21-9044

Gefährdung auf Fußwegen durch Kfz (bez. Drs. 21-8540) Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.04.2024 (Drs. 21-8776)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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13.11.2024
Ö 4.1.1
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung und das PK 35 werden um eine Stellungnahme zur Eingabe gebeten.

 

 

 

Das Polizeikommissariat (PK) 35 nimmt wie folgt Stellung:

 

Vorbemerkung

 

Der örtlichen Straßenverkehrsbehörde am PK 35 ist die Verkehrssituation in der Straße Op de Elg und anliegender Straßen bekannt. Das PK 35 hat die Beschlussvorlage zum Anlass genommen, die Verkehrssituation vor Ort eingehend zu beobachten.

 

 

Stellungnahme

 

Das Wohngebiet, welches durch den Waldweg im Norden, durch den Berner Weg und den Meiendorfer Mühlenweg im Westen, durch den Volksdorfer Weg im Süden und durch das Landschaftsschutzgebiet Duvenstedt, Bergstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Rahlstedt im Osten begrenzt ist, wird wesentlich durch Einzelhausbebauung geprägt.

Die weiträumige Tempo 30-Zone wird von Straßen geprägt, die einen Straßenquerschnitt von geringer Breite haben. Die Straßen sind häufig mit Gehwegen aus Glensanda in unterschiedlicher Breite und Lage baulich hergestellt. Teilweise gibt es jedoch auch Straße, in denen keine Gehwege angelegt sind.

 

Am Fahrbahnrand bzw. auf befestigten und unbefestigten Seitenstreifen werden zum Teil Kraftfahrzeuge geparkt, die dann häufig nicht mehr als die erforderliche Fahrbahnbreite von drei Metern Restfahrbahn-breiten übriglassen. Diese Engstellen führen im Begegnungsverkehr dazu, dass Fahrzeugführende den entgegenkommenden Fahrzeugverkehr durchlassen müssen. Dafür bieten sich u.a. Grundstücksaus-fahrten, abzweigende Straßen sowie Lücken zwischen geparkten Fahrzeugen am Fahrbahnrand an, die in ausreichendem Maße vorhanden sind. Leider ist nicht auszuschließen, dass der Vorrang des entgegenkommenden Verkehrs missachtet wird und sich zwei Fahrzeuge in Engstellen begegnen, so dass eine fahrzeugführende Person über den relativ flachen Bordstein auf den Gehweg ausweicht.

 

Die verbotswidrige Nutzung von Gehwegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Verwarngeld geahndet wird.

 

Die am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeuge und die Notwendigkeit, den entgegenkommenden Verkehr passieren zu lassen, führt aus hiesiger Sicht insgesamt zur Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus in der Tempo 30-Zone und ist aus diesem Grund zu begrüßen.

 

Eine Analyse der Verkehrsunfallsituation für den Zeitraum vom 07.05.2021 bis 06.05.2024 ergab, dass die Polizei zwar insgesamt 79 Verkehrsunfälle registriert hat, diese jedoch zum Großteil durch den ruhenden Verkehr verursacht wurden. In diesem Zeitraum wurde glücklicherweise kein Verkehrsunfall unter Beteiligung von zu Fuß gehenden Personen registriert.

 

Die Einrichtung von Haltverboten, Einbahnstraßen oder Durchfahrtverboten erscheint aufgrund der Verkehrsbeobachtungen und der festgestellten Verkehrsunfalllage nicht zwingend erforderlich. Damit ist die Anordnung der entsprechenden Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrs-Ordnung unzulässig.

 

 

Schlussbemerkung

 

Das PK 35 wird weiterhin im Rahmen der allgemeinen Aufgabenwahrnehmung durch die Mitarbeitenden des PK 35 die Einhaltung der Verkehrsvorschriften in dem bezeichneten Gebiet überwachen.

 

 

Das Bezirksamt nimmt zur Stellungnahme des PK 35 ergänzend wie folgt Stellung:

 

Das Bezirksamt stellt im Rahmen der Begehungen sicher, dass die Gehwege in einem verkehrssicheren Zustand sind. Weitere Unterhaltungsmaßnahmen werden in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Mittel ausgeführt.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n