22-2476

Fällung von Sumpfzypressen auf der Liebesinsel im Stadtpark Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der GRÜNE-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt


In der Sitzung des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude am 15. Juni 2026 hat das Bezirksamt den Plan vorgestellt, Stolpergefahren auf der Liebesinsel im Stadtparksee durch die Fällung von vier Sumpfzypressen zu begegnen. Die Bäume sollen gefällt werden, weil man über ihre Luftwurzeln stolpern kann und weil sie - ebenfalls mit ihren Wurzeln - die Treppenstufen haben nach vorn kippen lassen. Die Fällung soll jetzt erfolgen, da derzeit wegen Bauarbeiten des LSBG an der zur Insel führenden steinernen Brücke ein alternativer Zugang ohne Stufen existiert, der für den Transport von Fahrzeugen oder Gerät genutzt werden soll.

Den Plan zur Fällung können viele Bürger*innen nicht nachvollziehen. Daher hat die GRÜNE Fraktion zur nächsten Sitzung des RegA EWi (31.8.2026) einen Antrag zum Thema vorgelegt. Ein Protokoll der Sitzung von Juni 2026 liegt noch nicht vor. Es würde allerdings ohnehin erst nach einem Beschluss des RegA Ende August veröffentlicht.

Damit für die Antragsberatung alle Ausschussmitglieder und die Öffentlichkeit einen guten Informationsstand haben, ist es sinnvoll, wichtige Aspekte vorab zu klären.

Ich frage daher:

  1. Wie viele Bäume gibt es auf der Liebesinsel im Stadtparksee insgesamt?

Auf der Liebesinsel im Stadtparksee sind insgesamt 24 Bäume erfasst. Die Angabe bezieht sich auf die im Baumkataster als Einzelbäume erfassten Bäume. kleinere Gehölze, Sträucher und Aufwuchs aus Naturverjüngung sind hierin nicht enthalten.

  1. Wie viele davon sind Sumpfzypressen?

Davon sind 13 Bäume Sumpfzypressen.

  1. Welche davon beabsichtigt das Bezirksamt genau zu fällen? Bitte Skizze aller Standorte von Sumpfzypressen auf der Insel anfügen und die zur Fällung in diesem Jahr vorgesehenen Bäume markieren.

Siehe Anhang „Baumfällung Stadtpark Liebesinsel“.

  1. In welchen Kalenderjahren wurden die Sumpfzypressen auf der Liebesinsel jeweils gepflanzt? Wie ist jeweils ihr Stammdurchmesser? Wie hoch sind sie jeweils? Wie schätzt das Bezirksamts jeweils die Vitalität der Sumpfzypressen ein?

Bitte tabellarisch antworten und in der Tabelle die zur Fällung vorgesehenen Sumpfzypressen markieren.

Lfd. Nr.

Baumart

Stammdurchmesser (in cm)

Vitalität

1

Sumpfzypresse

67

1

2

Sumpfzypresse

72

1

3

Sumpfzypresse

63

1

4

Sumpfzypresse

38

1

5

Sumpfzypresse

80

1

6

Sumpfzypresse

57

1

7

Sumpfzypresse

72

1

8

Sumpfzypresse

68

1

9

Sumpfzypresse

73

1

10

Sumpfzypresse

67

1

11

Sumpfzypresse

41

2

12

Sumpfzypresse

70

1

13

Sumpfzypresse

31

2

Hinweise:
Die zur Fällung vorgesehenen Bäume sind in der Tabelle in der entsprechenden Spalte grau hinterlegt.

Der angegebene Stammdurchmesser wurde rechnerisch aus dem im Baumkataster erfassten Stammumfang ermittelt.

Da die Baumhöhen im Rahmen der regulären Baumkontrolle nicht erfasst werden, liegen hierzu keine entsprechenden Angaben vor.

Zu den genauen Pflanzjahren der einzelnen Bäume liegen keine Informationen vor.

  1. Ist aktuell geplant, weitere Bäume auf der Liebesinsel zu fällen? Falls ja, welche und warum?

Nein. Neben den vier Sumpfzypressen werden nur noch einzelne kleinere Gehölze entfernt.

  1. Aus welchen Gründen möchte das Bezirksamt jetzt Bäume fällen? Treffen bei allen Bäumen die gleichen Gründe zu?

Siehe Antwort zur Frage 8 und ergänzend: Die Bäume sollen jetzt gefällt werden, da im Zuge der Instandsetzung der Brücke zur Liebesinsel durch den LSBG dessen Ponton mitbenutzt werden kann. Dadurch können die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten auf der Insel wirtschaftlich durchgeführt werden. Eine spätere Umsetzung der Maßnahme nach Abschluss der Arbeiten des LSBG und nach Entfernen des Pontons wäre mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden. Dieses Gelegenheitsfenster soll genutzt werden.

  1. Auf der Liebesinsel haben mehr als die zur Fällung vorgesehenen Sumpfzypressen ihre Wurzeln nah an Treppenstufen. Warum treffen die genannten Fällgründe auf die übrigen Bäume nicht zu?

Bei diesen vier Bäumen ist das Gelände tiefer und hier liegen die Wurzeln an der Geländeoberfläche.

  1. Das Bezirksamt nannte als Fällgrund im Ausschuss Stolpergefahren und in diesem Zusammenhang Haftungsfragen. Inwiefern stellt das Vorhandensein von die Erdoberfläche erreichenden oder überragenden Baumwurzeln in einer Grünanlage eine so bedeutende Gefahr dar, dass man diese nicht als üblicherweise zu erwartendes Lebensrisiko innerhalb der Natur bzw. einer Grünfläche klassifizieren kann (wodurch doch die Verantwortung für ein Stolpern nicht länger bei der Eigentümerin, also dem Bezirksamt, läge)?

Die gesetzliche Verpflichtung des Bezirksamtes zur Wahrung der Verkehrssicherheit und die damit verbundenen Anforderungen an die Wege sind überall gleich. Hier gibt es keine Unterscheidung bezüglich der Haftung zwischen Straßen und Grünanlagen. Daher kann man dies auch nicht als üblicherweise zu erwartendes Lebensrisiko innerhalb der Natur bzw. einer Grünanlage klassifizieren.

  1. Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt geprüft, die Stolpergefahren auf der Liebesinsel zu reduzieren? Was war jeweils das Ergebnis der Prüfung und warum wurden ggf. alternative Möglichkeiten verworfen?

Da ein Überbauen der Wurzeln nicht möglich ist und man die Wurzeln nicht entfernen kann, ohne die Bäume zu schädigen, bliebe als alternative Möglichkeit nur die Sperrung der betroffenen Wege.

  1. Die Pressesprecherin des Bezirksamts äußerte sich gegenüber Medien so, dass lediglich vier Sumpfzypressen auf der Liebesinsel gefällt werden sollten – nicht aber die weiteren. In der Ausschussvorstellung im Juni 2026 wurde aber berichtet, dass perspektivisch durchaus der Plan bestehe, auch die anderen Sumpfzypressen dort zu ersetzen. Wie ist dieser Widerspruch aufzuklären?

Es liegt kein Widerspruch vor. Auf Medienanfragen hat die Pressestelle in Abstimmung mit dem Fachbereich Stadtgrün die Auskunft erteilt, dass vier Bäume jetzt gefällt werden sollen. Die übrigen Sumpfzypressen werden erst dann durch eine andere Baumart ersetzt, wenn sie infolge äußerer Einflüsse wie z.B. nach einem Sturmschaden oder bei mangelnder Bruch- und Standsicherheit ohnehin entfernt werden müssten. Dies wurde auch bereits in der Ausschusssitzung so kommuniziert.

  1. Gibt es im Verantwortungsbereich des Bezirksamts weitere Sumpfzypressen? Falls ja, wo befinden sich diese? Sind dort ebenfalls Luftwurzeln ausgebildet? Bilden diese dort eine Stolpergefahr? Beabsichtigt das Bezirksamt, auch dort aus Verkehrssicherungsgründen die Sumpfzypressen zu fällen? Falls nein, warum ist dort die Einschätzung eine andere als auf der Liebesinsel?

Ja, im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes befinden sich weitere Sumpfzypressen. Diese stehen in den Grünanlagen Stadtpark, Alte Wöhr, Kellinghusens Park, Maienweg, Eppendorfer Park, Meenkwiese und City-Nord Park.

Bei den genannten Standorten haben sich aufgrund der spezifisch vorliegenden Standortbedingungen nur teilweise Luftwurzeln ausgebildet. Eine Beeinträchtigung von Bodenbelägen durch Luftwurzeln setzt zudem eine entsprechende Nähe zu befestigten Flächen voraus. Dem Bezirksamt ist kein weiterer Standort bekannt, an dem die Ausbildung von Luftwurzeln zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führt. Weitere Fällungen aus den genannten Gründen sind daher derzeit nicht vorgesehen.

  1. Hat das Bezirksamt zum Umgang mit Sumpfzypressen Kontakt zu anderen Bezirksämtern gesucht, um ggf. von deren Erfahrung im Umgang mit Luftwurzeln, insbesondere hinsichtlich Haftungsfragen, profitieren zu können?

Nein, da die Haftungsfragen eindeutig geregelt sind. Für Luftwurzeln gelten keine hiervon abweichenden Regelungen.

  1. Sind dem Bezirksamt in Hamburg andere Fälle von Sumpfzypressen bekannt, die auf Grund ihrer Luftwurzeln gefällt wurden?

Nein. Es sind dem Bezirksamt keine Sumpfzypressen bekannt, die aus den genannten Gründen gefällt wurden.

  1. Hat das Bezirksamt im Rahmen der beabsichtigten Fällung Gutachten zu den Bäumen bzw. den Möglichkeiten, Stolpergefahren zu reduzieren, erstellen lassen? Wenn ja: Bitte die Gutachten der Antwort beifügen.

Nein, das Bezirksamt hat keine Gutachten erstellen lassen.

  1. Verliert aus Sicht des Bezirksamtes das Ziel von barrierearmen Wegen im Stadtpark an einem Ort an Bedeutung, der auf dem Landweg nur über Treppen erreichbar ist und zudem eine Sackgasse darstellt?

Alle Wege müssen sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Sackgassen handelt oder die Wege ausschließlich über Treppen erreichbar sind.

Dr. Bettina Schomburg 27.08.2026
Bezirksamtsleitung

Lokalisation Beta
Liebesinsel Alte Wöhr Kellinghusens Park Maienweg Eppendorfer Park Meenkwiese City-Nord-Park

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Themen Beta

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