Eingabe: Beschwerde und Überprüfung der Anwohnerparkplätze Zone N102/ N104 - Hummelsbütteler Landstraße 8
Letzte Beratung: 02.11.2026 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 4.2.3
Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord unterrichtet über folgende Eingabe:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie als Anwohnerin der Hummelsbütteler Landstraße 8 in Hamburg-Fuhlsbüttel und Inhaberin eines Bewohnerparkausweises für die Parkzone N102.
Die Parksituation in unmittelbarer Nähe meiner Wohnung verschlechtert sich zunehmend. Ich möchte daher die derzeitige Aufteilung der Bewohnerparkzonen sowie den fortschreitenden Wegfall regulär nutzbarer Stellplätze zur Überprüfung stellen.
1. Ungünstige Abgrenzung der Bewohnerparkzonen N102 und N104
Obwohl meine Wohnanschrift der Parkzone N102 zugeordnet ist, gehören die gegenüberliegende Straßenseite sowie weitere Parkmöglichkeiten rund um meinen Häuserblock bereits zur Parkzone N104.
Dies führt zu der widersprüchlichen Situation, dass ich mit meinem Bewohnerparkausweis auf zahlreichen Stellplätzen in unmittelbarer Nähe meiner Wohnung nicht im Rahmen der Bewohnerparkberechtigung parken darf, obwohl diese teilweise näher liegen als die für mich nutzbaren Parkplätze innerhalb der Zone N102.
In der Vergangenheit habe ich bereits am Ratsmühlendamm, Ecke Heschbergredder, einen Strafzettel erhalten. Dies verdeutlicht aus meiner Sicht die Schwierigkeiten, die sich aus der Zoneneinteilung für Anwohner ergeben.
2. Zunehmende Einschränkung der Parkmöglichkeiten durch
E-Ladestationen und eine gewerbliche Ladezone
In unmittelbarer Nähe meiner Wohnung, an der Hummelsbütteler Landstraße 2–4, wurden neue E-Ladestationen errichtet und entsprechende Stellplätze ausgewiesen.
Zusätzlich wurde vor dem gegenüberliegenden Edeka-Markt eine zeitlich begrenzte Ladezone eingerichtet, wodurch weitere zuvor regulär nutzbare Stellplätze während der ausgeschilderten Zeiten nicht mehr zur Verfügung stehen.
Ich stelle weder die Notwendigkeit von Ladeinfrastruktur noch die Belieferung des Einzelhandels grundsätzlich infrage.
Allerdings reduziert sich durch diese Maßnahmen das ohnehin begrenzte Parkplatzangebot in meinem unmittelbaren Wohnumfeld weiter. Gleichzeitig sind die Ausweichmöglichkeiten durch die unmittelbar angrenzende Parkzone N104 erheblich eingeschränkt.
Es stellt sich daher die Frage, ob die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Parksituation der Anwohner auch in ihrer Gesamtheit ausreichend berücksichtigt wurden.
3. Steigende Gebühren bei zunehmend eingeschränkten Parkmöglichkeiten
Hinzu kommt, dass die jährlichen Gebühren für Bewohnerparkausweise gestiegen sind, während die tatsächlichen Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Wohnungsnähe zunehmend eingeschränkt werden.
Mir ist bewusst, dass ein Bewohnerparkausweis keinen Anspruch auf einen bestimmten oder jederzeit verfügbaren Parkplatz begründet.
Dennoch sollte das Bewohnerparken seinen eigentlichen Zweck erfüllen, nämlich den Anwohnern das Parken in zumutbarer Nähe ihrer Wohnung zu erleichtern.
Gerade angesichts der steigenden Gebühren halte ich es für berechtigt, die derzeitige Zoneneinteilung und die Entwicklung des verfügbaren Parkraums kritisch zu hinterfragen.
4. Bitte um konkrete Prüfung und schriftliche Stellungnahme
Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Nach welchen Kriterien wurde die Zonengrenze zwischen N102 und N104 im Bereich der Hummelsbütteler Landstraße 8 festgelegt?
2. Warum gehört die gegenüberliegende Straßenseite einer anderen Bewohnerparkzone an, obwohl sie sich in unmittelbarer Nähe meiner Wohnanschrift befindet?
3. Besteht die Möglichkeit, eine Überlappungszone zwischen N102 und N104 einzurichten, sodass Bewohner im unmittelbaren Grenzbereich beide Parkzonen nutzen können?
4. Wie viele regulär nutzbare Stellplätze sind durch die neuen E-Ladestationen an der Hummelsbütteler Landstraße 2–4 entfallen?
5. Wurde der bestehende Parkdruck vor der Einrichtung dieser Ladeplätze untersucht und bei der Entscheidung berücksichtigt?
6. Wurde bei der Einrichtung der zeitlich begrenzten Ladezone vor dem Edeka-Markt berücksichtigt, dass bereits durch die E-Ladestationen weitere Parkmöglichkeiten eingeschränkt werden?
7. Wurde bei der Festlegung der Ladezeiten vor dem Edeka-Markt geprüft, wie sich diese auf die Parksituation der Anwohner auswirken?
8. Wie viele Bewohnerparkausweise wurden für die Parkzone N102 ausgegeben und wie viele entsprechend nutzbare Stellplätze stehen zur Verfügung?
9. Gibt es eine Gesamtbetrachtung der Parksituation rund um die Hummelsbütteler Landstraße 8, insbesondere unter Berücksichtigung der Zonengrenzen N102/N104, der E-Ladestationen und der gewerblichen Ladezone?
10. Welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen, um die Parksituation für die betroffenen Anwohner zu verbessern?
5. Antrag auf Überprüfung der Zonengrenzen und Einrichtung einer
Überlappungsregelung
Ich bitte ausdrücklich darum, die Einrichtung einer Überlappungszone zwischen N102 und N104 im Bereich der Hummelsbütteler Landstraße zu prüfen.
Eine solche Regelung könnte die Situation für die unmittelbar an der Zonengrenze wohnenden Anwohner erheblich verbessern, ohne dass hierfür zusätzliche Parkplätze geschaffen werden müssten.
Darüber hinaus rege ich eine Ortsbesichtigung und eine Gesamtbewertung der Parksituation an, bei der sämtliche bereits erfolgten und geplanten Einschränkungen des Parkplatzangebots berücksichtigt werden.
Ich bitte darum, meine Anfrage nicht lediglich mit dem Hinweis zu beantworten, dass ein Bewohnerparkausweis keinen Anspruch auf einen freien Parkplatz begründet.
Mir geht es vielmehr um die grundsätzliche Frage, ob die derzeitige Zoneneinteilung und die fortschreitende Einschränkung der Parkmöglichkeiten noch mit dem Ziel einer anwohnerfreundlichen Parkraumbewirtschaftung vereinbar sind.
Ich bitte um eine konkrete schriftliche Stellungnahme zu den genannten Punkten sowie um Mitteilung, ob und in welchem zeitlichen Rahmen eine Überprüfung der Zonengrenzen N102/N104 vorgesehen ist.
Sollte Ihre Dienststelle nicht für sämtliche Fragen zuständig sein, bitte ich um entsprechende Weiterleitung an die zuständigen Stellen.
Mit freundlichen Grüßen“
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
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