22-2177

Eingabe: zu Drs. 22-2004 - Radverkehrsförderung Stübeheide, Abschnitt Tornberg-Borstels Ende

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Letzte Beratung: 18.05.2026 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 4.2.1

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord unterrichtet über folgende Eingabe:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

zur 1. Planverschickung der Radverkehrsförderung Stübeheide (Drs. 22-2004), die am 27.04.2026 im Regionalausschuss FOLAG behandelt wurde, möchte ich folgende Anregung einbringen:

Ich rege an zu prüfen, ob der Abschnitt zwischen Tornberg und Borstels Ende ebenfalls als Fahrradstraße ausgewiesen werden kann – analog zum westlichen Teil der Stübeheide.

Begründung:

1. Verkehrssicherheit: Die aktuelle Situation auf diesem Abschnitt ist für Radfahrende unangenehm. Bei einer Fahrbahnbreite von 5,00 m mit Gegenverkehr wird regelmäßig auch bei schlechter Sicht überholt, wobei der gesetzlich vorgeschriebene Überholabstand von 1,5 m (§ 5 Abs. 4 StVO) kaum eingehalten werden kann. Die im Erläuterungsbericht vorgesehene Variante E (Tempo-30-Zone, Mischverkehr) verändert diese Situation nicht.

2. Verkehrszahlen sprechen für Fahrradstraße: Laut Erläuterungsbericht (S. 6) liegt die Belastung bei 770 Kfz/24h zu 774 Radfahrenden – also faktisch paritätisch. Nach ERA Bild 7 (Belastungsbereich I), den der Bericht auf S. 10 selbst zitiert, ist die gemischte Führung in Form einer Fahrradstraße hier die bevorzugte Führungsform. Diese Logik wird für den westlichen Abschnitt angewendet, für den östlichen jedoch nicht – ohne dass der Unterschied in den Randbedingungen klar hergeleitet wird.

3. Parkbedarf ist in diesem Abschnitt geringer: Der Erläuterungsbericht weist auf S. 8 explizit darauf hin, dass die Bewohner*innen der Frank'schen Siedlung keine Stellplätze auf den Grundstücken haben und auf die Stübeheide angewiesen sind. Diese Sondersituation betrifft jedoch den westlichen Abschnitt (Övern Block, Stübekamp). Zwischen Tornberg und Borstels Ende überwiegt Einfamilienhausbebauung mit privaten Auffahrten. Das zentrale Gegenargument gegen regelkonforme Parkstände ist hier damit deutlich schwächer als im westlichen Teil, in dem die Fahrradstraße dennoch umgesetzt wird.

4. Netzwirkung: Ein Wechsel des Verkehrsregimes auf den letzten rund 500 m einer durchgängigen Radroute schwächt die Netzfunktion – insbesondere für ortsunkundige Radfahrende aus Richtung Wandsbek.

Rückfragen zur Planung:

- Liegt eine dokumentierte Ablehnung der Anordnungsbehörde (PK35 / VD52) für eine Fahrradstraße auf diesem Abschnitt vor, oder handelt es sich um eine planerische Einschätzung?
- Wurde eine Querschnittsvariante analog zum westlichen Abschnitt (4,75 m Fahrbahn, bauliche Längsparkstände in Regelbreite, Sicherheitstrennstreifen) für den Bereich Tornberg–Borstels Ende geprüft? Falls nein: Welche konkreten Zwangspunkte stehen dem entgegen?
- Wurde die Unfall- oder Konfliktlage in diesem Abschnitt bei der Variantenwahl berücksichtigt?

Ich bitte darum, diese Eingabe zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen“

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Isabel Permien

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta
Stübeheide Tornberg Borstels Ende Övern Block Stübekamp

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