Baumschutz vor parkenden Autos
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Marvin Brinkmann (Fraktion DIE LINKE)
Titel: Baumschutz vor parkenden Autos
Fortlaufende. Nr.: 22-141
Eingangsdatum: 08.01.2026
Datum der Antwort: 20.01.2026
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
Bäume sind ein zentraler Bestandteil des städtischen Grüns und tragen wesentlich zur Lebensqualität, zur Kühlung des Stadtklimas und zur Luftreinhaltung im Bezirk Eimsbüttel bei. Gerade in dicht bebauten Quartieren sind Straßenbäume wichtige Elemente der Klimaanpassung und des Stadtbildes.
Immer häufiger zeigen sich jedoch Schäden an Baumstandorten, die durch parkende Fahrzeuge verursacht werden – etwa durch Befahren der Baumscheiben, Verdichtung des Bodens und mechanische Beschädigungen von Wurzelbereich und Stamm. Trotz vorhandener Schutzbügel an einigen Parkständen ist der Schutz der Baumwurzeln oftmals unzureichend, insbesondere bei älteren Bäumen mit ausladenden Wurzeln. Die bisher verwendeten Schutzbügel sind häufig sehr eng gefasst und decken nur einen Teil des tatsächlichen Wurzelraums ab.
Dies steht im Spannungsfeld zur Hamburger Baumschutzverordnung, die vorsieht, dass Bäume weder in ihrem Aufwuchs noch in ihrem Weiterbestand oder ihrer Funktion beeinträchtigt werden dürfen. Ein wirksamer Schutz der Bäume im öffentlichen Straßenraum ist angesichts der Klimakrise und der Bedeutung von Stadtgrün eine zentrale Aufgabe im Bezirk.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Wird die bisher vorgesehene Schutzbreite gemäß § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Neuregelung des Hamburgischen Baumschutzrechts, insbesondere im Hinblick auf die tatsächlichen Gegebenheiten der Baumscheiben im Straßenraum, weiterhin als ausreichend erachtet?
2. In welchem Umfang wird diese Schutzbreite bei Bestandsbäumen berücksichtigt, und plant die Verwaltung eine Anpassung der Maße an aktuelle Erkenntnisse über Wurzelraum und Baumerhalt?
3. Ist der Verwaltung bekannt, an welchen Standorten im Bezirk Eimsbüttel Bäume und deren Wurzelwerk durch parkende Fahrzeuge potenziell gefährdet oder bereits beschädigt wurden?
Wenn ja, bitte tabellarisch mit Adresse und ggf. Schadensart auflisten.
4. Wie werden Baumstandorte und der Zustand der Baumwurzeln regelmäßig kontrolliert, um Schäden frühzeitig zu erkennen und zu beheben?
5. In welchen Intervallen finden diese Kontrollen statt?
6. Wie viele Schäden an Baumstandorten wurden in den letzten fünf Jahren aufgrund parkender Fahrzeuge festgestellt?
7. Werden derartige Schäden systematisch dokumentiert und ausgewertet?
8. Welche Maßnahmen werden ergriffen, wenn Beschädigungen – trotz vorhandener Schutzbügel – festgestellt werden?
9. Wie beurteilt die Verwaltung die Effektivität der aktuell verwendeten Schutzbügel in Bezug auf den Schutz der Wurzelbereiche?
10. Warum werden die Schutzbügel in der derzeitigen Form installiert und nicht breiter oder variabler ausgestaltet?
11. Wird geprüft, ob durch bauliche Anpassungen (z. B. breitere Schutzbügel, vergrößerte Baumscheiben oder versetzte Parkstände) ein verbesserter Schutz der Bäume erreicht werden kann?
12. Sind der Verwaltung alternative oder weiterentwickelte Schutzsysteme bekannt, die insbesondere für ältere und größere Bäume einen besseren Schutz der Baumwurzeln ermöglichen könnten?
Nein.
13. Warum ist es aktuell möglich, dass Fahrzeuge in unmittelbarer Nähe oder teilweise auf den Wurzeln von Straßenbäumen parken, wenn der Schaden, der durch diese Art der Nutzung entsteht, bekannt ist?
Beschluss: ohne
keine
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