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Eingabe: Wiederkehrende Verkehrsbehinderungen Lerchensporn / Anita-Sellenschloh-Ring

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Letzte Beratung: 02.11.2026 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 4.2.8

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord unterrichtet über folgende Eingabe:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reiche ich eine förmliche Eingabe an den Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel ein und bitte um Aufnahme in die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen.

Gegenstand ist die seit längerer Zeit bestehende erhebliche Verkehrsbehinderung an der Einmündung Lerchensporn / Anita-Sellenschloh-Ring in Hamburg-Langenhorn.

Dort werden nahezu täglich Fahrzeuge unmittelbar im Einmündungsbereich abgestellt. Teilweise ragen diese in die Ausfahrt hinein und behindern insbesondere das Linksabbiegen in südlicher Richtung. Die Situation beeinträchtigt die Übersichtlichkeit und führt zu vermeidbaren Gefahren für den fließenden Verkehr.

Der Lerchensporn befindet sich zwar im Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft, ist jedoch uneingeschränkt öffentlich befahrbar und besitzt ein offizielles Straßennamensschild.

Es bestehen daher gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass es sich straßenverkehrsrechtlich um eine Einmündung handelt, an der das gesetzliche 5-Meter-Parkverbot gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO gilt. Ergänzend kommen die Parkverbote vor Grundstücksausfahrten und Bordsteinabsenkungen in Betracht.

Bisherige Bemühungen

Ich habe das zuständige Polizeikommissariat 34 bereits mehrfach auf die Problematik hingewiesen.

Mein Vorschlag, das vorhandene Haltverbotsschild zur Sicherung des Ausfahrtsbereichs zu versetzen, wurde insbesondere unter Hinweis auf das Hamburger Parkplatzmoratorium nicht umgesetzt.

Nach meiner Auffassung greift diese Begründung jedenfalls dort nicht, wo bereits kraft Gesetzes ein Parkverbot besteht.

Ich bitte den Regionalausschuss deshalb,

  1. die Problematik öffentlich zu beraten und das PK 34 um eine Stellungnahme zur rechtlichen Einordnung und zur bestehenden Verkehrssituation zu ersuchen,
  2. eine gemeinsame Ortsbesichtigung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Abbiegeverhältnisse anzuregen,
  3. sich für eine dauerhafte Sicherung des Einmündungsbereichs einzusetzen, insbesondere durch eine Grenzmarkierung (Zeichen 299 StVO) oder eine geeignete Beschilderung,
  4. die bisherige Ablehnung unter Hinweis auf das Parkplatzmoratorium fachlich hinterfragen zu lassen,
  5. eine Rückmeldung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Ergebnisse und vorgesehenen Maßnahmen einzuholen.

Ich bitte um eine Eingangsbestätigung und darum, mich über den vorgesehenen Sitzungstermin und die Behandlung meiner Eingabe zu informieren. Wenn dies bereits am 02.11.2026 möglich wäre, würde ich mich sehr freuen.

Gern bin ich bereit, die Situation anhand der beigefügten Fotodokumentation persönlich zu erläutern.“

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Isabel Permien

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

Fotodokumentation

Lokalisation Beta
Lerchensporn Anita-Sellenschloh-Ring
Stadtteile

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