22-1785

Baumschutz vor parkenden Autos

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Marvin Brinkmann (Fraktion DIE LINKE)
Titel: Baumschutz vor parkenden Autos
Fortlaufende. Nr.: 22-141

Eingangsdatum: 08.01.2026
Datum der Antwort: 20.01.2026

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

ume sind ein zentraler Bestandteil des städtischen Grüns und tragen wesentlich zur Lebensqualität, zur Kühlung des Stadtklimas und zur Luftreinhaltung im Bezirk Eimsbüttel bei. Gerade in dicht bebauten Quartieren sind Straßenbäume wichtige Elemente der Klimaanpassung und des Stadtbildes.

Immer häufiger zeigen sich jedoch Schäden an Baumstandorten, die durch parkende Fahrzeuge verursacht werden etwa durch Befahren der Baumscheiben, Verdichtung des Bodens und mechanische Beschädigungen von Wurzelbereich und Stamm. Trotz vorhandener Schutzbügel an einigen Parkständen ist der Schutz der Baumwurzeln oftmals unzureichend, insbesondere bei älteren Bäumen mit ausladenden Wurzeln. Die bisher verwendeten Schutzbügel sind häufig sehr eng gefasst und decken nur einen Teil des tatsächlichen Wurzelraums ab.

Dies steht im Spannungsfeld zur Hamburger Baumschutzverordnung, die vorsieht, dass Bäume weder in ihrem Aufwuchs noch in ihrem Weiterbestand oder ihrer Funktion beeinträchtigt werden dürfen. Ein wirksamer Schutz der Bäume im öffentlichen Straßenraum ist angesichts der Klimakrise und der Bedeutung von Stadtgrün eine zentrale Aufgabe im Bezirk.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Wird die bisher vorgesehene Schutzbreite gemäß § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Neuregelung des Hamburgischen Baumschutzrechts, insbesondere im Hinblick auf die tatsächlichen Gegebenheiten der Baumscheiben im Straßenraum, weiterhin als ausreichend erachtet?

  • Bei der Anlage der Straßen werden in Abwägung mit den unterschiedlichen Nutzungsbedarfen im Straßenraum die bestmöglichen Lösungen gesucht und umgesetzt. Diese können aufgrund des begrenzten Raumes nicht immer dem Optimum entsprechen, bieten aber den erforderlich Raum, um einen Straßenbaum am Standort erfolgsversprechend entwickeln zu können.

2. In welchem Umfang wird diese Schutzbreite bei Bestandsbäumen berücksichtigt, und plant die Verwaltung eine Anpassung der Maße an aktuelle Erkenntnisse über Wurzelraum und Baumerhalt?

  • Antwortbeitrag durch BVM und BUKEA möglich. Dem Fachamt sind keine geplanten Anpassungen in den Regelwerken bekannt welche bei der Planung Anwendung finden.

3. Ist der Verwaltung bekannt, an welchen Standorten im Bezirk Eimsbüttel Bäume und deren Wurzelwerk durch parkende Fahrzeuge potenziell gefährdet oder bereits beschädigt wurden?

Wenn ja, bitte tabellarisch mit Adresse und ggf. Schadensart auflisten.

  • Nein. Es sind aber an 764 Standorten zusätzliche Schutzeinrichtungen zum Einbau und Schutz des Baumstandortes empfohlen um Schädigungen zu vermeiden.

4. Wie werden Baumstandorte und der Zustand der Baumwurzeln regelmäßig kontrolliert, um Schäden frühzeitig zu erkennen und zu beheben?

  • Baumstandorte werden durch eine Inaugenscheinnahme vom Boden aus kontrolliert. Die sich im Boden entwickelten Baumwurzeln sind hierbei in der Regel nicht sichtbar und Schäden nicht zu erkennen. Es sind ggf. Bodenverdichtungen und Anfahrschäden an den oberirdischen Baumteilen sichtbar. Erforderliche Maßnahmen werden dann im Baumkataster empfohlen und je nach Dringlichkeit und vorhandenen Ressourcen priorisiert und umgesetzt.

5. In welchen Intervallen finden diese Kontrollen statt?

  • Die Straßenbaumkontrollen werden in auf den Einzelbaum erforderlichen Kontrollintervallen vorgenommen. Die sind halbjährlich, jährlich oder zweijährlich.

6. Wie viele Schäden an Baumstandorten wurden in den letzten fünf Jahren aufgrund parkender Fahrzeuge festgestellt?

  • 0 Stück Schäden wegen parkender Fahrzeuge. Es erfolgt kein Eintrag, da keine akuten Schäden festzustellen sind. Es wurden aber 54 Anfahrschäden als solche in diesem Zeitraum festgestellt.

7. Werden derartige Schäden systematisch dokumentiert und ausgewertet?

  • Schäden werden im Straßenbaumkataster festgehalten, wenn diese verkehrssicherheitsrelevant sind.

8. Welche Maßnahmen werden ergriffen, wenn Beschädigungen trotz vorhandener Schutzbügel festgestellt werden?

  • Es werden geeignete Maßnahmen empfohlen wie z.B. der Einbau von zusätzlichen Baumschutzausstattungen, welche ein Befahren der Baumscheibe verhindern. Je nach Dringlichkeit und vorhandenen Ressourcen werden diese Maßnahmen umgesetzt.

9. Wie beurteilt die Verwaltung die Effektivität der aktuell verwendeten Schutzbügel in Bezug auf den Schutz der Wurzelbereiche?

  • Es sind unterschiedliche Schutzausstattungen vorhanden. Die genutzten Elemente sind für den Schutz Baumscheiben gegen Befahren geeignet.

10. Warum werden die Schutzbügel in der derzeitigen Form installiert und nicht breiter oder variabler ausgestaltet?

  • Die genutzten Schutzeinrichtungen haben sich bewährt und finden daher Anwendung.

11. Wird geprüft, ob durch bauliche Anpassungen (z. B. breitere Schutzbügel, vergrößerte Baumscheiben oder versetzte Parkstände) ein verbesserter Schutz der Bäume erreicht werden kann?

  • Im Zuge von Neuplanungen bzw. Grundinstandsetzungen von Straßen und Nebenflächen werden die Erfordernisse und Möglichkeiten zum Schutz des Baumbestandes mit geprüft.

12. Sind der Verwaltung alternative oder weiterentwickelte Schutzsysteme bekannt, die insbesondere für ältere und größere Bäume einen besseren Schutz der Baumwurzeln ermöglichen könnten?

Nein.

13. Warum ist es aktuell glich, dass Fahrzeuge in unmittelbarer Nähe oder teilweise auf den Wurzeln von Straßenbäumen parken, wenn der Schaden, der durch diese Art der Nutzung entsteht, bekannt ist?

  • Im Normalfall liegt eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung zum Parken vor.
Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.