Fällung von Sumpfzypressen auf der Liebesinsel im Stadtpark Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der GRÜNE-Fraktion
In der Sitzung des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude am 15. Juni 2026 hat das Bezirksamt den Plan vorgestellt, Stolpergefahren auf der Liebesinsel im Stadtparksee durch die Fällung von vier Sumpfzypressen zu begegnen. Die Bäume sollen gefällt werden, weil man über ihre Luftwurzeln stolpern kann und weil sie - ebenfalls mit ihren Wurzeln - die Treppenstufen haben nach vorn kippen lassen. Die Fällung soll jetzt erfolgen, da derzeit wegen Bauarbeiten des LSBG an der zur Insel führenden steinernen Brücke ein alternativer Zugang ohne Stufen existiert, der für den Transport von Fahrzeugen oder Gerät genutzt werden soll.
Den Plan zur Fällung können viele Bürger*innen nicht nachvollziehen. Daher hat die GRÜNE Fraktion zur nächsten Sitzung des RegA EWi (31.8.2026) einen Antrag zum Thema vorgelegt. Ein Protokoll der Sitzung von Juni 2026 liegt noch nicht vor. Es würde allerdings ohnehin erst nach einem Beschluss des RegA Ende August veröffentlicht.
Damit für die Antragsberatung alle Ausschussmitglieder und die Öffentlichkeit einen guten Informationsstand haben, ist es sinnvoll, wichtige Aspekte vorab zu klären.
Ich frage daher:
Auf der Liebesinsel im Stadtparksee sind insgesamt 24 Bäume erfasst. Die Angabe bezieht sich auf die im Baumkataster als Einzelbäume erfassten Bäume. kleinere Gehölze, Sträucher und Aufwuchs aus Naturverjüngung sind hierin nicht enthalten.
Davon sind 13 Bäume Sumpfzypressen.
Siehe Anhang „Baumfällung Stadtpark Liebesinsel“.
Bitte tabellarisch antworten und in der Tabelle die zur Fällung vorgesehenen Sumpfzypressen markieren.
Lfd. Nr. |
Baumart |
Stammdurchmesser (in cm) |
Vitalität |
1 |
Sumpfzypresse |
67 |
1 |
2 |
Sumpfzypresse |
72 |
1 |
3 |
Sumpfzypresse |
63 |
1 |
4 |
Sumpfzypresse |
38 |
1 |
5 |
Sumpfzypresse |
80 |
1 |
6 |
Sumpfzypresse |
57 |
1 |
7 |
Sumpfzypresse |
72 |
1 |
8 |
Sumpfzypresse |
68 |
1 |
9 |
Sumpfzypresse |
73 |
1 |
10 |
Sumpfzypresse |
67 |
1 |
11 |
Sumpfzypresse |
41 |
2 |
12 |
Sumpfzypresse |
70 |
1 |
13 |
Sumpfzypresse |
31 |
2 |
Hinweise:
Die zur Fällung vorgesehenen Bäume sind in der Tabelle in der entsprechenden Spalte grau hinterlegt.
Der angegebene Stammdurchmesser wurde rechnerisch aus dem im Baumkataster erfassten Stammumfang ermittelt.
Da die Baumhöhen im Rahmen der regulären Baumkontrolle nicht erfasst werden, liegen hierzu keine entsprechenden Angaben vor.
Zu den genauen Pflanzjahren der einzelnen Bäume liegen keine Informationen vor.
Nein. Neben den vier Sumpfzypressen werden nur noch einzelne kleinere Gehölze entfernt.
Siehe Antwort zur Frage 8 und ergänzend: Die Bäume sollen jetzt gefällt werden, da im Zuge der Instandsetzung der Brücke zur Liebesinsel durch den LSBG dessen Ponton mitbenutzt werden kann. Dadurch können die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten auf der Insel wirtschaftlich durchgeführt werden. Eine spätere Umsetzung der Maßnahme nach Abschluss der Arbeiten des LSBG und nach Entfernen des Pontons wäre mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden. Dieses Gelegenheitsfenster soll genutzt werden.
Bei diesen vier Bäumen ist das Gelände tiefer und hier liegen die Wurzeln an der Geländeoberfläche.
Die gesetzliche Verpflichtung des Bezirksamtes zur Wahrung der Verkehrssicherheit und die damit verbundenen Anforderungen an die Wege sind überall gleich. Hier gibt es keine Unterscheidung bezüglich der Haftung zwischen Straßen und Grünanlagen. Daher kann man dies auch nicht als üblicherweise zu erwartendes Lebensrisiko innerhalb der Natur bzw. einer Grünanlage klassifizieren.
Da ein Überbauen der Wurzeln nicht möglich ist und man die Wurzeln nicht entfernen kann, ohne die Bäume zu schädigen, bliebe als alternative Möglichkeit nur die Sperrung der betroffenen Wege.
Es liegt kein Widerspruch vor. Auf Medienanfragen hat die Pressestelle in Abstimmung mit dem Fachbereich Stadtgrün die Auskunft erteilt, dass vier Bäume jetzt gefällt werden sollen. Die übrigen Sumpfzypressen werden erst dann durch eine andere Baumart ersetzt, wenn sie infolge äußerer Einflüsse wie z.B. nach einem Sturmschaden oder bei mangelnder Bruch- und Standsicherheit ohnehin entfernt werden müssten. Dies wurde auch bereits in der Ausschusssitzung so kommuniziert.
Ja, im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes befinden sich weitere Sumpfzypressen. Diese stehen in den Grünanlagen Stadtpark, Alte Wöhr, Kellinghusens Park, Maienweg, Eppendorfer Park, Meenkwiese und City-Nord Park.
Bei den genannten Standorten haben sich aufgrund der spezifisch vorliegenden Standortbedingungen nur teilweise Luftwurzeln ausgebildet. Eine Beeinträchtigung von Bodenbelägen durch Luftwurzeln setzt zudem eine entsprechende Nähe zu befestigten Flächen voraus. Dem Bezirksamt ist kein weiterer Standort bekannt, an dem die Ausbildung von Luftwurzeln zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führt. Weitere Fällungen aus den genannten Gründen sind daher derzeit nicht vorgesehen.
Nein, da die Haftungsfragen eindeutig geregelt sind. Für Luftwurzeln gelten keine hiervon abweichenden Regelungen.
Nein. Es sind dem Bezirksamt keine Sumpfzypressen bekannt, die aus den genannten Gründen gefällt wurden.
Nein, das Bezirksamt hat keine Gutachten erstellen lassen.
Alle Wege müssen sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Sackgassen handelt oder die Wege ausschließlich über Treppen erreichbar sind.
Dr. Bettina Schomburg 27.08.2026
Bezirksamtsleitung
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