22-2595

Fällung von Sumpfzypressen auf der Liebesinsel im Stadtpark (II) Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der GRÜNE-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt


In Drs. 22-2476 [1] hat das Bezirksamt bereits eine Reihe von Fragen zu den geplanten Fällungen der vitalen Sumpfzypressen auf der Liebesinsel beantwortet. Nach der Debatte im Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude am 31. August 2026 hat sich die Diskussion weiterentwickelt und neue Fragen sind aufgekommen.

[1] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1016927

Ich frage daher:

  1. Welche Pflegemaßnahmen hat das Bezirksamt in den vergangenen 20 Jahren an den zu fällenden Sumpfzypressen vorgenommen? Sind auch oberirdische Atemwurzeln abgeschliffen worden?

Eine einzelbaumbezogene Dokumentation der Pflegemaßnahmen liegt für die angefragten Bäume nicht vor. Die Sumpfzypressen werden regelmäßig auf ihre Verkehrssicherheit kontrolliert. Die Kontrolldokumentation erfolgt seit März 2016 kollektivbezogen über die Arealfunktion des digitalen Baumkatasters. Erforderliche Maßnahmen werden regelhaft im Anschluss veranlasst.

Ein „Abschleifen von Wurzeln“ stellt einen nicht fachgerechten, baumschädigen Eingriff in die Baumsubstanz dar und wird daher nicht in Erwägung gezogen.

  1. Wenn die Wurzeln solch eine Stolpergefahr darstellen, warum wird bislang nicht einmal mit Schildern darauf hingewiesen?

Eine Beschilderung ersetzt nicht die Behebung von erheblichen Unfallgefahren, zu der der Eigentümer verpflichtet ist, sofern er in Kenntnis davon ist.

  1. Sind dem Bezirksamt aus den letzten 10 Jahren Fälle bekannt, in denen z.B. Stürze von Parkbesucher*innen in Zusammenhang mit den Atemwurzeln standen?

Bisher sind dem Bezirksamt keine Fälle bekannt.

  1. Das Bezirksamt betont die Verkehrssicherungspflicht. Der Stadtpark ist insgesamt eine Grünanlage, es gibt jedoch angelegte Wege im Stadtpark. Wie umfangreich sind die Anforderungen zur Verkehrssicherungspflicht auf Wegen, wie umfangreich auf Wiesen wie z.B. auf der großen Festwiese, wie umfangreich innerhalb von Gehözen wie z.B. im Sierichschen Gehölz (abseits der Wege)?

Die Wege sind für den Allgemeingebrauch da und die Benutzung von Wegen dient der Erholung, ebenso wie die Benutzung der anderen Flächen in einer Grünanlage. Es gelten daher die gleichen Anforderungen an die Verkehrssicherheit – es dürfen keine versteckten, nicht annehmbaren oder besonders auffälligen Unfallgefahren vorhanden sein. Letztere müssen durch den Eigentümer behoben werden.

  1. Verkehrssicherungspflicht: An welchen objektiven Kriterien macht das Bezirksamt fest, dass es aktuell seiner Pflicht zur Verkehrssicherung auf der Liebesinsel nicht hinreichend nachkommt? Gibt es eine maximal zulässige „Stolperstufenhöhe“, die noch als akzeptabel gilt, und bei deren Überschreitung das Amt handeln muss?

Es gelten die gleichen Kriterien wie auf öffentlichen Gehwegen. Eine Stolperstufenhöhe darf 2 cm nicht überschreiten.

  1. Wie hoch schätzt das Bezirksamt die Kosten für die Fällung der 4 Sumpfzypressen inkl. Rodung der Stubben?

Die Kosten für die Fällung der Sumpfzypressen einschl. Fräsen der Stubben belaufen sich gemäß Angebot auf 9.133,25 EUR.

  1. Wie hoch schätzt das Bezirksamt die Kosten für die vorgesehenen Nachpflanzungen inkl. Anwachs-Pflege?

Die Kosten für die Nachpflanzung und Pflege belaufen sich gemäß Angebot auf 7.006,72 EUR.

  1. Wie hoch schätzt das Bezirksamt die Kosten für die Instandsetzung der Stufen im Umfeld der Zypressen?

Die Kosten für die Aufnahme und Wiedereinbau der Stufen belaufen sich gemäß Angebot auf 3.689,00 EUR.

  1. Gibt es über die in den Fragen 6.) bis 8.) genannten Kosten hinaus noch weitere voraussichtliche Kosten, die in Zusammenhang mit der geplanten Fällung und dem Ersatz der Sumpfzypressen stehen? Wenn ja, in welcher Höhe und wofür entstehen diese Kosten?

Nein.

  1. Wie hoch schätzt das Bezirksamt das Risiko ein, dass neu gepflanzte Säuleneichen sich in einer Zukunft mit Klimakrise als doch nicht standortgeeignet erweisen und frühzeitig ersetzt werden müssen? Auf welcher Basis schätzt das Bezirksamt diese Zukunft ein?

Es geht um einen Standort in einer Parkanlage mit einem gleichmäßigen Grundwasserspiegel durch den Stadtparksee. Daher sind die Auswirkungen der Klimakrise an diesem Standort als gering einzustufen.

  1. Hat das Bezirksamt in Erwägung gezogen, statt der Fällungen die Bereiche mit besonders vielen Wurzeln im Gehwegbereich zu sperren und ggf. stattdessen einen alternativen Weg anzubieten, weiter von den Wurzeln entfernt? Wenn ja, warum wurde diese Möglichkeit verworfen?

Die Möglichkeit der Sperrung wurde bereits bei der Vorstellung im Regionalausschuss angesprochen. Ein Ersatzweg macht aufgrund der zu geringen Breite der Liebesinsel keinen Sinn, da dieser neben dem Weg auf der anderen Seite der Liebesinsel verlaufen würde.

  1. Hat das Bezirksamt in Erwägung gezogen, statt der Fällungen am Zugang zur Liebesinsel einen Warnhinweis anzubringen, dass vor Ort besondere Stolpergefahren bestehen, ggf. in Kombination mit einer farblichen Hervorhebung der Wurzeln? Wenn ja, warum wurde diese Möglichkeit verworfen?

Die Rechtsprechung sieht diese Möglichkeit nicht vor. Die Stadt Hamburg wäre auch bei Durchführung dieser Maßnahmen haftbar und juristisch belangbar.

  1. Hat das Bezirksamt in Erwägung gezogen, statt der Fällung die Luftwurzeln der Sumpfzypressen mit einer z.B. hölzernen Plattform zu überbauen und die Besucher*innen der Insel so über die Wurzeln „hinwegschweben“ zu lassen? Wenn ja, warum wurde diese Möglichkeit verworfen?

Es handelt sich um eine denkmalgeschützte Anlage. Daher kann keine hölzerne Plattform eingebaut werden. Zudem fehlen die Mittel für die Herstellung und Unterhaltung einer solchen Plattform. Auch ein Steg erfordert Fundamente. Deren Herstellung würde einen erheblichen Eingriff in den Wurzelraum der Sumpfzypressen bedeuten.

  1. Hat das Bezirksamt in Erwägung gezogen, statt der Fällungen den vorhandenen Weg um die Liebesinsel mindestens abschnittsweise aufzuheben und der Fläche den Status „Grünanlage, aber kein Weg“ zu geben? Wenn ja, warum wurde diese Möglichkeit verworfen?

Eine abschnittsweise Sperrung würde zu einer Sackgasse führen und damit die Nutzung der Liebesinsel extrem einschränken und wird unseren Erfahrungen nach von den Besuchern nicht akzeptiert. Um ein Durchlaufen zu verhindern, müsste der Bereich abgesperrt werden. Dies stände aber nicht im Einklang mit dem Gartendenkmal.

  1. Welche weiteren denkbaren Alternativen zur Fällung hat das Bezirksamt intern diskutiert? Warum wurden diese jeweils verworfen?

Keine.

  1. Wie viele Menschen besuchen täglich im Durchschnitt und/oder maximal die Liebesinsel? Wie hat das Bezirksamt diese Zahlen erhoben?

Darüber wird keine Statistik geführt.

  1. Welche Anforderungen zu Veränderungsbedarfen auf der Liebesinsel hat das Denkmalschutzamt an das Bezirksamt kommuniziert? Seit wann sind dem Bezirksamt diese Anforderungen bekannt? Liegt eine denkmalfachliche Stellungnahme zu diesem Thema vor? Wenn ja, bitte der Antwort beifügen.

Es gab bisher keine Anforderungen zu Veränderungsbedarfen auf der Liebesinsel. Die Maßnahme soll jetzt durchgeführt werden, da zurzeit eine Möglichkeit besteht, Sanierungsarbeiten auf der Liebesinsel durchzuführen.

Nach Rücksprache mit dem Denkmalschutzamt werden die vom Bezirksamt geplanten Maßnahmen unterstützt, der Bau eines Steges abgelehnt und es sollen alle Sumpfzypressen durch Säuleneichen ersetzt werden.

  1. Liegt bereits eine Fällgenehmigung für die Sumpfzypressen vor?

Eine Fällgenehmigung ist nicht erforderlich, da dies unter eine hoheitlich freigestellte Maßnahme fällt.

  1. Hat das Bezirksamt bereits einen Auftrag zur Fällung der Bäume erteilt? Falls nein: Hat das Bezirksamt bereits eine entsprechende Ausschreibung vorgenommen?

Die Fällung ist im Gesamtauftrag für die Liebesinsel enthalten.

  1. Für wann plant das Bezirksamt die Bäume fällen zu lassen?

Die Fällung ist für Anfang Oktober 2026 vorgesehen.

  1. Hat das Bezirksamt eine artenschutzrechtliche Prüfung unter Berücksichtigung insbesondere des § 44 BNatSchG durchgeführt (Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen, insbesondere Baumhöhlen und Spalten, sowie Vorkommen anderer geschützter Arten)? Falls ja, bitte entsprechendes Gutachten beifügen. Falls nein: Beabsichtigt das Bezirksamt solch eine Prüfung noch vorzunehmen?

Auf eine derartige Prüfung wurde verzichtet, da die Bäume keine Höhlungen und Spalten aufweisen. Zudem ist die Brutzeit beendet und die Fledermäuse ziehen in ihre Winterquartiere.

  1. In Drs. 22-2476 hat das Bezirksamt geantwortet, dass im Rahmen der geplanten Fällungen keine Gutachten zu den Bäumen bzw. den Möglichkeiten, Stolpergefahren zu reduzieren, erstellt wurden. Warum war das bislang nicht der Fall? Plant das Bezirksamt entsprechende Gutachten noch zu beauftragen?

Aufgrund der vorhandenen Baulichkeit und dem Denkmalschutz ist der Spielraum so begrenzt, dass ein solches Gutachten zu keinem Ergebnis führen würde.

  1. Besteht die Möglichkeit, dass die Wurzelwerke von zur Fällung vorgesehenen Bäumen so dicht mit nicht zur Fällung vorgesehenen Bäumen verwoben sind, dass letztere durch die Rodung der vier Bäume geschädigt werden könnten? Was hat das Bezirksamt getan, um diese Frage zu untersuchen?

Da die Stubben gefräst werden, erfolgt keine Schädigung von Wurzeln nicht zur Fällung vorgesehener Bäume.

  1. Erteilung von Fällgenehmigungen an das Bezirksamt Hamburg-Nord: Wie wird organisatorisch sichergestellt, dass Mitarbeitende, die die Fällgenehmigungen erteilen, vollkommen unabhängig entscheiden können, auch wenn die Antragstellenden ebenfalls von MR-Grün kommen?

Entfällt, da die Maßnahme gemäß Baumschutzverordnung unter „freigestellte Maßnahmen“ fällt.

Dr. Bettina Schomburg 25.09.2026

Bezirksamtsleitung

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Liebesinsel
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