22-2590

Eingabe: Geplante Fällungen von Sumpfzypressen auf der Liebesinsel im Hamburger Stadtpark (8)

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Letzte Beratung: 28.09.2026 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 4.2.8

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord informiert über folgende Bürgereingabe:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reiche ich eine Eingabe an die Bezirksversammlung Hamburg-Nord bzw. den Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude ein und beantrage zugleich, bis zur vollständigen fachlichen und rechtlichen Klärung keine Fällung, Wurzelkappung oder sonstige irreversible Maßnahme an den vier zur Fällung vorgesehenen Sumpfzypressen auf der Liebesinsel zu veranlassen.

Ich bitte kurzfristig um eine schriftliche Stillhaltezusage.

Vor einer irreversiblen Fällung bitte ich insbesondere um:

  1. vollständige Beantwortung der Fragen aus Drs. 22-2476 einschließlich sämtlicher vorhandener Baumkontroll-, Vitalitäts- und Verkehrssicherheitsunterlagen;
  1. eine nachvollziehbar dokumentierte Prüfung milderer bzw. weniger eingriffsintensiver Alternativen, insbesondere Wegeverlegung, angehobener Holzsteg/Holzplattform, Abgrenzung der Wurzelbereiche, Warn- und Informationsbeschilderung sowie Anpassung der vorhandenen Stufen. Eine irreversible Fällung sollte nicht erfolgen, solange solche Möglichkeiten nicht fachlich geprüft und nachvollziehbar ausgeschlossen worden sind;
  1. die vollständige denkmalfachliche Stellungnahme bzw. Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt sowie die historische und fachliche Grundlage für die beabsichtigte Wiederherstellung einer Bepflanzung mit „uleneichen“. Bitte teilen Sie insbesondere mit, welche historische Planungsphase hierbei zugrunde gelegt wird und wie der Erhalt des heutigen, seit mehr als 50 Jahren bestehenden und das Erscheinungsbild der Liebesinsel prägenden Baumbestands denkmalfachlich gegen eine Veränderung abgewogen wurde. Offizielle Informationen der Freien und Hansestadt Hamburg weisen für die ursprüngliche Gestaltung der Liebesinsel hingegen italienische Säulenpappeln aus;
  1. Mitteilung, ob und mit welchem Ergebnis vor der vorgesehenen Fällung eine artenschutzrechtliche Prüfung unter Berücksichtigung insbesondere des § 44 BNatSchG durchgeführt wurde bzw. wird. Dies betrifft insbesondere Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen, insbesondere Baumhöhlen und Spalten, sowie Vorkommen anderer geschützter Arten;
  1. Mitteilung zum aktuellen Stand des gesamten Verfahrens, insbesondere
  1. zum Ergebnis der Beratung bzw. Abstimmung im Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude vom 31.08.2026,
  2. zum aktuellen Bearbeitungs- und Entscheidungsstand der Drs. 22-2405 und 22-2476,
  3. zu einem bereits festgelegten oder vorgesehenen Fälltermin bzw. Fällzeitraum,
  4. dazu, ob bereits ein Fällauftrag erteilt, ausgeschrieben oder anderweitig vorbereitet wurde, und
  5. dazu, welche Baum-, Verkehrssicherheits-, Artenschutz- und Denkmalschutzgutachten bzw. fachlichen Stellungnahmen vorliegen.

Sollte entgegen meinem derzeitigen Kenntnisstand eine Fällung bereits vor dem 1. Oktober 2026 vorgesehen sein, bitte ich zusätzlich um Mitteilung, auf welche konkrete Rechtsgrundlage bzw. Ausnahme vom Verbot des § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG dies gestützt werden soll.

Die diesen Entscheidungen zugrunde liegenden vorhandenen Unterlagen werde ich parallel im Wege eines Informationszugangsantrags nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) anfordern.

Besonders bitte ich um Prüfung einer angehobenen, wurzelschonenden Steglösung. Im Taxodienhain in Planten un Blomen setzt Hamburg bereits Holzdecks im Bestand von Taxodium distichum ein; auch das Bauprogramm Stadtgrün 2026 enthält dort einen Holzsteg. Eine standortbezogene Prüfung einer vergleichbaren Lösung sollte daher vor einer Fällentscheidung nachvollziehbar erfolgen.

Die vier Bäume sind nach den bisher veröffentlichten Unterlagen als vital beschrieben und mehr als 50 Jahre alt. Eine Fällung wäre irreversibel, während die geltend gemachte Stolperproblematik grundsätzlich durch veränderbare bauliche und organisatorische Maßnahmen adressiert werden kann.

Hinzu kommt, dass bereits die in Drs. 22-2518 angeführte Untersuchung der Universität Hamburg zum „Entwicklungskonzept Stadtbäume“ darauf hinweist, dass vitale Stadtbäume ab einem Alter von 40 Jahren wegen ihrer bereits erwiesenen Zukunftsfähigkeit als besonders schützenswert anzusehen sind und der Schutz etablierten Baumbestands einen zentralen Bestandteil nachhaltiger Stadtentwicklung darstellt. Gerade bei mehr als 50 Jahre alten, vitalen Großumen sollte deshalb nachvollziehbar dargelegt werden, weshalb ihr Erhalt gegenüber einer Ersatzpflanzung nicht möglich sein soll.

Bitte registrieren Sie dieses Schreiben ausdrücklich als Eingabe an die Bezirksversammlung/den zuständigen Regionalausschuss und bestätigen Sie den Eingang.

Da der konkrete Fällzeitraum bislang öffentlich nicht bekannt ist, bitte ich um kurzfristige Mitteilung, ob bis zur abschließenden fachlichen und rechtlichen Klärung auf irreversible Arbeiten verzichtet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Isabel Permien

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