vom Mai 2021 betont, dass die Ziele der öffentlichen Beleuchtung u.a. die Verbesserung des Sicherheitsempfindens der Fußgänger sind, insbesondere auf Wegeverbindungen, die ausschließlich den nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern vorbehalten sind.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Die vorhandene Beleuchtung zwischen Kiwittsmoor und Holitzberg entspricht laut Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) dem der erstmaligen Herstellung 1997. Eine Grundinstandsetzung ist in absehbarer Zeit demnach nicht erforderlich. Eine Verbesserung der Beleuchtung kann durch Austausch und Ergänzung der Masten und Leuchten erreicht werden. Hierzu wären sechs zusätzliche Beleuchtungsmasten erforderlich. Die Umsetzung ist möglich, wenn die Finanzierung durch das Bezirksamt erfolgt oder wenn die Beleuchtungsverbesserung in das priorisierte Programm des Bezirksamtes zur Beleuchtungsoffensive aufgenommen wird. In diesem Fall kann die Finanzierung aus dem von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) bereit gestellten Budget erfolgen.

 

Zu 2.:

Der Einsatz smarter Technologien zur situativen Beleuchtungsregelung ist für eine Beleuchtung zur Verkehrssicherung ungeeignet, da die Beleuchtungsaufgabe unabhängig von der Frequentierung und anderen Ereignissen besteht.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Priscilla Owosekun-Wilms

 

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