In Drs. 22-2476 [1] hat das Bezirksamt bereits eine Reihe von Fragen zu den geplanten Fällungen der vitalen Sumpfzypressen auf der Liebesinsel beantwortet. Nach der Debatte im Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude am 31. August 2026 hat sich die Diskussion weiterentwickelt und neue Fragen sind aufgekommen.
[1] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1016927
Ich frage daher:
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Welche Pflegemaßnahmen hat das Bezirksamt in den vergangenen 20 Jahren an den zu fällenden Sumpfzypressen vorgenommen? Sind auch oberirdische Atemwurzeln abgeschliffen worden?
- Wenn die Wurzeln solch eine Stolpergefahr darstellen, warum wird bislang nicht einmal mit Schildern darauf hingewiesen?
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Sind dem Bezirksamt aus den letzten 10 Jahren Fälle bekannt, in denen z.B. Stürze von Parkbesucher*innen in Zusammenhang mit den Atemwurzeln standen?
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Das Bezirksamt betont die Verkehrssicherungspflicht. Der Stadtpark ist insgesamt eine Grünanlage, es gibt jedoch angelegte Wege im Stadtpark. Wie umfangreich sind die Anforderungen zur Verkehrssicherungspflicht auf Wegen, wie umfangreich auf Wiesen wie z.B. auf der großen Festwiese, wie umfangreich innerhalb von Gehözen wie z.B. im Sierichschen Gehölz (abseits der Wege)?
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Verkehrssicherungspflicht: An welchen objektiven Kriterien macht das Bezirksamt fest, dass es aktuell seiner Pflicht zur Verkehrssicherung auf der Liebesinsel nicht hinreichend nachkommt? Gibt es eine maximal zulässige „Stolperstufenhöhe“, die noch als akzeptabel gilt, und bei deren Überschreitung das Amt handeln muss?
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Wie hoch schätzt das Bezirksamt die Kosten für die Fällung der 4 Sumpfzypressen inkl. Rodung der Stubben?
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Wie hoch schätzt das Bezirksamt die Kosten für die vorgesehenen Nachpflanzungen inkl. Anwachs-Pflege?
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Wie hoch schätzt das Bezirksamt die Kosten für die Instandsetzung der Stufen im Umfeld der Zypressen?
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Gibt es über die in den Fragen 6.) bis 8.) genannten Kosten hinaus noch weitere voraussichtliche Kosten, die in Zusammenhang mit der geplanten Fällung und dem Ersatz der Sumpfzypressen stehen? Wenn ja, in welcher Höhe und wofür entstehen diese Kosten?
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Wie hoch schätzt das Bezirksamt das Risiko ein, dass neu gepflanzte Säuleneichen sich in einer Zukunft mit Klimakrise als doch nicht standortgeeignet erweisen und frühzeitig ersetzt werden müssen? Auf welcher Basis schätzt das Bezirksamt diese Zukunft ein?
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Hat das Bezirksamt in Erwägung gezogen, statt der Fällungen die Bereiche mit besonders vielen Wurzeln im Gehwegbereich zu sperren und ggf. stattdessen einen alternativen Weg anzubieten, weiter von den Wurzeln entfernt? Wenn ja, warum wurde diese Möglichkeit verworfen?
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Hat das Bezirksamt in Erwägung gezogen, statt der Fällungen am Zugang zur Liebesinsel einen Warnhinweis anzubringen, dass vor Ort besondere Stolpergefahren bestehen, ggf. in Kombination mit einer farblichen Hervorhebung der Wurzeln? Wenn ja, warum wurde diese Möglichkeit verworfen?
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Hat das Bezirksamt in Erwägung gezogen, statt der Fällung die Luftwurzeln der Sumpfzypressen mit einer z.B. hölzernen Plattform zu überbauen und die Besucher*innen der Insel so über die Wurzeln „hinwegschweben“ zu lassen? Wenn ja, warum wurde diese Möglichkeit verworfen?
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Hat das Bezirksamt in Erwägung gezogen, statt der Fällungen den vorhandenen Weg um die Liebesinsel mindestens abschnittsweise aufzuheben und der Fläche den Status „Grünanlage, aber kein Weg“ zu geben? Wenn ja, warum wurde diese Möglichkeit verworfen?
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Welche weiteren denkbaren Alternativen zur Fällung hat das Bezirksamt intern diskutiert? Warum wurden diese jeweils verworfen?
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Wie viele Menschen besuchen täglich im Durchschnitt und/oder maximal die Liebesinsel? Wie hat das Bezirksamt diese Zahlen erhoben?
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Welche Anforderungen zu Veränderungsbedarfen auf der Liebesinsel hat das Denkmalschutzamt an das Bezirksamt kommuniziert? Seit wann sind dem Bezirksamt diese Anforderungen bekannt? Liegt eine denkmalfachliche Stellungnahme zu diesem Thema vor? Wenn ja, bitte der Antwort beifügen.
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Liegt bereits eine Fällgenehmigung für die Sumpfzypressen vor?
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Hat das Bezirksamt bereits einen Auftrag zur Fällung der Bäume erteilt? Falls nein: Hat das Bezirksamt bereits eine entsprechende Ausschreibung vorgenommen?
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Für wann plant das Bezirksamt die Bäume fällen zu lassen?
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Hat das Bezirksamt eine artenschutzrechtliche Prüfung unter Berücksichtigung insbesondere des § 44 BNatSchG durchgeführt (Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen, insbesondere Baumhöhlen und Spalten, sowie Vorkommen anderer geschützter Arten)? Falls ja, bitte entsprechendes Gutachten beifügen. Falls nein: Beabsichtigt das Bezirksamt solch eine Prüfung noch vorzunehmen?
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In Drs. 22-2476 hat das Bezirksamt geantwortet, dass im Rahmen der geplanten Fällungen keine Gutachten zu den Bäumen bzw. den Möglichkeiten, Stolpergefahren zu reduzieren, erstellt wurden. Warum war das bislang nicht der Fall? Plant das Bezirksamt entsprechende Gutachten noch zu beauftragen?
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Besteht die Möglichkeit, dass die Wurzelwerke von zur Fällung vorgesehenen Bäumen so dicht mit nicht zur Fällung vorgesehenen Bäumen verwoben sind, dass letztere durch die Rodung der vier Bäume geschädigt werden könnten? Was hat das Bezirksamt getan, um diese Frage zu untersuchen?
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Erteilung von Fällgenehmigungen an das Bezirksamt Hamburg-Nord: Wie wird organisatorisch sichergestellt, dass Mitarbeitende, die die Fällgenehmigungen erteilen, vollkommen unabhängig entscheiden können, auch wenn die Antragstellenden ebenfalls von MR-Grün kommen?