Fällung von Sumpfzypressen auf der Liebesinsel im Stadtpark (II) Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der GRÜNE-Fraktion
In Drs. 22-2476 [1] hat das Bezirksamt bereits eine Reihe von Fragen zu den geplanten Fällungen der vitalen Sumpfzypressen auf der Liebesinsel beantwortet. Nach der Debatte im Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude am 31. August 2026 hat sich die Diskussion weiterentwickelt und neue Fragen sind aufgekommen.
[1] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1016927
Ich frage daher:
Eine einzelbaumbezogene Dokumentation der Pflegemaßnahmen liegt für die angefragten Bäume nicht vor. Die Sumpfzypressen werden regelmäßig auf ihre Verkehrssicherheit kontrolliert. Die Kontrolldokumentation erfolgt seit März 2016 kollektivbezogen über die Arealfunktion des digitalen Baumkatasters. Erforderliche Maßnahmen werden regelhaft im Anschluss veranlasst.
Ein „Abschleifen von Wurzeln“ stellt einen nicht fachgerechten, baumschädigen Eingriff in die Baumsubstanz dar und wird daher nicht in Erwägung gezogen.
Eine Beschilderung ersetzt nicht die Behebung von erheblichen Unfallgefahren, zu der der Eigentümer verpflichtet ist, sofern er in Kenntnis davon ist.
Bisher sind dem Bezirksamt keine Fälle bekannt.
Die Wege sind für den Allgemeingebrauch da und die Benutzung von Wegen dient der Erholung, ebenso wie die Benutzung der anderen Flächen in einer Grünanlage. Es gelten daher die gleichen Anforderungen an die Verkehrssicherheit – es dürfen keine versteckten, nicht annehmbaren oder besonders auffälligen Unfallgefahren vorhanden sein. Letztere müssen durch den Eigentümer behoben werden.
Es gelten die gleichen Kriterien wie auf öffentlichen Gehwegen. Eine Stolperstufenhöhe darf 2 cm nicht überschreiten.
Die Kosten für die Fällung der Sumpfzypressen einschl. Fräsen der Stubben belaufen sich gemäß Angebot auf 9.133,25 EUR.
Die Kosten für die Nachpflanzung und Pflege belaufen sich gemäß Angebot auf 7.006,72 EUR.
Die Kosten für die Aufnahme und Wiedereinbau der Stufen belaufen sich gemäß Angebot auf 3.689,00 EUR.
Nein.
Es geht um einen Standort in einer Parkanlage mit einem gleichmäßigen Grundwasserspiegel durch den Stadtparksee. Daher sind die Auswirkungen der Klimakrise an diesem Standort als gering einzustufen.
Die Möglichkeit der Sperrung wurde bereits bei der Vorstellung im Regionalausschuss angesprochen. Ein Ersatzweg macht aufgrund der zu geringen Breite der Liebesinsel keinen Sinn, da dieser neben dem Weg auf der anderen Seite der Liebesinsel verlaufen würde.
Die Rechtsprechung sieht diese Möglichkeit nicht vor. Die Stadt Hamburg wäre auch bei Durchführung dieser Maßnahmen haftbar und juristisch belangbar.
Es handelt sich um eine denkmalgeschützte Anlage. Daher kann keine hölzerne Plattform eingebaut werden. Zudem fehlen die Mittel für die Herstellung und Unterhaltung einer solchen Plattform. Auch ein Steg erfordert Fundamente. Deren Herstellung würde einen erheblichen Eingriff in den Wurzelraum der Sumpfzypressen bedeuten.
Eine abschnittsweise Sperrung würde zu einer Sackgasse führen und damit die Nutzung der Liebesinsel extrem einschränken und wird unseren Erfahrungen nach von den Besuchern nicht akzeptiert. Um ein Durchlaufen zu verhindern, müsste der Bereich abgesperrt werden. Dies stände aber nicht im Einklang mit dem Gartendenkmal.
Keine.
Darüber wird keine Statistik geführt.
Es gab bisher keine Anforderungen zu Veränderungsbedarfen auf der Liebesinsel. Die Maßnahme soll jetzt durchgeführt werden, da zurzeit eine Möglichkeit besteht, Sanierungsarbeiten auf der Liebesinsel durchzuführen.
Nach Rücksprache mit dem Denkmalschutzamt werden die vom Bezirksamt geplanten Maßnahmen unterstützt, der Bau eines Steges abgelehnt und es sollen alle Sumpfzypressen durch Säuleneichen ersetzt werden.
Eine Fällgenehmigung ist nicht erforderlich, da dies unter eine hoheitlich freigestellte Maßnahme fällt.
Die Fällung ist im Gesamtauftrag für die Liebesinsel enthalten.
Die Fällung ist für Anfang Oktober 2026 vorgesehen.
Auf eine derartige Prüfung wurde verzichtet, da die Bäume keine Höhlungen und Spalten aufweisen. Zudem ist die Brutzeit beendet und die Fledermäuse ziehen in ihre Winterquartiere.
Aufgrund der vorhandenen Baulichkeit und dem Denkmalschutz ist der Spielraum so begrenzt, dass ein solches Gutachten zu keinem Ergebnis führen würde.
Da die Stubben gefräst werden, erfolgt keine Schädigung von Wurzeln nicht zur Fällung vorgesehener Bäume.
Entfällt, da die Maßnahme gemäß Baumschutzverordnung unter „freigestellte Maßnahmen“ fällt.
Dr. Bettina Schomburg 25.09.2026
Bezirksamtsleitung
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